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Abfallvermeidung, Verwertung und Entsorgung

Beim Umgang mit Abfällen ist die gesetzlich in der EU-Abfallrahmenrichtlinie sowie im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgelegte Abfallhierarchie zu beachten. Die Abfallhierarchie liegt den Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen im Bereich der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung als Prioritätenfolge zugrunde. Oberstes Gebot ist dabei die Abfallvermeidung, letzte Priorität (nach der sonstigen Verwertung zum Beispiel durch Verbrennung) hat die Beseitigung.

Einen Diskussionsbeitrag zur Abfallvermeidung finden Sie hier: Vision Possible.

Nicht vermeidbare Abfälle sind ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten beziehungsweise zu entsorgen.

In Baden-Württemberg sind die Stadt- und Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Einsammlung der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen zuständig, sowie für die ordnungsgemäße Verwertung beziehungsweise Beseitigung dieser Abfälle. Diese Abfälle sind überlassungspflichtig, genau so wie Abfall zur Beseitigung, der bei Gewerbetreibenden anfällt.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben können auch Dritte wie beispielsweise private Firmen beauftragt werden. Die Stadt- beziehungsweise Landkreise bleiben aber auch nach einer Beauftragung verantwortlich. Einige Land­kreise haben das Einsammeln und Transportieren der Siedlungsabfälle ganz oder teilweise auf die Gemeinden übertragen. Außerdem gibt es für die Stadt- und Landkreise die Möglichkeit, sich zu Zweckverbänden zusammenschließen, denen dann Aufgaben übertragen werden können.

Auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetriebs können Sie sich über das Entsorgungssystem und die geltenden Bestimmungen in Ihrer Stadt beziehungsweise Ihrem Landkreis informieren. Auch mit Fragen dazu, welche Art von Abfall wie zu entsorgen ist und mit Fragen zur Abfallvermeidung, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Abfallwirtschaftsbetrieb, zum Beispiel an die Abfallberatung.

Die Menge an Restmüll für Ihren Haushalt können Sie auf ein Minimum reduzieren, wenn Sie so gut wie möglich Abfall vermeiden und Wertstoffe, wie Bioabfall, Glas, Altpapier, Kunststoffe, Verpackungen, Alttextilien, Elektroschrott sowie Altbatterien getrennt sammeln und entsorgen. Diese Produkte enthalten wertvolle Rohstoffe, welche Sie durch die getrennte Entsorgung Ihres Abfalls in den Wertstoffkreislauf zurückführen. Dadurch können diese Rohstoffe weiterverwendet werden und müssen nicht als Restabfall entsorgt werden.

Darüber hinaus können Sie mit geringem Aufwand viel für die Umwelt tun und Abfall vermeiden, wenn Sie zum Beispiel folgende Punkte beachten:

Wiederverwendung: Verwenden Sie Mehrweg- statt Einwegbehälter!

Mehrwegbehälter werden nach der Rückgabe beziehungsweise dem Gebrauch gereinigt und wieder befüllt. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Pfandbehälter Mehrwegbehälter sind. Auch für bestimmte Einwegflaschen und Dosen müssen Sie Pfand bezahlen.

Sparen Sie bei Verpackungsmaterialien!

Tipp: Nehmen Sie zum Einkaufen eine Stofftragetasche oder einen Korb mit, damit Sie nicht in jedem Geschäft eine Tüte verlangen beziehungsweise kaufen müssen. Das Pausenbrot ist in einer Dose besser aufgehoben als in einem Stück Alufolie. Verpackungen aus Papier und Karton können genauso dekorativ und schützend sein wie eine Folienverpackung.

Reparieren oder upcyceln Sie defekte Gegenstände, anstatt sie wegzuwerfen!

Für Alttextilien gilt:

Denken Sie schon beim Kauf von Kleidern und Schuhen daran, erst recht bei ihrem Aussondern: Textilien und Schuhe sind mit vielen Ressourcen sowie hohen Belastungen (für die Umwelt und leider manchmal auch für die Arbeitskräfte) erzeugt worden.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (§ 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 KrWG). Demnach müssen diese nunmehr die getrennte Sammlung in ihrem Zuständigkeitsbereich organisieren. Bei der Umsetzung haben Sie einen gewissen Spielraum, um die Regelungen an die lokalen Gegebenheiten anzupassen. Grundsätzlich gehören lediglich stark verschmutzte oder kontaminierte Textilabfälle (zum Beispiel Öllappen) auch weiterhin in den Restmüll. Für die Abgabe von Alttextilien gibt es bereits heute zahlreiche Angebote von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern sowie vielen gemeinnützigen, aber auch zugelassenen gewerblichen Sammlungen oder Sammelstellen, die die Alttextilien sorgsam zur Wiederverwendung vorbereiten oder zumindest hochwertig verwerten lassen.

Vermeiden Sie, Ihre ehemaligen Kleiderschätze zweifelhaften Haustür-„Sammlungen“ zu überlassen. Diese erzeugen manchmal den Eindruck echter gemeinnütziger Sammlungen (beispielsweise der Caritas oder AWO) oder zugelassener gewerblicher Sammlungen - zum Beispiel durch vorgetäuschte christliche Symbole oder rote Kreuze. Dafür sind Ihre Alttextilien zu schade! Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie bei Ihrer Land- oder Stadtkreisbehörde (Untere Abfallrechtsbehörde) nach, ob die fragliche Sammlung dort zugelassen wurde. Das gilt auch für Papier- und Schrottsammlungen.

Vertiefende Informationen

  • Betriebliche Abfallwirtschaft, Abfallberatung des zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgers

Freigabevermerk

02.03.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg

Info

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