Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Abteilung Technischer Gewässerschutz und Wasserrecht
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 5 84 61 80 00

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Trinkwasserversorgung und Wasserschutzgebiete

Trinkwasserversorgung

Die Trinkwasserversorgung der Einwohnerinnen und Einwohner in Heidelberg ist eine wichtige Aufgabe der Stadtbetriebe Heidelberg als Eigentümerin der Wasserversorgungsanlagen und der Stadtwerke Heidelberg als Betreiberin der Anlagen. Begünstigt durch die Lage am Rande des Odenwaldes und in der Rheinebene kann das meiste des erforderlichen Trinkwassers auf der eigenen Gemarkung gewonnen werden. Zusätzlich wird noch Trinkwasser vom Zweckverband Wasserversorgung Kurpfalz und dem Wasserversorgungsverband Neckargruppe bezogen, an denen die Stadt Heidelberg beteiligt ist.

Trinkwasserbehälter (Foto: Stadtwerke Heidelberg)

Jährlich werden rund zehn Millionen Kubikmeter Trinkwasser abgegeben. Der weitaus größte Teil - circa 9,5 Millionen Kubikmeter - ist Grundwasser, der Rest - circa 500.000 Kubikmeter - wird aus Quellwasser gedeckt. Je nach der Herkunft des Wassers ist die Wasserhärte, deren Kenntnis bei der Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln wichtig ist, unterschiedlich. Über die Qualität und Härte des Trinkwassers am Wohnort informieren die Stadtwerke Heidelberg.

Die Überwachung der Wasserversorgungsanlagen und der Trinkwasserqualität erfolgt im Rahmen der Trinkwasserverordnung durch das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises.

Wasserschutzgebiete in Heidelberg

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Kontakt:

Stadt Heidelberg - Stadtbetriebe Heidelberg
Telefon: 06221 58-13000
E-Mail: kaemmerei@heidelberg.de 

Stadtwerke Heidelberg GmbH
Kundencenter: 0800 513 513 2
E-Mail: info@swhd.de

Rhein-Neckar-Kreis - Gesundheitsamt
Telefon: 06221 522-0
E-Mail: gesundheitsamt@rhein-neckar-kreis.de

Wasserschutzgebiete

Zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung sind etwa 42 Quadratkilometer (circa 46 Prozent) des Stadtgebiets als Wasserschutzgebiet ausgewiesen.

Durch die Ausweisung von Wasserschutzgebieten soll erreicht werden, dass insbesondere gesundheitsgefährdende und die Beschaffenheit beeinträchtigende Stoffe und Organismen vom Trinkwasser ferngehalten werden. Hierzu sind Einrichtungen und Handlungen durch eine Rechtsverordnung entsprechend eingeschränkt.

Kontakt:

Robert Mader, Telefon: 06221 58-45530, E-Mail: robert.mader@heidelberg.de
Eva Lukesch, Telefon: 06221 58-18090, E-Mail: eva.lukesch@heidelberg.de
Michael Uhlig, Telefon: 06221 58-18050, E-Mail: michael.uhlig@heidelberg.de