Logo www.service-bw.de - Ihre Verwaltung im Netz

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.

Symbolfoto Einfache Sprache
Barrierefrei ins Amt: Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.

Die Stadt Heidelberg unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger in fast allen Lebenslagen.
 

Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)

Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.

Bei der Landtagswahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens 3 Monaten Ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • in einem Wählerverzeichnis einer Gemeinde für die Landtagswahl geführt werden.

Bei der Landtagswahl 2021 galt noch, dass nur wahlberechtigt war, wer mindestens 18 Jahre alt war.

Ihr Zuzug nach Baden-Württemberg muss für die Landtagswahl 2026 spätestens am 08. Dezember 2025 erfolgt sein.

Grundsätzlich sind Sie immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind. Dort werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Nicht wahlberechtigt sind Deutsche, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland mit der einzigen oder der Hauptwohnung leben.
Ausländerinnen und Ausländer (Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen) sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen auch die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen.
Daher sind auch die in Baden-Württemberg lebenden Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) - anders als bei Europa- und Kommunalwahlen - bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
Dies gilt auch, wenn sie ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben.

Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.

Wählerverzeichnis

In das Wählerverzeichnis werden nur wahlberechtigte Personen eingetragen. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und jede und jeder Wahlberechtigte nur einmal wählt.

Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen aus den Daten der Meldebehörde zu einem festgelegten Zeitpunkt. Entscheidender Stichtag für die Landtagswahl ist der 42. Tag vor der Wahl, also Sonntag, der 25. Januar 2026.
Die Wahlberechtigten mit Hauptwohnung in der Gemeinde werden in das Wählerverzeichnis von Amts wegen, also automatisch eingetragen.

Wenn Sie am Wahltag bereits länger als 3 Monate in Baden-Württemberg mit Ihrer Hauptwohnung angemeldet waren, erhalten Sie spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag, also bis spätestens Sonntag, 15. Februar 2026, eine Wahlbenachrichtigung, ohne einen Antrag stellen zu müssen.

Achtung: Sind Sie wahlberechtigt und haben bis zu diesem Tag keine Wahlbenachrichtigung erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung.

Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl, das heißt von Montag, 16. Februar 2026 bis Freitag, 20. Februar 2026, werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung einsehen. Nähere Details werden von Ihrer Gemeindeverwaltung bekanntgegeben.
Spätestens am Tag vor der Wahl, aber nicht früher als 3 Tage vor der Wahl (das heißt zwischen dem 05. März 2026 und dem 07. März 2026), wird das Wählerverzeichnis abgeschlossen. Dabei wird die Zahl der Wahlberechtigten des Wahlbezirks festgestellt.

Wahlteilnahme bei Umzug innerhalb Baden-Württembergs

Sind Sie innerhalb Baden-Württembergs umgezogen, ist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis ausschlaggebend, in welcher Gemeinde Sie am Stichtag (Sonntag, 25. Januar 2026) gemeldet waren.

Erfolgt der Umzug nach dem Stichtag innerhalb derselben Gemeinde, ist eine "Umtragung" in den neuen Wahlbezirk nur möglich, wenn der Umzug mit einem Wechsel des Wahlkreises einhergeht und Sie bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl, also bis spätestens 15. Februar 2026, einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Gemeindeverwaltung stellen.

Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen und im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde eingetragen sind, aber in der neuen Gemeinde wählen wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können in der neuen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies ist bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl, also bis spätestens 15. Februar 2026, möglich.
  • Wenn Ihre neue Wohnung im gleichen Wahlkreis wie Ihre alte Gemeinde liegt, können Sie bei der alten Gemeinde einen Wahlschein beantragen und damit in einem Wahllokal Ihrer neuen Gemeinde wählen.
  • Sie können bei Ihrer alten Gemeinde einen Wahlschein beantragen und durch Briefwahl Ihre Stimme abgeben.

 

Rechtsgrundlage

Grundgesetz (GG):

  • Artikel 116 Absatz 1 Deutsche Staatsangehörigkeit

Gesetz über die Landtagswahlen Baden-Württemberg (Landtagswahlgesetz - LWG)

  • § 7 Wahlrecht
  • § 8 Ausübung des Wahlrechts
  • § 21 Wählerverzeichnisse
  • § 22 Wahlscheine

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Landtagswahlgesetzes Baden-Württemberg (Landeswahlordnung - LWO):

  • § 11 Eintragung der Wahlberechtigten
  • § 12 Benachrichtigung der Wahlberechtigten
  • § 13 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
  • § 14 Einsicht in das Wählerverzeichnis

Freigabevermerk

27.11.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

Die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten sind für uns ausgesprochen wichtig. Für die Beantwortung werden keine personenbezogenen Daten benötigt. Bitte gebe deswegen auch keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in den Chat ein.

Solltest du uns diese dennoch im Chatverlauf mitgeben, werden wir sämtliche Informationen vertraulich behandeln. Bitte beachte deshalb die Datenschutzhinweise und beachte bitte zudem die allgemeinen Datenschutzhinweise für die Nutzung der Webseiten der Stadt Heidelberg unter folgendem Link: Datenschutz.

Lumi wird kontinuierlich weiterentwickelt

×