Förderprogramm Starkregen- und Hochwasserschutz

Schutzmaßnahme gegen Starkregen oder Hochwasser (Bild: Stadt Heidelberg)

zum Förderprogramm

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Technischer Gewässerschutz und Wasserrecht
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 5 84 61 82 30

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Tiefbauamt
Gaisbergstraße 7
69115 Heidelberg
Mobiltelefon (0 62 21) 58-2 70 10
Fax (0 62 21) 58-2 79 00

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Hochwasserrisikomanagement

Hochwassergefahrenkarten

Grundlage für das Hochwasserrisikomanagement sind die Hochwassergefahrenkarten, die unter der Federführung der Regierungspräsidien unter Mitwirkung der Unteren Verwaltungsbehörden (z.B. untere Wasserbehörde und untere Katastrophenschutzbehörde), der Kommunen und potenziell Betroffener erstellt wurden.

Hochwassermarkierungen an der Alten Brücke Foto: Stadt Heidelberg)

Die Ergebnisse der Hochwasserrisikomanagementplanung werden in den Projektgebieten in sogenannten Maßnahmenberichten dokumentiert, veröffentlicht und regelmäßig fortgeschrieben. Die Maßnahmenberichte für das Bearbeitungsgebiet Neckar können auf der Internetseite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg eingesehen werden.

Hochwasserrisikomanagementplan Bearbeitungsgebiet Neckar (Regierungspräsidien Baden-Württemberg)

Im Stadtgebiet Heidelberg liegen die Hochwassergefahrenkarten für die Oberflächengewässer Neckar, Mühlbach, Peterstaler Bach/Steinbach und Leimbach/Landgraben vor. In den Karten werden räumliche Ausdehnung und die Überflutungtiefen bei unterschiedlichen Wiederkehrintervallen dargestellt.

In der interaktiven Hochwassergefahrenkarte der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) können verschiedene Kartentypen eingesehen werden. Die Karten geben einen Einblick welche Bereiche von Grundstücken von Hochwasser betroffen sind. Flurstückgenaue Informationen können auch beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie erfragt werden.

Infos rund um Hochwasser und Risikogebiete

Beratung / Schutzmaßnahmen: Förderprogramm Starkregen- und Hochwasserschutz

Das Förderprogramm „Starkregen- und Hochwasserschutz“ – als Ergänzung zum bestehenden Förderprogramm „Nachhaltiges Wassermanagement“ – soll die Eigenvorsorge von Heidelberger Grundstückseigentümer*Innen stärken und diese in ihren Bemühungen zur Umsetzung von Maßnahmen der Klimawandel-Anpassung unterstützen. Die vorangehende Einzelfallberatung durch eine sachkundige Person soll bei der Auswahl entsprechender wirksamer Anpassungsmaßnahmen helfen.

Richtiges Verhalten vor, während und nach dem Hochwasser

Im Hochwasserportal des Landes finden Sie wertvolle Tipps zur Eigenvorsorge, zum richtigem Verhalten während eines Hochwassers sowie zu möglichen Aufräumarbeiten nach einem Hochwasser.

Warnung vor Hochwasser

Über die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (HVZ BW) können jederzeit alle Pegelstände des Landes eingesehen werden. Für die Stadt Heidelberg ist bei einem Neckarhochwasser dabei der Pegel „Heidelberg UP / Neckar“ maßgebend.

Informationen zur aktuellen Hochwassersituation und ortsspezzifische Hinweise im Hochwasserfall erhalten Sie auf der Internetseite des Tiefbauamtes der Stadt Heidelberg.

Die Stadt Heidelberg ruft außerdem dazu auf die kostenfreie Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes (NINA) auf dem Smartphone zu installieren. Über diese App können sowohl Warnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD), als auch der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (HVZ) empfangen werden. Auch die Stadt Heidelberg warnt über die App zum Beispiel bei Großbränden oder Gefahrstoffausbreitungen. Für lokale Starkregen und Hochwasserereignisse im Stadtgebiet ist dies ebenfalls denkbar. Aktuell baut die Stadt ein lokales Sirenennetz auf, über welches ebenfalls gewarnt werden kann.
Weitere Informationen zur Warn-App NINA

Bauen im Überschwemmungs- und Hochwasserrisikogebiet

In Überschwemmungsgebieten (HQ100) dürfen Sie grundsätzlich nicht bauen. Dort ist gemäß § 78 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen untersagt.

