Ausbau der Windenergie geplant

Staatsforstbetrieb Forst BW plant Ausschreibung einer Potenzialfläche für Windkraft zwischen Heidelberg und Schönau

Gemeinsame Presseinformation von Forst BW, Stadt Heidelberg und Stadt Schönau

Durch die Klima- und Energiekrise wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien immer dringlicher. Das Land Baden-Württemberg treibt daher den Bau von Windkraftanlagen voran. Die Anstalt öffentlichen Rechts (Forst BW) kündigt deshalb an, dass sie im Frühjahr dieses Jahres eine Potenzialfläche zwischen Ziegelhausen und Schönau für die Errichtung von Windkraftanlagen öffentlich zur Pacht anbieten wird. Interessierte Betreiber können sich dann mit einem Angebot zur Nutzung der Fläche bei Forst BW bewerben.

Die Fläche liegt im Wesentlichen im Bereich nördlich des Weilers Hasselbacherhof in Schönau sowie in den Bereichen Münchel und Lärchengarten in der Kammlage zwischen Heidelberg und Schönau. Circa 400 Hektar befinden sich auf Schönauer Gemarkung und knapp 200 Hektar auf Heidelberger Gebiet. Die Areale sind vollständig im Eigentum des Landes.

Karte, die die vorgesehene Potenzialfläche beschreibt
Grafik von der vorgesehenen Potenzialfläche zwischen Ziegelhausen und Schönau, für die Errichtung von Windkraftanlagen. (Foto: Forst BW)

Die rechtlichen und politischen Vorgaben des Landes wurden in den vergangenen Monaten in mehreren Punkten geändert, um den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg voran zu treiben. Eine Fläche zwischen Heidelberg und Schönau war bereits in der Vergangenheit untersucht, vom Nachbarschaftsverband jedoch nicht weiterverfolgt worden. Das Land kann als Eigentümerin der Waldflächen die Ausschreibung ohne Zustimmung der Kommunen oder des Nachbarschaftsverbandes vornehmen. Die beteiligten Behörden betonen, dass damit noch keine Genehmigung von Windkraftanlagen verbunden ist. Mit der Veröffentlichung der Potenzialfläche sucht das Land zunächst interessierte Betreiber von Windrädern auf der betreffenden Fläche. Dem Gewinner des Angebotsverfahrens obliegt es dann, konkrete Umsetzungspläne auszuarbeiten und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Nur wenn ihm dies gelingt, kann er – gegebenenfalls unter entsprechenden Auflagen - auf der ausgeschriebenen Fläche Windkraftanlagen errichten.

Forst BW teilt mit, dass es sich bei dieser Fläche nach eingehender Prüfung um eine für die Windkraftnutzung sehr gut geeignete Fläche handelt und einen wichtigen Baustein zum Ausbau der erneuerbaren Energien darstellt. Bereits seit 2012 stellt ForstBW landesweit Staatswaldflächen für die Windkraftnutzung zur Verfügung. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung von 2021 wurde das Ziel formuliert, dass in Baden-Württemberg 1000 Windenergieanlagen entstehen sollen und der Staatswald hierfür Flächen für rund 500 Anlagen bereitstellen soll. In einer seit 2021 intensivierten Vermarktungsoffensive hat ForstBW bislang bereits 19 Windkraftstandorte angeboten. Die Kammlage zwischen Heidelberg und Schönau bietet sowohl bezüglich ihrer Windhöffigkeit (überwiegend über 250 W/m2), ihrer langgestreckten Nord-Südausrichtung sowie der Größe von rund 550 Hektar Planungsfläche (Potenzialflächen) für mögliche Windenergieanlagen hervorragende Voraussetzungen. Sie zählt damit zu den herausgehobenen Standorten in den Staatswäldern des Landes, bei denen keine bekannten Hindernisse gegen eine Windkraftnutzung sprechen. Von ForstBW wird diese Fläche zunächst bereitgestellt und an einen Projektierer verpachtet. Dieser legt auf der Grundlage umfangreicher Gutachten zum Artenschutz, zur Ermittlung der exakten Windhöffigkeit, zu Erschließungsmöglichkeiten mit den vorhandenen Zuwegungen etc. erst fest, ob und wo die einzelnen Windenergieanlagen entstehen können. ForstBW legt großen Wert darauf, die Standortkommunen rechtzeitig vor einer Ausschreibung der Fläche über das Vorhaben und die Hintergründe zu informieren und begrüßt es sehr, dass beide Städte, Heidelberg und Schönau, die Notwendigkeit eines Windkraftausbaues unter den Vorzeichen der Energiewende, zunehmender Autarkie und der Klimakrise ebenfalls sehen.
ForstBW wird diese Windkraftflächen nun zeitnah in einem Angebotsverfahren veröffentlichen. Die Auswertung des Angebotsverfahrens wird voraussichtlich im 2. Quartal erfolgen. Dann könnte im Jahr 2024 die Gutachtenerstellungen durch die Projektierer erfolgen und sich das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren anschließen. Windräder werden sich frühestens wohl erst im Jahr 2026 drehen. Weitere detailliertere Informationen erfolgen bei solchen Windkraftprojekten durch den Projektierer, welcher dann während seiner Planungsphase auch konkretere Angaben machen kann und die Öffentlichkeit informiert.

