Häufige Fragen & Antworten

zum Bürgerentscheid zur Windkraft am Lammerskopf

(zuletzt aktualisiert am 8. Juni 2026)

Der Gemeinderat hat am 16. April 2026 beschlossen, einen Bürgerentscheid zu Windenergie am Lammerskopf durchzuführen. Antworten auf wichtige Fragen dazu gibt es hier.

1. Bürgerentscheid und Verfahren

Worum geht es bei dem Bürgerentscheid?

Beim Bürgerentscheid soll die Frage geklärt werden, ob die Stadt Heidelberg das Gebiet Lammerskopf auf ihrer Gemarkung grundsätzlich als Standort für Windkraftanlagen entwickeln soll.

Es geht also um das Ob. Mit einem Ja wäre nicht automatisch bereits der Bau von Windkraftanlagen beschlossen. Vielmehr würde die Stadt Heidelberg den Auftrag erhalten, die planungsrechtlichen Voraussetzungen weiterzuverfolgen. Über konkrete Fragen der Planung, Ausgestaltung oder Genehmigung würde erst in weiteren Verfahren entschieden.

Nach der bisherigen Projektplanung geht es auf Heidelberger Gemarkung um bis zu sieben Anlagen. Hinzu kommt eine weitere mögliche Anlage auf Gemarkung der Stadt Neckargemünd.

Welche Frage wird den Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt?

Über folgende Frage wird abgestimmt: „Soll die Stadt Heidelberg grundsätzlich das Gebiet Lammerskopf auf ihrer Gemarkung als Standort für Windkraftanlagen entwickeln?“

Warum hat die Stadtverwaltung dem Gemeinderat einen Bürgerentscheid vorgeschlagen?

Die Planungen standen nach der Regionalplanung an einem neuen Punkt: Der Lammerskopf wurde nicht als Vorranggebiet in den Teilregionalplan Windenergie aufgenommen. Zugleich hält die Stadtverwaltung den Lammerskopf weiterhin für einen gut geeigneten Standort für Windenergie.

Mit dem Bürgerentscheid soll deshalb die Grundsatzfrage, wie mit den Flächen auf Heidelberger Gemarkung weiter umgegangen werden soll, direkt durch die Bürgerinnen und Bürger beantwortet werden. Dabei geht es um eine wichtige Richtungsentscheidung für die weitere Entwicklung des Standorts. Zugleich greift die Stadtverwaltung damit auf, dass das Thema in der Stadtgesellschaft intensiv diskutiert wird. Über den weiteren Umgang mit der Fläche soll deshalb die Bürgerschaft selbst entscheiden können.

Wann findet der Bürgerentscheid statt?

Der Bürgerentscheid wird am Sonntag, 12. Juli 2026, durchgeführt.

Wer darf beim Bürgerentscheid abstimmen?

Abstimmungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidelberg, die die Voraussetzungen nach der Gemeindeordnung und dem Kommunalwahlrecht erfüllen. Dazu gehören in Heidelberg wohnende Deutsche sowie Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Abstimmungstag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Heidelberg wohnen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch abstimmungsberechtigt sein, wer nach einem Wegzug innerhalb von drei Jahren wieder nach Heidelberg zurückkehrt und hier seine Hauptwohnung begründet.

Wann ist ein Bürgerentscheid erfolgreich?

Ein Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen in dieselbe Richtung ausfällt (Ja oder Nein) und diese Mehrheit zugleich mindestens 20 Prozent aller Abstimmungsberechtigten beträgt. (Quorum)

Wird dieses sogenannte Quorum nicht erreicht, gilt der Bürgerentscheid als nicht entschieden. Dann entscheidet der Gemeinderat.

Welche Wirkung hat ein erfolgreicher Bürgerentscheid?

Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Stimmt die Mehrheit mit Ja und wird das Quorum erreicht, ist die Stadt an dieses Ergebnis gebunden und muss die entsprechenden planungsrechtlichen Schritte weiterverfolgen. Stimmt die Mehrheit mit Nein und das Quorum wird erreicht, darf der Gemeinderat keine planungsrechtlichen Schritte einleiten.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger vor der Abstimmung informiert?

