Windrad vor blauem Himmel.

Windenergie am Lammerskopf

Bürgerentscheid am 12. Juli 2026

„Soll die Stadt Heidelberg grundsätzlich das Gebiet Lammerskopf auf ihrer Gemarkung als Standort für Windkraftanlagen entwickeln?“  Über diese Grundsatzfrage stimmen die Heidelberger Bürgerinnen und Bürger am 12. Juli 2026 ab. 

Karte mit möglichen Standorten für Windenergieanlagen.
Karte mit möglichen Standorten für Windenergieanlagen am Lammerskopf. (Grafik: Forum Energiedialog)

Beim Bürgerentscheid geht es nicht um die konkrete Planung, Ausgestaltung oder Genehmigung einzelner Windenergieanlagen. Entschieden wird, ob die Stadt Heidelberg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Entwicklung des Standorts Lammerskopf weiterverfolgen soll.

JA bedeutet, dass die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorbereiten wird, um am Lammerskopf Windenergieanlagen grundsätzlich zu ermöglichen.

NEIN bedeutet, dass die Stadt nicht tätig wird, um planungsrechtliche Voraussetzungen für Windenergieanlagen am Lammerskopf zu schaffen.

Ein gültiger Bürgerentscheid ist für drei Jahre bindend. Das dafür nötige Quorum ist erreicht, wenn mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten für „Ja“ oder „Nein“ stimmen.

Worum geht es konkret?

Die Projektgemeinschaft Windpark Lammerskopf plant einen Bürgerwindpark mit bis zu sieben Anlagen auf Heidelberger Gemarkung im Bereich Lammerskopf. Sie hatte im Oktober 2023 von Forst Baden-Württemberg den Zuschlag erhalten. Die Stadt Heidelberg kann die planerischen Prozesse für diesen Bürgerwindpark auf Heidelberger Gemarkung einleiten. Sie muss dazu einen Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans stellen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen nun darüber entscheiden, ob die Stadt diesen Weg gehen soll.

weitere Hintergrundinformationen

Wer darf abstimmen?

Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidelberg ab 16 Jahren, die am Abstimmungstag seit mindestens drei Monaten in Heidelberg wohnen und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates haben. Hinweise zur Briefwahl stehen in der Wahlbenachrichtigung.

Ein Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen. Wird dieses sogenannte Quorum nicht erreicht, gilt der Bürgerentscheid als nicht entschieden. Dann entscheidet der Gemeinderat. Ein gültiger Bürgerentscheid ist für drei Jahre bindend.

Wie informieren?

Im Vorfeld des Bürgerentscheids informiert die Stadt Heidelberg mit einer Reihe von Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Dialogangeboten über den Bürgerentscheid und das Thema Windenergie. Dazu gehören unter anderem aufsuchende Gesprächsangebote vor Ort in den Stadtteilen, sowie schriftliche und digitale Informationen. Ein zentraler Termin ist der Info-Markt am Freitag, 19. Juni, im Heidelberg Congress Center (HCC). Dort wird es neben Fachvorträgen die Möglichkeit geben, sich an verschiedenen Ständen zu informieren und mit Fachleuten ins Gespräch zu kommen.

Die Informationsangebote werden gemeinsam mit dem Forum Energiedialog Baden-Württemberg (FED) konzipiert und umgesetzt. Ab Montag, 8. Juni, werden die Wahlbenachrichtigungen für den Bürgerentscheid versandt. Darin wird auch ein Infoflyer enthalten sein, den die Stadt Heidelberg gemeinsam mit dem Forum Energiedialog erarbeitet hat. Das FED ist ein Angebot des Landes und unterstützt die Stadt Heidelberg dabei, eine sachliche, faire und ergebnisoffene Debatte beim Bürgerentscheid Windenergie am Lammerskopf zu führen.

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