Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Standesamt
Rathaus, Marktplatz 10
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 93 40

Fax: 06221 58-4618500

Gebühren im Bereich

(ohne Gewähr)

Rechtsgrundlage: Paragraph 5 Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStGDVO)

Beurkundung von Geburten (Beurkundung einer Neugeburt)

Sie erhalten folgende gebührenfreie Urkunden (diese werden Ihnen automatisch zugesandt): jeweils eine Geburtsurkunde für Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld.

Gebührenpflichtige Urkunden je Urkunde
Geburtsurkunde 20,00 €
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit und ohne Hinweisteil           20,00 €
Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig) 20,00 €
Briefsendung per Einschreiben 4,25 €

Beurkundung von Sterbefällen

  je Urkunde
Sterbeurkunde 20,00 €
Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) 20,00 €
Internationaler Leichenpass bei Auslandsüberführung 36,00 €

Eheschließung / Umwandlung / Ehefähigkeitszeugnis

Anmeldung zur Eheschließung bei deutschen Staatsangehörigen 65,00 €
Anmeldung zur Eheschließung, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 110,00 €
Anmeldung zur Eheschließung, wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist 130,00 €
Durchführung und Beurkundung der Eheschließung 45,00 €
Eheschließung vor einem anderen als dem für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt 45,00 €
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 65,00 €
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 110,00 €
Eheurkunde 20,00 € je Urkunde
Internationale Eheurkunde (mehrsprachig) 20,00 € je Urkunde
Beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister 20,00 € je Urkunde
Lebenspartnerschaftsurkunde 20,00 € je Urkunde
Datenabruf aus dem Melderegister für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn die erforderlichen Nachweise nicht vorgelegt werden können 10,00 € 
Eidesstattliche Versicherung bei Eheschließung 35,00 € 
Trauungen und Umwandlungen an Samstagen und Freitag Nachmittagen  110,00 €

Darüber hinaus können noch Kosten für Porto etc. anfallen.

Urkundenbestellung / Nachbeurkundungen / Namenserklärungen / Bescheinigungen

  je Urkunde
Geburtsurkunde 20,00 €
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit und ohne Hinweisteil 20,00 €
Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig) 20,00 €
Auskunft der Geburtszeit 20,00 €
Eheurkunde, Sterbeurkunde (deutsch oder mehrsprachig) 20,00 €
Beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch 20,00 €
Erteilung einer Auskunft aus einem oder Gewährung der Einsicht in ein Personenstandsregister 20,00 €
Erteilung einer Auskunft aus oder Gewährung der Einsicht in die Sammelakte 20,00 - 60,00 €
Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe / Lebenspartnerschaft 110,00 €
Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt 160,00 €   
Beurkundung eines im Ausland erfolgten Sterbefalles 80,00 €
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften 40,00 €
Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung, wenn diese nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt wird 20,00 €

Bei Bestellungen per Fax oder Post werden die Urkunden zusammen mit einer Rechnung zugeschickt.

Bitte überweisen Sie die Gebühren innerhalb von zwei Wochen, um unnötige Mahnkosten zu vermeiden. Sollten Sie die Gebühren per online-banking überweisen, geben Sie bitte auf jeden Fall als Verwendungszweck „Standesamt und das Buchungszeichen (BUZ)" an, da ansonsten die Zahlung nicht zugeordnet werden kann.

Bei Überweisungen von einem ausländischen Geldinstitut außerhalb eines Euro-Landes werden zusätzlich noch Bankspesen in Rechnung gestellt.

Bei persönlicher Abholung können Sie die Gebühren bar zahlen (siehe hierzu: Urkunden).

Darüber hinaus können noch Kosten für Porto etc. anfallen. Alles weitere entnehmen Sie bitte der PStG-DVO (63 KB)

Suchen von Einträgen

Lt. Paragraph 3 Absatz 1 Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStGDVO) fällt für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür

  • entweder Datum oder
  • Standesamtsbezirk oder
  • sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können

eine Gebühr je nach Aufwand von 20 bis 60 Euro an.

Besonderheiten

  1. Die Gebühr fällt je Personenstandsfall an.
  2. Sollte der Eintrag nicht gefunden werden - weil die Person zum Beispiel gar nicht in Heidelberg geboren ist - muss die Gebühr trotzdem erhoben werden.
  3. Werden Urkunden ausgestellt, fallen die Urkundengebühren zusätzlich an.