Nach § 21 Absatz 5 Gemeindeordnung müssen den Bürgerinnen und Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretenen Auffassungen durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information dargelegt werden. Diese Information muss spätestens bis zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid vorliegen.

Welche Rolle spielt das Forum Energiedialog?

Die Stadt Heidelberg wird das Forum Energiedialog des Landes Baden-Württemberg einbinden, um Informationen verständlich aufzubereiten und unterschiedliche Argumente nachvollziehbar darzustellen.

Das Forum arbeitet allparteilich und schafft den Rahmen für eine sachliche, faire und ergebnisoffene Debatte. Es begleitet Kommunen bei Energieprojekten mit Information, Moderation und Dialogformaten. In der Region hat es unter anderem Prozesse in Schriesheim und Dossenheim begleitet.

2. Klimaschutz und Nutzen

Warum braucht Heidelberg überhaupt Windenergie?

Der Gemeinderat hat sich mit der Verabschiedung des Klimaschutz-Aktionsplans Ende des Jahres 2019 zum Ziel gesetzt, dass Heidelberg bis zum Jahr 2030 weitestgehend klimaneutral wird. Durch die Energiewende wird der Strombedarf steigen – zum Beispiel für Wärmepumpen, E-Mobilität und Digitalisierung. Um den höheren Bedarf zu decken, ist ein Mix aller erneuerbaren Quellen erforderlich. Eine Stadt wie Heidelberg muss daher auch bei der Stromproduktion ihren Beitrag zur Energiewende leisten.

Warum setzt man nicht auf den Ausbau der Photovoltaik?

Die Antwort auf die Frage „Wind oder Photovoltaik?“ lautet: „Beides!“. Heidelberg muss alle Möglichkeiten der Erneuerbaren Energien ausschöpfen. Photovoltaik hat in unserer sonnenreichen Region noch große Wachstumspotenziale. Insbesondere schon versiegelte Flächen und Dächer können wir noch verstärkt nutzen. Aber Wind weht auch dann, wenn die Sonne nicht scheint und vor allem im Winter.

Graph - Wind weht auch im Winter - Daten einer Kindertagesstätte

Wie viel Strom könnte ein Windpark am Lammerskopf liefern?

Grob kalkuliert kann ein einziges Windrad rund 5.000 Haushalte mit Strom versorgen – das wäre der ganze Stadtteil Ziegelhausen. Acht Windräder – sieben in Heidelberg und eines in Neckargemünd - hätten entsprechend das Potenzial für rund 40.000 Haushalte. Dahinter steht folgende Berechnung:

Für eine Windkraftanlage der 7-MW-Klasse am Standort  der Windmessung im Auftrag der Stadt hat der Gutachter Anemos Jacobs für die beispielhaft gewählte Vestas-Anlage einen  Brutto-Stromertrag von 20,47 Mio. Kilowattstunden (kWh) ermittelt. Dieser Brutto-Stromertrag wird u.a. durch Standortunterschiede im Windpark und Abschaltzeiten zum Fledermausschutz und zur Begrenzung des Schattenwurfes an der Wohnbebauung reduziert.

Unter Berücksichtigung dieser Effekte erwartet die Projektgemeinschaft einen mittleren Netto-Anlagenertrag von 17,5 Mio. kWh pro WEA. In Ziegelhausen, einem Stadtteil mit hohem Anteil an 1- und 2-Familienhäusern liegt der mittlere Stromverbrauch bei rund 3.500 kWh pro Haushalt. Eine Windkraftanlage könnte also rechnerisch alle 5.000 Haushalte in Ziegelhausen mit Strom versorgen – und acht Anlagen etwa 40.000 Haushalte.

3. Projekt und Beteiligte

Warum wird über Windenergienutzung am Lammerskopf diskutiert?

Das Land Baden-Württemberg hatte die landeseigene Fläche im Bereich Lammerskopf im Jahr 2023 zur Nutzung für Windenergie ausgeschrieben. Die lokale Projektgemeinschaft erhielt mit ihrem Konzept eines Bürgerwindparks den Zuschlag. Der Lammerskopf gehört laut Windatlas Baden-Württemberg zu den potenziell ertragreichsten Standorten in der Region.

