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Procedure descriptions

European lawyer - apply for admission to the qualifying examination

You do not possess the qualification to be a judge according to the German Judges Act, are a European lawyer and wish to practise as a lawyer in Germany. To do so, you can submit an application for the determination of an equivalent professional qualification.

Responsible authority

Gemeinsames Prüfungsamt der Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf
Email: ljpa@jm.nrw.de
Tel.: 0 211 8792 276

Gemeinsames Prüfungsamt der Länder Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
Salzburger Straße 21 - 25
10825 Berlin-Schöneberg
Tel.: (030) 9013 3320
Email: gjpa@senjustva.berlin.de

Gemeinsames Prüfungsamt des Landes Baden-Württemberg und der Freistaaten Bayern und Sachsen
beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Friedrichstraße 6
70174 Stuttgart
Tel.: 0711/279-2366
Email: poststelle@jum.bwl.de

Details

Prerequisite

The determination of an equivalent professional qualification requires:

  • You have completed training that entitles you to direct access to the profession of a European lawyer pursuant to Section 1 of the Act on the Activities of European Lawyers in Germany (EuRAG).
  • If you have completed most of your training as a European lawyer in a third country, you must also have practised the profession for three years.

Procedure

You must submit an application to one of the three Joint Examination Offices for the determination of an equivalent professional qualification. You must submit the application and the required documents in German or with a certified German translation.

The Joint Examination Office will check whether the requirements are met. As a rule, an aptitude test will have to be taken.

The aptitude test is intended to determine whether you have the skills to practise as a German lawyer.

This examination consists of a written and an oral part.

Deadlines

Extensive information about the qualifying examination and the examination dates can be found on the respective websites of the above-mentioned examination offices.

Required documents

  • Curriculum vitae in tabular form
  • Proof of entitlement to direct access to the profession of European lawyers
  • Proof,
    • that you have completed more than half of the minimum period of training in EU/EEA states or Switzerland, or
    • a certificate confirming at least three years of professional practice in one of these states
  • Declaration as to whether and, if so, to which examination offices you have already submitted an application or taken an aptitude test.
  • If relevant knowledge of German law has already been acquired through professional training, professional practice or further training measures, suitable evidence thereof

Costs

none

Miscellaneous

none

Legal basis

Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

  • §§ 16 ff. Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) (Teil 4 Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation)

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (RAZEignPrV)

Release note

machine generated, based on the German release by: Justizministerium Baden-Württemberg, 13.08.2024

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

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