Windenergie und Naturschutz am Lammerskopf: eine Abwägungshilfe des Forum Energiedialog
Umweltverbände BUND und NABU einerseits und die Projektgemeinschaft andererseits bewerten die Naturschutz-Gutachten zum geplanten Windpark und die Verträglichkeit von Windenergieanlagen am Lammerskopf unterschiedlich. Das Forum Energiedialog gibt den Bürgerinnen und Bürger mit diesem Text eine Orientierung und Abwägungshilfe für den Bürgerentscheid.
Windenergie im Europäischen Schutzgebiet?
Der Wald rund um den Lammerskopf ist in Teilen alt und wertvoll, wichtige seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten sind dort zuhause. Große Teile sind als Europäisches Schutzgebiet, als Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Steinachtal und Kleiner Odenwald“, ausgewiesen. Aber dort weht auch der Wind kräftig, im Sinne des Klimaschutzes ist es für den Betrieb von Windenergieanlagen gut geeignet.
Die Mopsfledermaus im Mittelpunkt
In der Diskussion geht es um verschiedene Arten, die im oder nahe des betroffenen Gebietes nachgewiesen wurden. Nach derzeitigem Kenntnisstand stehen aber die Fledermäuse im Mittelpunkt der Debatte. Vor allem die Mopsfledermaus, dazu auch Mausohr und Bechsteinfledermaus, sind zentrale Zielarten des FFH-Gebietes.
(Wie) Lassen sich Teilbereiche identifizieren, in denen Windenergieanlagen weniger stören?
Ein Gutachten im Auftrag des Vorhabenträgers sagt: JA. BUND und NABU sagen: NEIN.
Was sind die Hauptstreitpunkte am Gutachten?
- BUND und NABU werfen dem Gutachter fehlende Untersuchungen, methodische Fehler und nicht ausreichend dokumentierte Vorgehensweisen vor. Sie stützen sich auch auf die Stellungnahme eines Freiburger Instituts. Daraufhin hat der Gutachter eine detaillierte Darstellung ergänzt. Er weist daraufhin, dass man tiefer untersucht habe, als dies im Zuge der Regionalplanung nötig gewesen wäre.
- Die gewählte Vorgehensweise, so die Verbände, entspräche nicht fachlichen Standards. Es beantwortet nicht die Frage, ob in den gefundenen Teilflächen erhebliche Beeinträchtigungen definitiv ausgeschlossen werden können. So weit sind wir noch nicht, so der Gutachter – es ging in dem Gutachten darum, in der großen Fläche des FFH-Gebietes Teilflächen zu identifizieren, in denen von einer geringen Erheblichkeit auszugehen sei.
Was sagt die höhere Naturschutzbehörde dazu?
Der für die Ausweisung von Windvorranggebieten zuständige Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) hat die höhere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe gebeten, zu prüfen, wie plausibel die vorgelegten Gutachten und Stellungnahmen sind. Das Ergebnis:
- Normalerweise werden die Auswirkungen auf den Naturhaushalt erst auf der Ebene der Genehmigung einer Windkraftanlage konkret und detailliert untersucht. Auf der Ebene des Regionalplanes kann man dies nur von hoher Warte und sehr abstrakt einschätzen. Hier hat sich gezeigt, dass die von IUS – Team Ness gewählte Vorgehensweise geeignet ist, um diese grobe Abschätzung der Auswirkungen auf das FFH-Gebiet und betroffene besonders geschützte Arten vorzunehmen. Zu diesem Zweck waren Vorgehen und Ergebnis plausibel. Um aber erhebliche Beeinträchtigungen des Großen Mausohrs, der Bechsteinfledermaus und der Mopsfledermaus sicher ausschließen zu können, sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens allerdings noch detailliertere Untersuchungen zu den konkreten Standorten erforderlich.
- Die Abhandlung zu Käuzen und Waldschnepfen ist auf Regionalplanebene nachvollziehbar und plausibel.
- Nach derzeitigem Kenntnisstand wären mit der Verbreiterung der Wege Eingriffe in geschützte Waldbereiche (Lebensraumtypen) des FFH-Gebiets notwendig. Wie hierfür ein Ausgleich geschaffen werden kann, muss der Vorhabenträger im Genehmigungsverfahren nachvollziehbar darlegen.
Wie geht es weiter?
Die Frage der Zuwegungen war für den VRRN Ende 2025 ausschlaggebend, den Lammerskopf nicht als Vorranggebiet auszuweisen. Die Stadt Heidelberg und die Projektgemeinschaft sind überzeugt, dass detaillierte Untersuchungen im Genehmigungsverfahren auch bei der Zuwegung eine FFH-Verträglichkeit aufzeigen werden. Deshalb will die Stadt Heidelberg auf Grundlage des kommunalen Planungsrechts die Fläche selbst ausweisen und hat dafür den Bürgerentscheid initiiert.
- Sollte die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger dagegen stimmen, hat sich die Planung eines Windparks erledigt.
- Sollte sie dafür stimmen, wird die Stadt Heidelberg einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans stellen, der die Anlagen grundsätzlich ermöglicht. Dann wird die Projektgemeinschaft im Genehmigungsverfahren vertiefte Untersuchungen zur FFH-Verträglichkeit vorlegen, die sich auf die konkreten Standorte der Anlagen, die zu wählende Zuwegung sowie auf Ausgleichsmaßnahmen beziehen. Erst dann wird sich final entscheiden, ob und wie viele Anlagen gebaut werden dürfen.
Wie entscheiden?
Will man in Heidelberg Klimaschutz priorisieren, sollte man die Tür für weitere konkrete Prüfungen der Vereinbarkeit von Windenergieanlagen und Naturschutz öffnen.
Will man dagegen sicherstellen, dass sich die Natur am Lammerskopf auf der gesamten Fläche von Windrädern ungestört entwickeln kann, sollte man auf die Windenergieanlagen verzichten.
Der Autor dieses Textes, Dr. Christoph Ewen, ist langjähriger Teamleiter des Forums Energiedialog. Er hat Gespräche mit allen Beteiligten geführt und moderierte den Fachdialog am 19. Juni 2026.
Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg (FED) ist ein Angebot des Landes, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien allparteilich begleitet.
Abwägungshilfe als PDF zum Download (819 KB)
