Kinderschutz

Information und Beratung

Der Schutz von Kindern ist das wichtigste Ziel des Heidelberger Kinderschutz Engagements HEIKE. An die Fachkräfte, die in Kontakt mit Kinder und Jugendlichen stehen, sind im Kinderschutz hohe Anforderungen gestellt. Liegt ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vor, sieht der gesetzliche Schutzauftrag nach §8a SGB VIII und 4 KKG für die Fachkräfte der Jugendhilfe und für Berufsgeheimnisträger ein sensibles und schrittweises Vorgehen vor, um diesen Anforderungen gerecht werden zu können.

Bei einer dringenden Gefahr für das Wohl des Kindes; in denen eine Einbeziehung von „insoweit erfahrenen Fachkräften“ nicht angemessen oder möglich ist, und ein dringender Kontakt zum Jugendamt / eine Inobhutnahme erforderlich sein sollte, sind folgende Stellen erreichbar:

Kinder- und Jugendamt: Montag – Donnerstag: 8:00 – 17:00 Uhr, Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr, Telefon: 06221 5831510; Telefax: 06221 5848510
Bürgerservice: Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr, Telefon: 06221 58-10580 

Nach Dienstzeiten des Kinder- und Jugendamtes oder des Bürgerservice kann die Telefonnummer der Rufbereitschaft über folgende Polizeistellen erfragt werden: Führungs- und Lagezentrum: 0621 1746132 oder 0621 1741700

Fachberatungsstellen im Kinderschutz, ieF-Beratung

Ein wichtiger Teil dieses Schutzauftrages ist es, bei Vorliegen eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung eine Gefährdungseinschätzung unter Hinzuziehung einer "insoweit erfahrenen Fachkraft" vorzunehmen. Die Jugendämter stellen deshalb sicher, dass dafür ausreichend Fachberatungsstellen zur Verfügung stehen. Vom Kinder- und Jugendamt sind mehrere Fachberatungsstellen damit beauftragt, diese Beratungen durchzuführen. Sie gehören zum Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz.

Folgende Stellen können für die Beratung im Kinderschutz kontaktiert werden:

Die ieF-Beratungsstellen können zu den angegebenen Dienstzeiten kontaktiert werden. Sollte außerhalb der Dienstzeiten ein sehr dringender Kontakt erforderlich sein, ist die Nummer der  Rufbereitschaft des Kinder- und Jugendamtes über die Polizei zu erfragen. Direkter Kontakt zum Kinder- und Jugendamt: 06221 5831520

Anspruch auf Beratung durch "insoweit erfahrene Fachkräfte", Rollen und Aufgaben

  • Wer kann eine "ieF"-Beratung in Anspruch nehmen?
    Fachkräfte, die diese Beratung in Anspruch nehmen können sind Fachkräfte und auch Ehrenamtliche, die in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen (nach §8 SGB VIII) sowie Ärzte, Hebammen, Angehörige der Heilberufe, Psychologen, BeraterInnen der Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung, der Suchtberatung und der Schwangerenkonfliktberatung, SozialarbeiterInnen und Lehrerinnen öffentlicher oder staatlich anerkannter Schulen (nach §4 KKG).
  • Rolle und Aufgaben der „insoweit erfahrenen Fachkraft"
    Eine insoweit erfahrene Fachkraft verfügt über mehrjährige Erfahrungen im Kinderschutz und kann hinsichtlich der

    - Prüfung von gewichtigen Anhaltspunkten
    - Abschätzung des Gefährdungsrisikos
    - Frage, ob die derzeitige oder angestrebte Hilfe zur Sicherung des Kindeswohls ausreicht
    - möglichen Strategien der Gesprächsführung und weiteren Möglichkeiten zur Motivierung der Eltern, Hilfen in Anspruch zu nehmen 
    - Unterstützungsmöglichkeiten
    - Notwendigkeit ob und inwieweit das Jugendamt hinzuzuziehen ist

    begleitend beraten. Die Beratung erfolgt anonymisiert. Die Verantwortung über die weiteren Schritte, das Gespräch mit den Eltern sowie die letztendliche Entscheidung bei der Gefährdungseinschätzung bleibt bei der anfragenden Fachkraft.

Weitere Anlaufstellen

  • Childhood Haus 
    Das Childhood House Heidelberg soll Kinder und Jugendliche unterstützen, die von sexueller oder schwerer körperlicher Gewalt betroffen sind oder waren, bei denen eine ärztliche bzw. rechtsmedizinische Abklärung in Frage kommen kann, und bei denen es gegebenenfalls auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung der Tat kommen kann. Vor Ort können notwendige medizinische, forensische und auch psychiatrisch-psychotherapeutische Untersuchungen zur weiteren Klärung und Dokumentation koordiniert vorgenommen werden sowie Beratung und Hilfen initiiert werden.Das Childhood-Haus Heidelberg folgt dem Konzept der interdisziplinären Versorgung und rechtlichen Fallabklärung bei Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch oder erheblicher Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Das Childhood-Haus Heidelberg entstand 2019 unter der Trägerschaft des Zentrums für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum gemeinsam mit der World Childhood Foundation das erste Childhood-Haus in Baden-Württemberg. 
    Telefon: 06221 5632430
  • Medizinische Kinderschutzhotline
    Die „Medizinische Kinderschutzhotline“ ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes, bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe und für Fachkräfte der Jugendhilfe bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch. 
    Hotline: 0800 19 210 00

Wichtige Informationen rund um den Kinderschutz