Auf der Fläche Lammerskopf gibt es Überschneidungen mit einem Landschaftsschutzgebiet sowie einem Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Gebiet. Kritiker des Vorhabens sehen keine Vereinbarkeit mit dem Natur- und Artenschutz. Ein naturschutzfachliches Gutachten hat geeignete Teilbereiche für Windkraftanlagen abgegrenzt, wo die Schutzziele nicht beeinträchtigt werden. Die Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) hat die Fläche Lammerskopf im Dezember 2025 dennoch nicht in den Teilregionalplan Windenergie aufgenommen.

Die Stadt Heidelberg kann weiterhin die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorbereiten, um Windenergieanlagen auf dem Lammerskopf zu ermöglichen. Der Bürgerentscheid dient zur Klärung, ob dies von der Bürgerschaft grundsätzlich unterstützt wird.

Weht am Lammerskopf genug Wind?

Lauf Windatlas Baden-Württemberg ist der Lammerskopf einer der besten Windstandorte in Nordbaden. Die Stadt Heidelberg hat Ende 2024 Windmessungen am Lammerskopf und in der Rheinebene an der Kirchheimer Mühle durchführen lassen. Am Messstandort auf dem Lammerskopf wurde für eine Höhe von 175 m über Bodenhöhe eine mittlere, auf ein durchschnittliches Windjahr umgerechnete Windgeschwindigkeit von 6,4 m/s ermittelt. An der Kirchheimer Mühle liegt dieser Wert bei 4,9 m/s.

Bei der Auswertung der lokalen Windmessdaten wurden vom Gutachterbüro auch Winddaten des rund fünf Kilometer entfernten Windparks „Greiner Eck“ sowie langjährige Daten von Windmessstationen in der Region herangezogen, was Wind- und Ertragsprognosen für durchschnittliche Windjahre ermöglicht.

Für den Anlagentyp Vestas V172-7,2 MW (Nabenhöhe: 175 Meter) wurden die erzielbaren Jahreserträge berechnet. Das Ergebnis zeigt, dass die Anlage an der Windmessposition am Lammerskopf einen Bruttostromertrag von 20.470 MWh/a erzielen könnte, der Standort Kirchheimer Mühle 11.890 MWh/a. Der Bruttoertrag wäre am Lammerskopf 72 Prozent höher als an der Messposition Kirchheimer Mühle.

Warum ist Windenergie in Heidelberg überhaupt ein Thema?

Windenergie ist für Heidelberg nicht nur eine Frage des Klimaschutzes, sondern auch der Versorgungssicherheit. Für die Metropolregion Rhein-Neckar wird in den kommenden Jahren ein steigernder Energiebedarf erwartet. Zugleich kann regionale Energieerzeugung helfen, Abhängigkeiten zu verringern und die Region krisenfester zu machen.

Zugleich ist Windenergie ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz, da sie erneuerbaren Strom erzeugt und zum Erreichen der Klimaziele beiträgt. Sie ergänzt die Photovoltaik sinnvoll, weil beide Technologien ihre Stärken zu unterschiedlichen Zeiten im Jahr entfalten. Während Photovoltaik vor allem in den sonnenreichen Monaten viel Strom liefert, ist der Beitrag der Windenergie insbesondere in den Wintermonaten hoch.

Wer ist der Initiator des Projekts?

Das Land Baden-Württemberg ist Eigentümerin der Flächen am Lammerskopf und hat diese im Rahmen der Vermarktungsoffensive für die Windenergienutzung ausgeschrieben. Die Vermarktungsoffensive von ForstBW ist eine Strategie des Landes Baden-Württemberg, um gezielt Staatswaldflächen für den Ausbau der Windenergie bereitzustellen. Ziel ist es, geeignete Standorte im Staatswald für Investoren zugänglich zu machen, um die Klimaziele zu erreichen. 

Wer steht hinter der regionalen Projektgemeinschaft?

