Windrad vor blauem Himmel.

Windenergie am Lammerskopf

Bürgerentscheid am 12. Juli 2026

Beim Bürgerentscheid zu Windenergie am Lammerskopf am Sonntag, 12. Juli 2026, hat eine Zweidrittelmehrheit mit Ja gestimmt und sich damit dafür ausgesprochen, dass die Stadt Heidelberg die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorbereitet, um am Lammerskopf Windenergieanlagen grundsätzlich zu ermöglichen. Das gesetzlich erforderliche Quorum wurde erreicht. Damit ist die Entscheidung bindend.

Die Abstimmungsfrage lautete: „Soll die Stadt Heidelberg grundsätzlich das Gebiet Lammerskopf auf ihrer Gemarkung als Standort für Windkraftanlagen entwickeln?“

Balkendiagramm mit dem Ergebnis des Bürgerentscheids.

Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis entfielen 28.943 Stimmen auf Ja (66,7 Prozent) und 14.455 Stimmen auf Nein (33,3 Prozent). Insgesamt gaben 43.482 Wahlberechtigte ihre Stimme ab: 43.398 Stimmen waren gültig, 84 Stimmen ungültig. Die Wahlbeteiligung lag bei 40,1 Prozent. Für das erforderliche Quorum musste die Mehrheit der gültigen Stimmen zugleich mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten umfassen – in Heidelberg entsprach das 21.711 Stimmen. Insgesamt waren in Heidelberg 108.554 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Der Bürgerentscheid hat damit die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und ist drei Jahre bindend.

Weitere Prüfungen notwendig

Die Stadt wird nun die Änderung des Flächennutzungsplans vorbereiten. Das Ergebnis des Bürgerentscheids bedeutet nicht, dass der Bau von Windenergieanlagen am Lammerskopf bereits beschlossen ist. Über konkrete Fragen der Planung, Ausgestaltung und Genehmigung wird erst in weiteren Verfahren entschieden. Dazu sind durch die Projektgemeinschaft detaillierte Planungen und weitere Fachgutachten vorzulegen.
 
Ob und wie viele Windenergieanlagen am Lammerskopf tatsächlich errichtet werden könnten, wäre erst in einem Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zu prüfen. Dabei wären unter anderem Vorgaben zum Natur-, Arten, Immissions- und Wasserschutz zu berücksichtigen.
 
Die Stadt Heidelberg ist nicht Vorhabenträgerin eines möglichen Windparks. Ihre Rolle betrifft die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen auf Heidelberger Gemarkung. Nach bisherigem Planungsstand geht es auf Heidelberger Gemarkung um bis zu sieben mögliche Anlagen.

              

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