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Parkende E-Tretroller (Foto: Stadt Heidelberg)

Regeln für den E-Scooter

Zurzeit gibt es viele E-Scooter auf den Straßen.

Man spricht das so: E-Skuter.

Ein E-Scooter ist ein Fahrzeug.

Der E-Scooter ist ein besonderer Tret-Roller.

Das E steht für Elektro.

Das heißt: Der E-Scooter fährt mit Strom.



Für die E-Scooter gibt es Regeln.

Die Regeln sagen:

So fährt man mit dem E-Scooter im Straßen-Verkehr.

So muss man sich verhalten, damit alle sicher sind.

Seit dem 15. Juni 2019 gibt es eine neue Verordnung.

Eine Verordnung ist ein Gesetz.

Die Verordnung heißt:

Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung.

Diese Verordnung sagt:

E-Scooter sind jetzt in allen deutschen Gemeinden erlaubt.

Jetzt kann man E-Scooter auch in Heidelberg ausleihen.

Die Stadt Heidelberg und die VRN arbeiten mit vier Firmen zusammen.

Diese Firma verleihen E-Scooter.

In Zukunft darf man E-Scooter nur noch an bestimmten Orten in der Stadt abstellen.

Fahrer müssen die Regeln beachten, sonst könnten sie bestraft werden.

Manche Fahrer von E-Scootern halten sich nicht an die Regeln.

Sie machen verbotene Dinge mit den E-Scootern.

Zum Beispiel:

  • Zwei Personen fahren zu zweit auf einem E-Scooter.
  • Personen fahren auf einem Gehweg.



Das Fahren mit den E-Scootern kontrolliert die Polizei.

Manche Fahrer stellen den E-Scooter an einer verbotenen Stelle ab.

Sie dürfen nicht in öffentlichen Parks oder Fußgänger-Zonen abgestellt werden.

Zum Beispiel:

  • In der Hauptstraße
  • im Zollhofgarten
  • im Seegarten
  • auf der Neckarwiese

Ob die E-Scooter richtig abgestellt werden,

kontrolliert der Gemeinde-Vollzugs-Dienst.



Häufig gestellte Fragen

Alle Menschen im Straßen-Verkehr sollen sicher sein.

Das geht nur, wenn sich alle an die Regeln halten.

Der E-Scooter ist noch sehr neu.

Viele Fahrer von E-Scootern fragen sich:

Was muss man beachten?

Hier gibt es eine Liste mit häufig gestellten Fragen.

Unter jeder Frage steht die Antwort auf die Frage.

Die Fragen und Antworten erklären die Regeln für E-Scooter.



1. Wer darf die E-Scooter ausleihen?

Man muss 18 Jahre alt sein, um einen E-Scooter auszuleihen.
 
Wenn man einen eigenen E-Scooter hat, muss man 14 Jahre alt ist.
 
Man braucht keine Prüfung oder einen Führerschein für den E-Scooter.
 
Auf dem E-Scooter darf nur eine Person fahren.
 
In Heidelberg werden die E-Scooter von der Firma TIER verliehen.
 
Für das Ausleihen braucht man ein Smartphone.
 
Und man braucht die App von der Firma TIER.
 
Diese App lädt man sich auf das Smartphone.
 
Über diese App kann man den E-Scooter ausleihen.



2. Muss man einen Helm tragen?

Es gibt keine Regel die sagt:
 
Man muss einen Helm tragen.
 
Aber: Es wird empfohlen, einen Helm zu tragen.



3. Wo darf man fahren?

E-Scooter dürfen:

  • auf Radwegen fahren,
  • auf Schutz-Streifen fahren,
  • auf Radfahr-Streifen fahren,
  • auf Fahrrad-Straßen fahren,
  • auf gemeinsamen Geh- und Radwegen fahren.

Gibt es keine Radwege darf man:

  • auf der Straße fahren.
  • In Gebieten fahren, wo es wenig Verkehr gibt.

Im Straßen-Verkehr gelten für die E-Scooter die Regeln der Straßen-Verkehrs-Ordnung.

Für die E-Scooter gelten fast die gleichen Regeln,

wie für Fahrrad-Fahrer.

Aber: Manchmal dürfen Fahrräder auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren.
 
Die E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen oder in Fußgänger-Zonen fahren.
 
Die E-Scooter dürfen nicht entgegen einer Einbahn-Straße fahren.
 
Die Ausnahme:
 
Straßen mit dem Verkehrs-Zeichen: „Elektro-Kleinstfahrzeuge frei
 
Hier dürfen E-Scooter immer fahren.
 
Hier gilt Schritt-Geschwindigkeit.
 
Aber: Das Verkehrs-Zeichen gehört noch nicht zur Straßen-Verkehrs-Ordnung.