Die Projektgemeinschaft besteht aus den Stadtwerken Heidelberg, der Heidelberger Energiegenossenschaft, der Energiegenossenschaft Starkenburg, der Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau und der Stadtwerke-Kooperation Trianel Wind und Solar, die bundesweit Wind- und Solarparks baut und an der die Stadtwerke Heidelberg beteiligt sind. Die lokalen Akteure sind seit vielen Jahren im Bereich der Energiewende aktiv. Gerade im Bereich Windkraft gründet sich die genossenschaftliche Expertise auf zwölf Jahren Erfahrung im Bau, Betrieb und in bürgerschaftlicher Finanzierung von Windkraftanlagen.

Welche Rolle spielt die Stadt Heidelberg dabei?

Die Stadt ist nicht Herrin des Verfahrens, unterstützt aber die Pläne der regionalen Projektgemeinschaft. Der Gemeinderat hat sich im April 2023 fast einstimmig – bei nur zwei Gegenstimmen – hinter die Projektpläne dieser Projektgemeinschaft gestellt. Der Windpark und die Zufahrtswege sollen äußerst schonend und behutsam gebaut werden sowie minimal invasiv für die Natur- und Tierwelt.

Die Stadt Heidelberg unterstützt grundsätzlich den Ausbau der Windenergie und möchte die Potenziale, die die Waldflächen auf ihrer Gemarkung bieten, nutzen, um ihre Klimaschutzziele zu erreichen und einen Beitrag zu einer sicheren Stromversorgung zu leisten. Gleichzeitig ist der Stadt wichtig, dass die Belange des Arten- und Naturschutzes berücksichtigt werden.

Warum unterstützt die Stadt Heidelberg die regionale Projektgemeinschaft?

Die Stadt Heidelberg legt großen Wert darauf, dass das Vorhaben als lokales Projekt aufgesetzt wird, an dem sich Heidelberger Institutionen und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger finanziell beteiligen können. Die Wertschöpfung bleibt so in der Region und Bürgerinnen und Bürger können Anteile an den Windkraftanlagen erwerben. Zudem steht die Projektgemeinschaft für eine maßvolle Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Fläche, den Dialog mit den regionalen Verantwortungsträgern sowie der Einbindung der Bürgerschaft.

So ermöglicht es die Projektgemeinschaft, dass sich Bürgerinnen und Bürger an dem Windpark über die Energiegenossenschaften beteiligen können (s.o.). Die Projektgemeinschaft bietet ihnen - ebenfalls über die Energiegenossenschaften - an, einen dauerhaft vergünstigten Lokal-Windstrom-Tarif zu beziehen. Letzteres gilt auch für Gewerbetreibende.

Wem gehört die Fläche am Lammerskopf?

Wer dürfte einen Windpark am Lammerskopf bauen?

Die regionale Projektgemeinschaft bestehend aus der Heidelberger Energiegenossenschaft, der Energiegenossenschaft Starkenburg, der Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau, den Heidelberger Stadtwerken und der Stadtwerke-Kooperation Trianel Wind und Solar darf auf dem Lammerskopf einen Windpark bauen, sobald eine Flächenausweisung für Windenergie erfolgt und eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung auf Grundlage einer Detailplanung und weiterer Untersuchungen erteilt ist. Forst BW hat am 10. Oktober 2023 zugesagt, dass die Projektgemeinschaft die beiden ausgeschriebenen Flächen pachten darf und einen Pachtvertrag mit der Projektgemeinschaft geschlossen.

Welche Rolle spielt die Stadt Neckargemünd?

Der Standort Lammerskopf betrifft nicht nur Heidelberger Flächen. Nach den bisherigen Planungen geht es auf Heidelberger Gemarkung um bis zu sieben Windenergieanlagen. Hinzu kommt eine weitere mögliche Anlage auf einem Grundstück der Stadt Neckargemünd.

Auch Neckargemünd will dazu die Bürgerschaft entscheiden lassen. Dort soll am 12. Juli 2026 ein Bürgerentscheid stattfinden. Der Gemeinderat der Stadt Neckargemünd hat dies am 24. März 2026 einstimmig beschlossen. Neckargemünd hat zugleich klargestellt, dass das eigene Grundstück nur dann für eine zusätzliche Anlage eingebracht werden soll, wenn der Heidelberger Windpark kommt.

