Heidelberg in 360 Grad
Die schönsten Orte Heidelbergs im interaktiven Rundumblick.
Mehr dazu 

Symbolfoto Einfache Sprache
Diese Nachricht gibt es auch in einfacher Sprache. mehr dazu

Heidelberger Thingstätte

Keine Feier zur Walpurgisnacht

Die Stadt Heidelberg untersagt künftig die sogenannte Walpurgisnachtfeier auf der Thingstätte. Die Stadt hatte bereits im Dezember 2017 angekündigt, dass sie damit die Konsequenzen aus mehreren bedenklichen Vorfällen in der jüngeren Vergangenheit zieht – im Jahr 2017 gab es zum Beispiel einen Schwerverletzten sowie einen Waldbrand. Das Event mit bis zu 15.000 Besucherinnen und Besuchern auf dem Heiligenberg hatte keinen offiziellen Veranstalter oder ein grundlegendes Sicherheitskonzept.

Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Gefährdungsbeurteilung hat jedoch eine Reihe von hohen, zum Teil unzumutbaren Gefahrenquellen aufgezeigt. Die Stadt Heidelberg ist nicht nur als Eigentümerin der Thingstätte in der Pflicht – sie trägt als Ortspolizeibehörde auch die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit. 

Was ist die Walpurgisnachtfeier?

Die Walpurgisnacht ist ein traditionelles nord- und mitteleuropäisches Fest in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai. Ab Anfang der 1990er Jahre bis zum Jahr 2017 hat eine sogenannte Walpurgisnachtfeier auf der Heidelberger Thingstätte stattgefunden. Was bei einem Lagerfeuer mit wenigen Menschen begann, hatte sich in den Folgejahren durch Mundpropaganda und die sozialen Netzwerke immer weiterentwickelt. In den letzten Jahren bis 2017 hatten sich dann bis zu 15.000 Besucherinnen und Besucher auf dem Heiligenberg getroffen. Das Event hatte weder einen offiziellen Veranstalter noch ein grundlegendes Sicherheitskonzept.

Warum hat die Stadt die Feier ab 2018 verboten?

Die Stadt Heidelberg hat mit dem Verbot der sogenannten Walpurgisnachtfeier auf der Thingstätte ab 2018 die Konsequenzen aus mehreren bedenklichen Vorfällen in der jüngeren Vergangenheit gezogen. Das Gelände ist unübersichtlich, nicht ausgeleuchtet, es gibt unzählige Sturzfallen und keinerlei Organisationsstruktur. Im Jahr 2017 gab es zum Beispiel einen Schwerverletzten und einen Waldbrand. Das Feuer hatte sich in einem Waldbiotop ausgebreitet, bevor es schließlich 50 Feuerwehrleuten gelang, die Flammen zu löschen.

Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Gefährdungsbeurteilung hat eine Reihe von hohen, zum Teil unzumutbaren Gefahrenquellen aufgezeigt. Die Stadt Heidelberg ist nicht nur als Eigentümerin der Thingstätte in der Pflicht – sie trägt als Ortspolizeibehörde auch die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit. In der Vergangenheit hatte die Stadt zwar Vorkehrungen getroffen, um ein Mindestmaß an Sicherheit für die Besucherinnen und Besucher zu schaffen. Für einen Notfall war dies aber nicht ausreichend.

Wie setzen Stadt und Polizei das Verbot durch?

Für die Thingstätte und den Heiligenberg besteht ab Sonntag, 30. April 2023, ab 16 Uhr, bis Montag, 1. Mai 2023, 6 Uhr, ein Betretungsverbot. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei und der Stadt sowie weitere Sicherheitskräfte werden in der Walpurgisnacht vor Ort sein. Die gesamte Thingstätte wird in diesem Zeitraum ausgeleuchtet und abgesperrt.. Der offizielle Zufahrtsweg zur Thingstätte (Chaisenweg/Ecke Waldweg in Handschuhsheim) wird mit einer Schranke gesperrt. An den Zugängen zur Thingstätte weisen zudem Hinweisschilder auf das Betretungsverbot hin.

Jede Person, die versucht, die Thingstätte zu betreten, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar, und dies kommt konsequent zur Anzeige.

Welche Vorkehrungen trifft die Stadt für die Walpurgisnacht 2023

Für die Thingstätte und den Heiligenberg besteht ab Sonntag, 30. April 2023, ab 16 Uhr, bis Montag, 1. Mai 2023, 6 Uhr, ein Betretungsverbot. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei und der Stadt sowie weitere Sicherheitskräfte werden in der Walpurgisnacht vor Ort sein. Die gesamte Thingstätte wird in diesem Zeitraum ausgeleuchtet und abgesperrt. Der offizielle Zufahrtsweg zur Thingstätte (Chaisenweg/Ecke Waldweg in Handschuhsheim) wird mit einer Schranke gesperrt. An den Zugängen zur Thingstätte weisen zudem Hinweisschilder auf das Betretungsverbot hin.

Jede Person, die versucht, die Thingstätte zu betreten, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar, und dies kommt konsequent zur Anzeige.

Zu welchen Ergebnissen kommt die Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung der Firma Event Consult Europa aus dem Jahr 2017 hat in 23 Kategorien insgesamt 17 Mal die höchste Risikostufe („nicht zu vertretende und kalkulierbare Risiken“) festgestellt. Der Zustand rund um die Walpurgisnachtfeier sei für die Stadt Heidelberg und für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben nicht hinnehmbar. „In der Gesamtbetrachtung ist das Happening baulich und organisatorisch als mangelhaft einzustufen und kann in dieser Form auf keinen Fall weitergeführt werden“, heißt es im Fazit der Beurteilung.

Die Fachleute untersuchten unterschiedliche Kriterien – von der Geländebeschaffenheit über Zu- und Abgangswege bis hin zum Besucherverhalten oder einer eventuellen Räumung des Areals im Schadensfall. Als besonders kritische Punkte nennt das Gutachten:

  • kein offizieller Veranstalter und kein organisierter Ablauf
  • unkontrollierte Feuerstellen im Waldgebiet mit hoher Brandgefahr
  • Vielzahl von Sturzstellen und Stolperfallen auf dem Gelände
  • kein System für Zu- oder Ableitung von Besucherinnen und Besuchern, kein System von Rettungs- und Fluchtwegen
  • keine Beleuchtung