Logo www.service-bw.de - Ihre Verwaltung im Netz

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.

Symbolfoto Einfache Sprache
Barrierefrei ins Amt: Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.

Die Stadt Heidelberg unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger in fast allen Lebenslagen.
 

Die Wahlorgane

Wahlorgane bei der Europawahl sind:

  • der Bundeswahlleiter oder die Bundeswahlleiterin und der Bundeswahlausschuss für das gesamte Wahlgebiet
  • ein Landeswahlleiter oder eine Landeswahlleiterin und ein Landeswahlausschuss für jedes Bundesland
  • ein Kreiswahlleiter oder eine Kreiswahlleiterin und ein Kreiswahlausschuss für jeden Stadt- und Landkreis
  • ein Wahlvorsteher oder eine Wahlvorsteherin und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk
  • mindestens ein Wahlvorsteher oder eine Wahlvorsteherin und ein Wahlvorstand für die Briefwahl (Briefwahlvorstand) für jeden Stadt- und Landkreis

Die Mitglieder der Wahlausschüsse und des Wahlvorstands sowie der Wahlvorsteher oder die Wahlvorsteherin sollen aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Gebiets berufen werden.
Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Bewerber oder Bewerberinnen für die Wahl und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen dürfen nicht Mitglieder eines Wahlorgans sein.
Bei der Auswahl der Beisitzer und Beisitzerinnen für die Wahlausschüsse sollen die Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen in der Reihenfolge der bei der letzten Europawahl im jeweiligen Gebiet errungenen Stimmenzahlen angemessen berücksichtigt werden.

Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre Stellvertreter oder Stellvertreterinnen und die Schriftführer oder Schriftführerinnen sind unabhängig.
Sie sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amts und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.

Bundeswahlleiter oder Bundeswahlleiterin

Der Bundeswahlleiter oder die Bundeswahlleiterin und der Stellvertreter oder die Stellvertreterin werden vom Bundesinnenministerium berufen.
Der Bundeswahlleiter oder die Bundeswahlleiterin ist Vorsitzender oder Vorsitzende des Bundeswahlausschusses.

Bundeswahlausschuss

Der Bundeswahlausschuss besteht aus dem Bundeswahlleiter oder der Bundeswahlleiterin, acht Beisitzern oder Beisitzerinnen und zwei Richtern oder Richterinnen des Bundesverwaltungsgerichts.

Landeswahlleiter oder Landeswahlleiterin

Der Landeswahlleiter oder die Landeswahlleiterin und der Stellvertreter oder die Stellvertreterin werden von der jeweiligen Landesregierung oder der von ihr bestimmten Stelle, in Baden-Württemberg dem Innenministerium, berufen.
Der Landeswahlleiter oder die Landeswahlleiterin ist Vorsitzender oder Vorsitzende des jeweiligen Landeswahlausschusses.

Landeswahlausschuss

Der Landeswahlausschuss besteht aus

  • dem Landeswahlleiter oder der Landeswahlleiterin,
  • sechs Beisitzern oder Beisitzerinnen und
  • zwei Richtern oder Richterinnen des Oberverwaltungsgerichts, in Baden-Württemberg des Verwaltungsgerichtshofs.

Kreiswahlleiter oder Kreiswahlleiterin

Der Kreiswahlleiter oder die Kreiswahlleiterin und der Stellvertreter oder die Stellvertreterin werden von der jeweiligen Landesregierung oder der von ihr bestimmten Stelle, in Baden-Württemberg dem Innenministerium, berufen.
Der Kreiswahlleiter oder die Kreiswahlleiterin ist Vorsitzender oder Vorsitzende des jeweiligen Kreiswahlausschusses.

Kreiswahlausschuss

Der Kreiswahlausschuss besteht aus

  • dem Kreiswahlleiter oder der Kreiswahlleiterin als Vorsitzender oder Vorsitzende und
  • sechs Beisitzern oder Besitzerinnen, die vom Kreiswahlleiter oder von der Kreiswahlleiterin berufen werden.

Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherin

Der Wahlvorsteher oder die Wahlvorsteherin und der Stellvertreter oder die Stellvertreterin werden von der jeweiligen Landesregierung oder der von ihr bestimmten Stelle, in Baden Württemberg von den Gemeinden, ernannt.
Der Wahlvorsteher oder die Wahlvorsteherin ist Vorsitzender oder Vorsitzende des Wahlvorstandes.

Wahlvorstand

Der Wahlvorstand besteht aus

  • dem Wahlvorsteher oder der Wahlvorsteherin,
  • dem Stellvertreter oder der Stellvertreterin und
  • weiteren drei bis sieben von der Gemeindebehörde berufenen Beisitzern oder Beisitzerinnen.
    Sollten Sie eine derartige ehrenamtliche Tätigkeit in Erwägung ziehen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeinde auf.

Die Mitglieder des Wahlvorstandes leiten und überwachen am Wahltag die Wahlhandlung und ermitteln nach Schließung der Wahllokale das Wahlergebnis des Wahlbezirks.

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

Stand: 25.03.2025

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

Die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten sind für uns ausgesprochen wichtig. Für die Beantwortung werden keine personenbezogenen Daten benötigt. Bitte gebe deswegen auch keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in den Chat ein.

Solltest du uns diese dennoch im Chatverlauf mitgeben, werden wir sämtliche Informationen vertraulich behandeln. Bitte beachte deshalb die Datenschutzhinweise und beachte bitte zudem die allgemeinen Datenschutzhinweise für die Nutzung der Webseiten der Stadt Heidelberg unter folgendem Link: Datenschutz.

Lumi wird kontinuierlich weiterentwickelt

×