4. Standort und Planungsrecht

Warum hält die Stadt Heidelberg den Standort am Lammerskopf für geeignet?

Für den Standort liegen fachliche Untersuchungen vor, darunter naturschutzfachliche Prüfungen und Windmessungen. Eine wichtige fachliche Grundlage ist zunächst der Windatlas Baden-Württemberg. Er weist den Lammerskopf als gut geeigneten Standort für Windenergie aus. Diese Einschätzung wurde durch konkrete Windmessungen weiter untermauert: In 175 Metern Höhe wurde eine auf ein durchschnittliches Windjahr umgerechnete mittlere Windgeschwindigkeit von 6,4 Meter pro Sekunde ermittelt. Damit zählt der Lammerskopf zählt zu den besten Windkraftstandorten in der Region. Der zu erwartende Stromertrag wäre am Lammerskopf 72 Prozent höher als an einem Messstandort in der Ebene, an dem eine Vergleichsmessung durchgeführt wurde. 

Hinzu kommt das naturschutzfachliche Gutachten. Es kommt zu dem Ergebnis, dass es am Lammerskopf geeignete Teilbereiche für Windkraftanlagen gibt, ohne die Schutzziele der betroffenen Schutzgebiete zu beeinträchtigen. Hintergrund ist, dass sich auf der Fläche Überschneidungen mit einem Landschaftsschutzgebiet und einem Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebiet ergeben. Nach den vorliegenden Untersuchungen sind dort aber Teilflächen identifiziert worden, auf denen Windkraft grundsätzlich möglich wäre.

Zusammen mit den Ergebnissen der Windmessungen ist das aus Sicht der Stadt eine wichtige Grundlage, warum der Lammerskopf weiterhin zu den besten Potenzialflächen für Windkraft auf Heidelberger Gemarkung zählt.

Was ist der Teilregionalplan Windenergie?

Das Land Baden-Württemberg will die erneuerbaren Energien ausbauen und hat die Regionalverbände beauftragt, Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen. Heidelberg ist Teil des „Verband Region Rhein Neckar“ (VRRN).

Ziel ist es, entsprechend den Bundes- und Landesvorgaben 1,8 Prozent der Fläche für Windenergienutzung und 0,2 Prozent für Freiflächenphotovoltaik auszuweisen. Der VRRN hatte alle Kommunen aufgefordert, Flächenvorschläge zu melden, die vom Regionalverband geprüft werden sollten.

Unabhängig vom Teilregionalplan Windenergie können Städte und Gemeinden auch im Flächennutzungsplan Gebiete für Windenergie ausweisen.

Wenn die Fläche nicht im Teilregionalplan Windenergie liegt – Ist das Thema dann nicht erledigt?

Nein. Dass die Fläche am Lammerskopf nicht im Teilregionalplan Windenergie des VRRN enthalten ist, bedeutet nicht automatisch, dass sie für Windenergie ausgeschlossen ist. Der Gesetzgeber sieht neben der Regionalplanung auch planungsrechtliche Möglichkeiten auf kommunaler Ebene vor.

Genau deshalb soll nun geklärt werden, ob die Stadt Heidelberg den die Fläche auf ihrer Gemarkung grundsätzlich als Standort für Windenergieanlagen entwickeln will.

Wie könnte Planungsrecht für einen Windpark am Lammerskopf geschaffen werden?

Die Stadt Heidelberg müsste ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans einleiten. Zuständig für das Verfahren ist der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim.

Bedeutet Planungsrecht automatisch, dass Windenergieanlagen gebaut werden dürfen?

Final entscheidet ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz, ob und wie viele Windräder sich auf dem Lammerskopf drehen können. Die Projektgemeinschaft muss dazu eine detaillierte Planung und weitere Gutachten vorlegen.

Warum können die Windenergieanlagen nicht in der Ebene gebaut werden?