In Hochwasserrisikogebieten, die (erst) von einem extremen Ereignis (HQextrem) betroffen sind, ist dies dagegen prinzipiell möglich. Voraussetzung ist aber, dass Sie einige Regeln beachten, um Hochwasserschäden zu vermindern. So sollen gemäß § 78b Abs. 1 Nr. 2 WHG bauliche Anlagen nur in einer nach dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet und wesentlich erweitert werden.

Ob und wie sehr Ihr Grundstück von einem Hochwasser betroffen ist, geht aus den Hochwassergefahrenkarten des Landes Baden-Württemberg hervor.

Weitere Informationen zu Bauvorschriften in hochwassergefährdeten Bereichen finden Sie in den „Hinweisen für Bauvorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten und in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten“ des Landes sowie unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/bauvorsorge.

Ölheizungen im Überschwemmungs- und Hochwasserrisikogebiet

Seit 2018 dürfen nur noch auf Antrag und in Ausnahmefällen neue Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten (HQ100 Bereiche in den Hochwassergefahrenkarten) installiert werden. Voraussetzung ist hierfür, dass diese hochwassersicher errichtet sind und keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen. Bereits vorhandene Anlagen im Überschwemmungsgebiet müssen bis zum 5. Januar 2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachgerüstet werden.

Die Errichtung neuer Ölheizungen in Hochwasserrisikogebieten (HQextrem Bereich in den Hochwassergefahrenkarten) ist ebenfalls verboten, wenn andere weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht hochwassersicher errichtet werden kann. Für die Neuerrichtung in Hochwasserrisikogebieten ist eine schriftliche, formlose Anzeige beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie als Untere Wasserbehörde spätestens sechs Wochen vor der Installation nötig. Heizölverbraucheranlagen die bereits in Hochwasserrisikogebieten vorhanden sind, sind bis zum 5. Januar 2033 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten.

Ob das eigene Haus von einem Hochwasser betroffen ist, kann über die Hochwassergefahrenkarte des Landes recherchiert oder beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie erfragt werden.

Wie rüste ich meine Ölheizung hochwassersicher nach?

Um alle Installationsarbeiten und Nachrüstungen von Heizölverbraucheranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen, sollte man sich zunächst an einen Fachbetrieb wenden. Bei wesentlichen Änderungen muss die Anlage nach der Umrüstung von einem zugelassenen Sachverständigen überprüft werden.

Oftmals ist die Umstellung auf alternative Energieträger jedoch nachhaltiger und wirtschaftlicher. Bis zu 45 Prozent Förderung gibt es seit 2020 für klimafreundliche Anlagen: mehr dazu

Umstellung der Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien

Die Klimaschutzgesetze von Bund und Land Baden-Württemberg erfordern einen Ausstieg aus den fossilen Energien und die aktuelle Preisentwicklung bei Öl und Erdgas macht diesen auch finanziell attraktiv. Aktuell erarbeitet die Stadt Heidelberg gemeinsam mit den Stadtwerken eine kommunale Wärmeplanung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Eine zentrale Rolle wird dabei die Fernwärme spielen. Die Umstellung der Fernwärmeerzeugung weg vom Großkraftwerk Mannheim und der Kohle hin zu erneuerbaren Energien und Abwärmenutzung ist bereits im vollen Gange und soll bis 2030 weitgehend abgeschlossen sein. Ein Anschluss an die Fernwärme ist also die ideale Alternative zur einer Investition in die Nachrüstung einer Ölheizungsanlage. Außerhalb des Fernwärmegebietes sind Wärmepumpen in Kombination mit Solarenergie eine sehr gute Lösung. Weitere Informationen erhalten Sie über die Energieberatungs-Hotline der Stadt Heidelberg (Telefon 58 – 18141).