Heidelbergs Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain sagt hierzu: „Es ist wichtig und richtig, dass man angesichts der globalen Herausforderungen im Klimaschutz und auch aufgrund der grundlegend geänderten Lage auf den Energiemärkten alle verfügbaren Flächen neu bewertet. Um die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern und insbesondere russischem Erdgas zu erlangen, sind wir alle gefordert geeignete Flächen für Windenergie auch auf Heidelberger Gemarkung zu identifizieren. Natürlich müssen dabei die Belange des Arten- und Naturschutzes und insbesondere das sensible Landschaftsbild im Neckartal berücksichtigt werden. Wir werden das Verfahren aktiv begleiten. Seitens Heidelberg legen wir sehr großen Wert darauf, dass das Vorhaben als lokales Projekt aufgesetzt wird, an dem sich Heidelberger Institutionen und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aktiv beteiligen können, zum Beispiel in Form von Bürgerkraftwerken.“

Die Stadtverwaltung Schönau erklärt: Die Stadtverwaltung Schönau begrüßt alle Bemühungen zum Auffinden von alternativen Wärme- und somit auch Energiequellen, die uns unabhängiger von fossilen Energieträgern machen. Die Ankündigung von ForstBW Baden-Württemberg, Flächen im Gemarkungsbereich zwischen der Städte Heidelberg und Schönau auszuschreiben, kommt nach den Ankündigungen Baden-Württembergs des letzten Jahres nicht wirklich überraschend. Der Eingriff in das noch intakte Waldgebiet rund um das Münchel macht uns zumindest nachdenklich, da dieser Bereich ein bekanntes und geschätztes Naherholungsgebiet ist. Dennoch sind wir als Stadtverwaltung für konkrete Lösungen, mit Augenmaß Windenergie nutzbar zu machen.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass wir eine 2017 -mit den übrigen im Steinachtal befindlichen Gemeinden- beschlossene Resolution zu den damaligen Planungen der hessischen Nachbarn in den kommenden Monaten auf den Prüfstand stellen werden. Als Stadt Schönau werden wir mit einer neuerlichen gesamthaften Aussage uns mit dem Gemeinderat neu positionieren. Ziel ist es, auch diese Resolution mit unseren Nachbarn –den Gemeinden im Gemeindeverwaltungsverband Schönau- abstimmen. Auf dem Prüfstand werden zu große Flächenausweisungen, genauso wie Eingriffe in Natur und Landschaft sein. Natürlich ist es der Verwaltung auch klar, dass wir über die grundlegende Flächenausweisung im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung nur sehr wenig Einfluss nehmen können. „Die gemeinsame Pressemitteilung mit der Stadt Heidelberg und Forst BW begrüße ich sehr, zeigt dies doch, dass im Gegensatz zu 2017 eine Information seitens der hessischen Landesverwaltung nicht nur das Ergebnis präsentiert, sondern vor dem Planungsbeginn erfolgt.“, so Bürgermeister Matthias Frick, Stadt Schönau.

Forst BW Karte mit der vorgesehene Potenzialfläche (362 KB)