Weil auf der Höhe mehr Wind weht als in der Ebene. Windanlagen in der Ebene sind deutlich ineffizienter. Wenn man den Windatlas Baden-Württemberg anlegt, kann man von 30 bis 50 Prozent weniger „Ernte“ ausgehen, als auf einem Höhenzug. Windmessungen im Auftrag des Umweltamtes (siehe auch „Weht auf dem Lammerskopf genug Wind?“) belegen, dass der Ertrag auf dem Lammerskopf 72% höher wäre als an der Kirchheimer Mühle. Hinzu kommt, dass es auch in der Ebene Flächenrestriktionen gibt – zum Beispiel Abstandsregeln zu Straßen, Schienen und Wohnbebauung.

5. Natur-, Arten- & Umweltschutz

Wieviel Wald muss für Windenergieanlagen gefällt werden?

Der Flächenverbrauch für die Errichtung eines Windrades der 7-MW-Klasse liegt zwischen 1 - 1,5 Hektar inklusive der Zuwegung. Da am Lammerskopf bestehende Waldwege genutzt werden können, liegt hier Flächenbedarf näher an 1 ha. Der maximale Waldflächenverlust für 7 Windräder beträgt also 10,5 Hektar.
 
Die Waldfläche in Heidelberg beträgt über 4.400 Hektar. Der Anteil der gefällten Flächen beträgt also maximal 0,024 Prozent. Von dieser Fläche, die für den Bau gefällt werden muss, kann ein Anteil von circa einem Drittel nach der Errichtung der Anlagen wieder aufgeforstet werden.

Welche naturschutzfachlichen Bedenken gibt es?

Auf der Fläche gibt es Überschneidungen mit einem Landschaftsschutzgebiet und einem Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Gebiet. Deshalb wurde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Ein naturschutzfachliches Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Errichtung von Windenergieanlagen auf geeigneten Teilflächen möglich wäre, ohne die Schutzziele der betroffenen Naturräume zu beeinträchtigen.

Dabei ist zur berücksichtigen, dass sich diese Einschätzung nicht pauschal auf alle Aspekte des Vorhabens bezieht. Insbesondere für die Zuwegungen liegt noch keine entsprechende Bestätigung des Regierungspräsidiums vor. Unabhängig davon bleiben naturschutzfachliche Fragen im weiteren Verfahren zu prüfen.

Wie werden Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt?

Ein Großteil der ausgeschriebenen Fläche liegt in einem Flora-Fauna-Habitat (FFH-Schutzgebiet), lediglich ein kleiner Teil im Nordwesten ist nur als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. 

Ein Windparkbetreiber muss für die Genehmigung ergänzend zur FFH-Verträglichkeitsprüfung mehrere Gutachten vorlegen – unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), eine artenschutzrechtliche Prüfung sowie eine landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP). Konflikte im Rahmen des Naturschutzes müssen vom Vorhabenträger in Form von Ausgleichsmaßnahmen beziehungsweise Ersatzmaßnahmen abgearbeitet werden.

Aufgabe der Naturschutzbehörden ist es, die Gutachten zu prüfen und gegebenenfalls weitere Auflagen zu erteilen wo es naturschutzrechtlich möglich und erforderlich ist.

Was ist das Ergebnis der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung?

Die Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung für das Vorranggebiet „Lammerskopf“ hat die Auswirkungen geplanter Maßnahmen auf geschützte Arten und Lebensräume im FFH-Gebiet „Steinachtal und Kleiner Odenwald“ geprüft. Von April bis ins Spätjahr 2024 wurden umfangreiche Untersuchungen zur Bestandsaufnahme durchgeführt. Die Untersuchungen wurden durchgeführt, um Bereiche innerhalb des FFH-Gebietes zu identifizieren, in denen eine Nutzung für Windkraftanlagen mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen des Gebietes verträglich ist.

