Die Anträge senden Sie bitte an:

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Astrid Damer
Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Abigail Berner
Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Förderprogramm

Umweltfreundlich mobil

Die Stadt Heidelberg unterstützt mit diesem Förderprogramm den Umstieg auf den Öffentlichen Personennahverkehr und den Radverkehr, aber auch alternative Antriebe und Kraftstoffe zum Schutz der Umwelt und des Klimas. Elektrofahrzeuge tragen dazu bei, die Luft- und Lärmbelastung durch den Straßenverkehr in Heidelberg zu reduzieren. Der Verkehrssektor kann zudem einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Des Weiteren wird auch die Errichtung von privaten Ladestationen und von öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gefördert. Dazu gehört im Rahmen des Ausbaus der E-Mobilität auch eine klimafreundliche Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien.

Mit der E-Taxi-Förderung seit 1. August 2022 wird für Taxiunternehmen in Heidelberg, die Elektro-Fahrzeuge (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge) einsetzen, der betriebliche Mehraufwand ausgeglichen.

Gegenüber Unternehmern erfolgt die Förderung unter Berücksichtigung der Vorgaben für De-minimis-Beihilfen und setzt daher voraus, dass mit dem Antrag eine De-minimis-Erklärung abgegeben wird. Die Gewährung eines Zuschusses ist nur möglich, soweit die jeweils geltenden Schwellenwerte nicht überschritten werden (Stand bis 12/2023: 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren).

Antragsstellerinnen und Antragssteller, die einen Heidelberg-Pass besitzen, erhalten eine um 50 Prozent erhöhte Fördersumme.

Achtung, die Fördermittel 2024 sind ausgeschöpft!
Es können nur noch folgende Förderungen beantragt werden:
1. Deutschlandticket nach Abmeldung eines Personenkraftwagens;
4. Erstmalige Einführung des Jobtickets.
Alle weiteren Förderungen können erst wieder nach der Haushaltsfreigabe 2025 beantragt werden.

Weitere Informationen zur Förderung von Elektromobilität erhalten Sie hier:

Für eine Förderung gelten die nachfolgenden Förderbedingungen:

1. Deutschland-Ticket nach Abmeldung eines Personenkraftwagens

Was wird gefördert?

Die Außerbetriebsetzung, Ummeldung oder Veräußerung eines im Stadtkreis Heidelberg zugelassenen Personenkraftwagens.

Wie wird gefördert?

Die Stadt Heidelberg bezuschusst für ein Jahr den Kauf eines Deutschland-Tickets einmalig zu 100 %, wenn die antragstellende Person die Außerbetriebsetzung eines im Stadtkreis Heidelberg angemeldeten Personenkraftwagens nachweist. Alternativ dazu genügt auch die Ummeldung oder Veräußerung eines solchen Personenkraftwagens auf bzw. an eine andere, nicht haushaltsangehörige Person.

Nachzuweisende Voraussetzung für eine Förderung ist eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung auf der Rückseite, bei Veräußerung eine Kopie des Kaufvertrages und bei einer Ummeldung die Angabe des neuen Kennzeichens, sowie eine Erklärung der antragstellenden Person, dass sie die Stadt unverzüglich informieren wird, sofern sie in den kommenden zwölf Monaten doch wieder einen Personenkraftwagen auf den eigenen Namen anmelden wird.

Alternativ zum Zuschuss für den Kauf eines Deutschland-Tickets gewährt die Stadt Heidelberg eine Prämie von 500 Euro, wenn ein Förderantrag nach Nummer 2 Buchstabe a bis c zur Anschaffung eines Lastenfahrrads oder -anhängers, eines Fahrrads oder Pedelecs, eines Elektro-Rollers oder Elektro-Motorrads gestellt wird und die antragstellende Person gleichzeitig die Außerbetriebsetzung eines im Stadtkreis Heidelberg angemeldeten Personenkraftwagens nach den oben genannten Bedingungen nachweist. In diesem Fall kann nicht zusätzlich der Zuschuss für den Kauf eines Deutschland-Tickets beantragt werden.

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, die einen im Stadtkreis Heidelberg zugelassenen Personenkraftwagen stilllegen, veräußern oder abmelden.

Antragstellung und Antragsformular

Die Förderung ist unter Verwendung des von der Stadt Heidelberg zur Verfügung gestellten Antragsformulars zu beantragen. Dieses ist ausgefüllt, unterschrieben und mit den jeweils erforderlichen Nachweisen beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie einzureichen. Über die Förderung ergeht nach Prüfung der Unterlagen ein Zuschussbescheid.

Die Förderung für ein Deutschland-Ticket ist innerhalb von sechs Monaten nach Außerbetriebsetzung des Personenkraftwagens zu beantragen. Dem Antrag sind die oben genannten Nachweise beizufügen. Unter Vorlage des Förderbescheids und eines Passbilds kann das Deutschland-Ticket bei einem RNV-Kundenzentrum oder per Post bestellt werden.

Die Förderung wird nicht bar ausgezahlt, sondern direkt zwischen Stadt und Verkehrsbetrieben abgerechnet. Sofern die geförderte Person innerhalb der nächsten zwölf Monate wieder einen Personenkraftwagen anmeldet, ist der Förderbetrag anteilig an die Stadt zurückzuzahlen. Die Laufzeit des Deutschland-Tickets bleibt davon unberührt.

4. Erstmalige Einführung des Job-Tickets

Was wird gefördert?

Die erstmalige Einführung des Job-Tickets für den Verkehrsverbund Rhein-Neckar in einem Unternehmen oder einem Verein.

Wie wird gefördert?

Die Förderung bei erstmaliger Einführung des Job-Tickets in einem Unternehmen erfolgt in Form einer einmaligen Zuschusses (sog. Festbetragsfinazierung); sie beträgt für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten 1.000 Euro, für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten 500 Euro. Die Mindestlaufzeit für die Vereinbarung mit der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) beträgt zwölf Monate.

Wer wird gefördert?

Unternehmen und Vereine mit Sitz in Heidelberg, die erstmalig das Job-Ticket einführen.

Antragstellung und Antragsformular

Die Förderung ist unter Verwendung des von der Stadt Heidelberg zur Verfügung gestellten Antragsformulars zu beantragen. Dieses ist ausgefüllt, unterschrieben und mit den jeweils erforderlichen Nachweisen beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie einzureichen.

Gegenüber Unternehmern erfolgt die Förderung unter Berücksichtigung der Vorgaben für De-minimis-Beihilfen und setzt daher voraus, dass mit dem Antrag eine De-minimis-Erklärung abgegeben wird. Die Gewährung eines Zuschusses ist nur möglich, soweit die jeweils geltenden Schwellenwerte nicht überschritten werden (Stand bis 12/2023: 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren).

Über die Förderung ergeht nach Prüfung der Unterlagen ein Zuschussbescheid. Die Stadt Heidelberg stellt außerdem ggf. eine De-minimis-Bescheinigung aus.

Die Förderung der erstmaligen Einführung des Job-Tickets ist innerhalb von sechs Monaten nach Einführung des Job-Tickets zu beantragen. Es ist eine Kopie der Vereinbarung mit der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) vorzulegen.

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