4. Darf man mit den E-Scooter auf Gehwegen fahren?

E-Scooter dürfen nur auf Radwegen und Straßen fahren.

Auf Gehwegen und in Fußgänger-Zonen dürfen sie nicht fahren.
 
Manche Wege sind mit diesem Zusatz-Zeichen ausgeschildert.
 
Auf dem Zusatz-Zeichen steht: „Radfahrer frei“.
 
Auf diesen Wegen dürfen Rad-Fahrer fahren.
 
Aber: E-Scooter dürfen hier nicht fahren.
 
Zum Beispiel:
 
Vor einer Fußgänger-Zone steht das Schild „Radfahrer frei“.
 
Dann dürfen Radfahrer in der Fußgänger-Zone fahren.
 
Aber:  E-Scooter dürfen dort nicht fahren.



5. Wo darf man E-Scooter parken?

Es gibt Regeln, wo und wie man E-Scooter abstellen darf:

  • Rettungs-Wege müssen freigehalten werden,
  • Personen müssen an dem abgestellten Roller vorbeilaufen können,
  • die Kanten der Wege müssen freibleiben,
  • die Leit-Linien für Personen mit einer Seh-Behinderung müssen freibleiben.

Eine Übersicht über verbotene Abstell-Plätze gibt es in einer Karte: Hier klicken



6. Darf man die E-Scooter mit in Busse oder Bahnen nehmen?
  • der E-Scooter 15 Kilogramm wiegt oder leichter ist,
  • man den E-Scooter zusammen-klappen kann.

Dann kann man ihn kostenlos mitnehmen.

Manche E-Scooter kann man nicht zusammen-klappen.

Dann muss man ein Ticket für den E-Scooter kaufen.

E-Tretroller von der Firma TIER darf man nicht kostenlos mitnehmen.



7. Gibt es eine Promille-Grenze beim Fahren von E-Scootern?

Trinkt man ein alkoholisches Getränk, geht der Alkohol in das Blut.
 
Zum Beispiel: Wenn man Bier oder Wein trinkt.
 
Man kann messen, wie viel Alkohol im Blut von einem Menschen ist.
 
Die Menge von Alkohol im Blut wird mit einer Einheit gemessen.
 
Die Einheit heißt: Promille.
 
Beim Fahren von Autos oder Fahrrädern gibt es eine Promille-Grenze.
 
Das heißt:
 
Auto-Fahrer dürfen nur eine bestimmte Menge Alkohol im Blut haben.

Diese Menge darf nicht überschritten werden.
 
Denn: Wenn man Alkohol getrunken hat, kann man sich nicht gut konzentrieren.
 
Auto-Fahren ist dann sehr gefährlich.
 
Auch bei den E-Scootern gibt es eine Promille-Grenze.
 
Sie liegt bei 0,5 Promille.
 
Aber: Auch schon mit 0,3 Promille kann man sich strafbar machen.

Das heißt: Ein erwachsener Mann darf ungefähr einen halben Liter Bier trinken.

Personen unter 21 Jahren dürfen gar keinen Alkohol trinken.

Auch Fahr-Anfänger dürfen keinen Alkohol trinken.

Das sind Personen, die gerade erst den Führer-Schein bekommen haben.
 
Diese Strafen bekommt man, wenn man sich nicht an die Regeln hält:

  • Man muss ein Buß-Geld von 500 Euro zahlen,
  • Man darf 1 Monat lang kein Auto und E-Scooter fahren,
  • Man bekommt 2 Punkte im Fahr-Eignungs-Register.



8. Wird der E-Scooter automatisch langsamer, wenn man zu schnell fährt?

Manche E-Scooter von der Firma TIER haben eine besondere Funktion:
 
Sie werden automatisch langsamer, wenn man zu schnell fährt.
 
In anderen Städten wurde diese Funktion schon eingesetzt.
 
Im Moment ist aber nicht sicher, ob diese Funktion genutzt werden darf.
 
Bis das geklärt ist, hat die Firma TIER beschlossen:
 
Die Funktion wird nicht genutzt.



9. Wie viele E-Tretroller werden im Stadtgebiet unterwegs sein?

Im Stadt-Zentrum darf es 100 E-Scooter zum Ausleihen geben.
 
Das heißt: In der Altstadt und in einem Bereich von Bergheim.
 
In den anderen Stadtteilen gibt es keine Begrenzung.
 
Eine Karte zum Stadt-Zentrum gibt es hier: Hier klicken



10. Wer kontrolliert, ob sich alle an die Regeln halten?

Die Verkehrs-Polizei kontrolliert,
 
ob sich die Fahrer von E-Scooter an die Regeln halten.