Das Gutachten definiert Negativflächen, in denen eine FFH-Verträglichkeit grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. Des Weiteren werden im Vorranggebiet Positivflächen definiert, die in verschiedene Kategorien eingeteilt sind – von Flächen mit hohem Raumwiderstand (nur bedingt verträglich mit Zielen des Naturschutzes) bis zu solchen mit geringem Raumwiderstand (verträglich). Mittlere Raumwiderstände erfordern weitere Prüfungen vor einer möglichen Nutzung.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Nutzung des Vorranggebiets „Lammerskopf“ auf bestimmten Flächen unter strengen Auflagen möglich ist. Demnach könnten künftig auf rund 106 Hektar Windkraftanlagen errichtet werden, ohne die wertvollen Naturräume zu gefährden. Diese Flächen verteilen sich über verschiedene Teilbereiche des Vorranggebiets, wobei genaue Standorte noch durch weitergehende Detailprüfungen bestimmt werden müssen.

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung Lammerskopf ist im Bürgerinformationssystem einsehbar.

Wie läuft eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ab?

Die Prüfung erfolgt zusammengefasst in drei Schritten:

  • FFH-Vorprüfung
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung
  • Ausnahmeprüfung

Zunächst erfolgt eine FFH-Vorprüfung, in der geprüft wird, ob ein Projekt oder Plan mit Beeinträchtigungen für die Erhaltungsziele eines Natura 2000-Gebietes verbunden sein kann.

Diese Prüfung hat einen Prognosecharakter. Können Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden, ist die eigentliche FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. In dieser werden die Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des Schutzgebietes genau ermittelt und beschrieben. Zunächst wird eine Bestandserfassung durchgeführt, in deren Rahmen der Managementplan und vorhandene Daten ausgewertet werden und ggf. Kartierungen durchgeführt werden. Im Anschluss erfolgt die Konfliktanalyse, bei der Erhaltungs- und Entwicklungsziele des FFH-Gebiets betrachtet werden. In der abschließenden Auswirkungsprognose wird unter Berücksichtigung sogenannter Schutzmaßnahmen (Vermeidungsmaßnahmen) untersucht, ob erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgebiet und dessen Ziele bestehen.

In der Ausnahmeprüfung wird eine gewichtete Abwägung vorgenommen, ob ein Projekt oder Plan mit erheblichen Beeinträchtigungen dennoch durchgeführt werden darf.

Welche Kartierungen sind notwendig?

Es werden vor allem windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten kartiert. Bei diesen Tieren besteht aufgrund ihrer Lebensweise die Gefahr, dass sie durch die Rotoren der Windkraftanalgen verletzt oder getötet werden könnten oder ihre Lebensstätten betroffen sind. Da es sich nicht um ein ausgewiesenes Gebiet für Windenergie handelt, müssen auch alle anderen artenschutzrechtlich relevanten Artengruppen in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung mitkartiert werden: zum Beispiel Amphibien, Reptilien, Haselmaus, Totholzkäfer.

Vor der Kartierung wird bei Begehungen und Datenrecherche ermittelt, wo die Tiere ihre Lebensräume haben und wie die vorhandenen Strukturen sind. Damit kann das betroffene Artenpotenzial abgeschätzt werden. In dieser Relevanzprüfung werden alle europäischen Vogelarten und Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie berücksichtigt.

Erleichterungen gibt es nach der Neuerung des Bundesnaturschutzgesetzes aktuell nur für die Vögel, bei denen nur noch 15 windkraftsensible Arten betrachtet werden müssen.

Wie ist bei der Kartierung der Fledermäuse im Rahmen des Artenschutzgutachtens vorzugehen?

Es können kombinierte Methoden eingesetzt werden:

Über eine Höhlenbaumkontrolle können Höhlenbäume identifiziert werden.

Mit Hilfe von Handdetektoren und stationären Batcordern können die vorkommenden Fledermäuse erfasst und das Jagdgebiet beurteilt werden.

Welche Auswirkungen hätte das Projekt auf Wasserhaushalt, Quellen und Wasserversorgung in Schlierbach?

Im Bereich des Lammerskopfes findet bereits heute keine Tiefenversickerung bis in den Grundwasserkörper statt. Nachteilige Veränderungen hinsichtlich der Wasserversorgungsanlage in Schlierbach sind daher nicht zu erwarten. Mögliche Auswirkungen auf den Quellwasserhaushalt sind vom Standort der Anlagen abhängig.

Besteht ein Risiko für Erosionen, Starkregenfolgen oder Hangrutsche?

