Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Wahltermin
Wann wird gewählt?
Das Landesinnenministerium hat den 9. Juni 2024 als Wahltag für die nächste Gemeinderatswahl bestimmt.
Rechtsgrundlagen
Welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten?
Für die Vorbereitung und Durchführung der Gemeinderatswahl gelten die Gemeindeordnung (GemO), das Kommunalwahlgesetz (KomWG) sowie die Kommunalwahlordnung (KomWO) in der jeweils aktuellen Fassung.
Gemeinderat
Was ist der Gemeinderat?
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Er besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und 48 ehrenamtlichen Mitgliedern, den gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten.Der Gemeinderat entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit er sie nicht dem Oberbürgermeister übertragen hat oder dieser kraft Gesetzes zuständig ist. Er regelt und kontrolliert die Arbeit der Verwaltung einschließlich der Ausführung seiner Beschlüsse.
Der Gemeinderat wird von allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde in geheimer Wahl alle 5 Jahre gewählt.Bei den Kommunalwahlen werden in allen Städten und Gemeinden und Wahlkreisen in Baden-Württemberg die Gemeinderäte und Kreistage gewählt.
Wahlsystem
Das Wahlsystem
Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind.Die Heidelbergerinnen und Heidelberger können demnach bis zu 48 Stimmen vergeben.
Wahlberechtigte können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Die Summe der vergebenen Stimmen darf insgesamt nicht größer sein als Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind.
Wahlberechtigung
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Heidelberger Bürgerinnen und Bürger. Dies sind alle
- Deutschen im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, sogenannte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 des EU-Vertrages vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Wahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 des EU-Vertrags die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden),
- die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Heidelberg wohnhaft sind oder früher schon einmal in Heidelberg gewohnt haben und innerhalb von drei Jahren wieder zugezogen sind und
- ihr Wahlrecht nicht verloren haben.
Wählbarkeit
Wer kann gewählt werden?
Wählbar in den Gemeinderat sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidelberg, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in einen Wahlvorschlag aufgenommen wurden.
Wahlvorschläge können von Parteien, mitgliedschaftlich und nicht-mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen aufgestellt werden. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind – in Heidelberg aktuell 48. Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber bestimmt die Partei oder Wählervereinigung.
Wahlvorschlag
Wann können Wahlvorschläge eingereicht werden?
Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung der Wahl eingereicht werden. Diese wird in Heidelberg am 14. Februar 2024 erfolgen.
Die Einreichungsfrist endet am 73. Tag vor der Wahl. Dies ist am 28. März 2024 um 18 Uhr.
Informationen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen und die notwendigen Vordrucke für einen Wahlvorschlag sind bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg erhältlich.
Ergebnisse 2019
Ergebnisse der letzten Kommunalwahl 2019 in Heidelberg
Die Ergebnisse der letzten Kommunalwahl in Heidelberg am 26. Mai 2019 finden Sie hier
Shape-Files
Geo-Daten zu den Wahlbezirken - Shape-Files
Die Shape-Files zu den Wahlbezirken der Europa- und Kommunalwahl 2024 in Heidelberg erhalten Sie als Download hier (648 KB)