Logo www.service-bw.de - Ihre Verwaltung im Netz

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.

Symbolfoto Einfache Sprache
Barrierefrei ins Amt: Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.

Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.

Leistungen

Baustellenkoordinierungs- und Informationssystem (BIS2) des Landes Baden-Württemberg nutzen

Das Baustellenkoordinierungs- und Informationssystem (BIS2) des Landes Baden-Württemberg informiert Sie über aktive und geplante Arbeitsstellen auf dem klassifizierten Staßennetz (Autobahn, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) in Baden-Württemberg.

Sie erhalten Informationen über Art und Dauer der Verkehrsbehinderung und bei Vollsperrungen Angaben zu den ausgewiesenen Umleitungsstrecken.

Mit diesen tagesaktuellen Angaben erhalten Verkehrsteilnehmer umfangreiche Informationen für ihre Reiseplanung.

Großraum- und Schwerlasttransporte werden durch Angaben zu Einschränkungen (Höhe, Breite, Tonnage) des Fahrweges in der Routenplanung unterstützt.

Alle Angaben stehen auch in der VerkehrsInfo-BW App zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Sie finden die von Baustellen betroffenen Straßen über die

  • Suche mit der Karte,
  • Filterung mit der entsprechenden Autobahn-, Bundes-, Landes- oder Kreisstraßennummer
  • Angabe eines Regierungsbezirkes beziehungsweise Stadt-/Landkreises.

Die Suche kann durch die Auswahl entsprechender Kriterien, wie Zeitraum, Nachtbaustelle, Sperrung und spezielle Informationen zu Schwertransporten verfeinert werden.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Datenlieferung von Mobilitätsdaten auf Basis Delegierter Verordnungen der EU (Nr.886/2013) und der IVS-Richtlinie 2010/40

Freigabevermerk

23.12.2022 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

×