Das Abholzen von Bäumen, besonders in natürlichen Hanglagen, erhöht die Gefahr für Bodenerosion - allerdings abhängig von der Böschungsneigung. Als Windkraftstandorte sind Flächen mit geringer Neigung vorgesehen. Bodenbedeckung durch Bepflanzung dient der Vermeidung von Böschungsschäden bzw. als Erosionsschutz.

Durch die Verdichtungsmaßnahmen entsteht keine zusätzliche Gefahr für Hangrutsche oder Überschwemmungen bei Starkregen. Der natürliche Boden kann generell nur wenig Wasser speichern. Schon heute fließt Regenwasser dort überwiegend oberflächlich ab. Bei Starkregen nimmt dieser schnelle Abfluss zu – unabhängig davon, ob der Boden verdichtet wurde oder nicht.

Deshalb sind keine spürbaren zusätzlichen Auswirkungen durch die Verdichtung zu erwarten.

6. Bau, Betrieb und Sicherheit

Wie muss der Weg bis zum Standort ausgebaut werden?

Die Zufahrtsstraße sollte ein festes Schotterbett in einer Breite von circa 4,50 Metern haben. In der Regel werden dafür bereits vorhandene Wege genutzt beziehungsweise ausgebaut.

Welche Auswirkungen hätte ein Windpark für Anwohnende?

Beim Betrieb von Windenergieanlagen werden Geräuschemissionen vorwiegend durch die Rotorblätter verursacht. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird geprüft, ob bestimmte Lärmimmissionswerte eingehalten werden. In dem in Baden-Württemberg festgelegte Mindestabstand zu Wohngebieten von 700 Meter können diese Werte aber in der Regel deutlich unterschritten werden. Die möglichen Windkraftstandorte am Lammerskopf weisen größere Abstände zur Wohnbebauung auf.

Zudem erzeugen Windenergieanlagen, wie viele Industrieanlagen, Straßenverkehr, aber auch natürliche Quellen (zum Beispiel Wellengang, Gewitter) Infraschall. Über die biologischen Wirkungen von tieffrequentem Schall und Infraschall mit hohen Intensitäten liegen Studien vor. Halten Windenergieanlagen die für den Lärmschutz im hörbaren Bereich notwendigen Abstände ein, ist der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschallpegel sehr weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Nach heutigem Stand der Wissenschaft sind schädliche Wirkungen durch Infraschall bei Windenergieanlagen nicht zu erwarten.

Wie entstehen Brände an Windenergieanlagen und welche Folgen hätte das?

Die Hersteller von Windenergieanlagen sind verpflichtet, zu jedem Anlagentyp ein Brandschutzkonzept vorzulegen. Bereits beim Anlagendesign wird Wert darauf gelegt, brandgefährliche Stoffe zu vermeiden und zu reduzieren. Die sogenannte „Brandlast“ (zum Beispiel Öle und Schmierstoffe, Kabel) wird so weit als möglich reduziert.

Durch zahlreiche Rauchmelder und Temperaturfühler wird die Anlage permanent überwacht und bei Störungen automatisch abgeschaltet. Auch Schäden durch Blitzschlag können durch ein integriertes Blitzschutzkonzept weitestgehend vermieden werden.

Welche Auswirkungen haben Fundamente und Bauarbeiten auf Boden und Grundwasser?

Boden- und Grundwasserverunreinigungen können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Entsprechend dürfen für die Gründungsarbeiten und Herstellung der Betonfundamente nur unbelastete, nicht auswasch- oder auslaugbare Stoffe und Baumaterialien verwendet werden, von denen aufgrund ihrer Eigenschaft und ihres Einsatzes nachweislich keine Boden- oder Grundwasserverunreinigung ausgeht.

Geht man davon aus, dass der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlagen beim Einsatz von wassergefährdenden Stoffen durch zusätzlich Sicherungsmaßnahmen (zum Beispiel durch Einsatz von Auffangwannen) abgesichert werden kann, besteht beim Transport und beim Bau der Anlagen immer die Gefahr einer Bodenverunreinigung (zum Beispiel durch Hydrauliköl).

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