Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Christina Reiß (Foto: Fotostudio Schwetasch)
Christina Reiß
Behinderten-beauftragte
Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 91 60

Weitere Infos

www.heidelberg.de/behinderten
beauftragte
Beschreibung der Zugänglichkeit des Büros

Kontakt und Leistungen/Befugnisse

Beratung durch die Kommunale Behindertenbeauftragte

Seit Januar 2016 ist Christina Reiß Kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Heidelberg. Als Ombudsfrau ist sie Ansprechpartnerin für Fragen, die im Zusammenhang mit einer Behinderung auftreten. Darüber hinaus ist ihre Aufgabe, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene voranzubringen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie ein persönliches Gespräch führen möchten.

Eine ausführliche Beratung und Begleitung kann durch die Kommunale Behindertenbeauftragte nicht erfolgen. Dafür können Sie sich an die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungen (EUTB) wenden. Wenn Sie Unterstützung bei Behördenangelegenheiten benötigen, können Sie sich an die Behördenpatinnen und -paten wenden.

In akuten Krisensituationen helfen die Telefonseelsorge oder die BeKo RN (Psychosoziale Notfallversorgung Rhein-Neckar) weiter.

Bei Fragen rund um barrierefreies Wohnen berät die Fachstelle barrierefreies Planen, Bauen, Wohnen beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg. Die Kommunale Behindertenbeauftragte kann keinen Wohnraum vermitteln.

Häufige Themen in der Beratung

Informationen zu Fragen, die oft Thema einer Beratung sind, finden Sie hier.

Umgang mit Ihren Daten

Die Kommunale Behindertenbeauftragte unterliegt der Schweigepflicht. Das heißt, dass sie nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch Ratsuchende personenbezogene Daten an andere weitergibt. 

Die Kommunale Behindertenbeauftragte erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten von Ratsuchenden im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit als Ombudsfrau. Da diese Vorgänge unter die Datenschutz-Grundverordnung der EU fallen, erhalten Sie hier die nach Art. 13 DSGVO für eine faire und transparente Verarbeitung notwendigen Informationen.

Verantwortliche für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Stadt Heidelberg, Kommunale Behindertenbeauftragte, Christina Reiß, Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg, Tel. 06221 58-15590
Datenschutzbeauftragte  Claudia von Taschitzki, Rohrbacher Str. 12, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221/58-12580
Verarbeitete Daten Vor- und Nachname, Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Art der Behinderung, Fragen und Antworten zum Beratungsvorgang
Zwecke der Datenverarbeitung Beratung als Ombudsfrau für Menschen mit Behinderung nach § 15 Landesbehinderten-gleichstellungsgesetz Baden-Württemberg (L-BGG)
Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO (Einwilligung)
Speicherdauer auf unbestimmte Zeit
Empfänger/innen von übermittelten Daten Kommunale Behindertenbeauftragte Stadt Heidelberg sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (auch im Rahmen eines Praktikums)
Betroffenenrechte Sie haben das Recht
- auf Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO),
- auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO),
- auf Löschung von Daten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Art. 17 DSGVO),
- auf Einschränkung der Verarbeitung von Daten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Art. 18 DSGVO),
- auf Erhalt und Übermittlung der Daten nach den gesetzlichen Vorgaben des Art. 20 DSGVO,
- Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde Sie können sich außerdem beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, beschweren.
Verpflichtung der Datenbereitstellung, Folgen der Verweigerung Sie haben keine Verpflichtung, die Daten bereitzustellen. Bei Nichtbereitstellung kann die Beratung u.U.  nicht oder nur unzureichend durchgeführt werden.

Wenn Sie eine Beratungsanfrage an die Kommunale Behindertenbeauftragte haben, können Sie die Einwilligungserklärung gemäß Art. 6 Abs. 1 a) Datenschutz-Grundverordnung (15 KB) hier herunterladen und mit der Anfrage zusammen einreichen.

Hier bekommen Sie die Einwilligungserklärung in leichter Sprache (24 KB).

Um die Kommunale Behindertenbeauftragte von der Schweigepflicht zu entbinden, laden Sie bitte die Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht (gem. § 203 StGB) (15 KB) herunter. Informationen dazu auch in leichter Sprache (22 KB).