Baulandmanagement
Die Stadt Heidelberg baut das Angebot für bezahlbaren Wohnraum kontinuierlich aus. Zentrales Instrument ist das Baulandmanagement. Dieses schreibt eine feste Quote vor, nach der Bauherrn bezahlbaren Wohnraum auf Flächen, auf denen neues Baurecht geschaffen wird, errichten müssen. Bisher betrug der Anteil der preisgebundenen Mietwohnungen 20 Prozent. Nun erhöht die Stadt diese Quote auf 30 Prozent für öffentlich geförderte Mietwohnungen. Außerdem soll künftig auf 10 Prozent der entstehenden Flächen bezahlbares Wohnen für Schwellenhaushalte möglich werden. Darüber hinaus müssen sich Vorhabenträger von Neubauten an den Kosten für die technische und soziale Infrastruktur beteiligen. mehr dazu
Ansprechpartner ist Dr. Carsten Schaber vom
Amt für Stadtentwicklung und Statisik
Die Heidelberger Schlossprämie
Um Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, ihr Haus oder ihre Wohnung gegen Einbruch zu sichern, hat die Stadt Heidelberg das Förderprogramm „Die Heidelberger Schlossprämie“ aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger können beim Einbau von mechanischer Sicherheitstechnik einen Zuschuss von 25 Prozent bis maximal 2.500 Euro erhalten. Sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer, als auch Mieterinnen und Mieter können die Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass die geplanten Maßnahmen mit der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Heidelberg abgestimmt und in den Sicherungsempfehlungen festgehalten sind. Gefördert werden mechanische Sicherungsmaßnahmen wie zum Beispiel einbruchhemmende Fensterbeschläge oder Zusatzschlösser mit Sperrbügel. Für passive, elektronische Maßnahmen wie Alarmanlagen oder Videoüberwachungen ist keine Förderung möglich.
Grundsätze für die Förderung Die Heidelberger Schlossprämie (108,1 KB)
Antrag auf Heidelberger Schlossprämie (181,3 KB)
Flyer (853,4 KB)
Förderprogramm für Familien (Schaffung von Wohneigentum)
Familien, Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, aber auch noch kinderlose junge Paare können einen Zins- oder Eigenkapitalzuschuss erhalten.
Wichtig: Förderanträge unbedingt vor Baubeginn oder Vertragsabschluss stellen.
Telefonische Auskunft erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnbauförderung
Gemeinschaftliche Wohnprojekte
Gemeinschaftliche Wohnprojekte werden von Menschen organisiert, die zusammen leben, aber gleichzeitig den persönlichen Freiraum wahren wollen. Solche Projekte können von der Stadt Heidelberg gefördert werden.
Landeswohnraumförderungsprogramm
Förderanträge für Maßnahmen im Stadtgebiet Heidelberg können nur über das Amt für Baurecht und Denkmalschutz eingereicht werden. Nur mit einer Empfehlung der städtischen Wohnbauförderung ist es möglich, ein zinsverbilligtes Darlehen der L- Bank zu erhalten.
Mietwohnraumförderung
- Wohnraum für Transferleistungsempfangende
Mit diesem Programm will die Stadt Heidelberg Anreize für Vermietende schaffen, ihren Wohnraum insbesondere an Menschen zu vermieten, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB II und XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten. Vermietende können dafür einen einmaligen Zuschuss erhalten: Die Grundförderung beträgt 2.000 Euro pro Wohnung, hinzu kommt eine Zusatzförderung von 30 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Ansprechpartner ist Tamara Hildebrandt vom Amt für Soziales und Senioren, das zusätzlich unterstützende Angebote anbietet.