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Leistungen

Genehmigung für die Entfernung der Hornknospen bei unter 6 Wochen alten Rindern in der ökologischen Produktion beantragen

In der ökologischen Tierhaltung sind Eingriffe am Tier nur im Einzelfall und nach Genehmigung durch die zuständige Behörde möglich. Jegliches Leid der Tiere ist auf ein Minimum zu begrenzen, indem angemessene Schmerz- und Betäubungsmittel verabreicht werden und jeder Eingriff nur im angemessenen Alter der Tiere und von qualifiziertem Personal vorgenommen wird.

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erfolgt die Genehmigung betriebsbezogen (nicht einzeltierbezogen) für 1 Kalenderjahr. Bei Bedarf ist der Antrag jährlich neu zu stellen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn

  • der Eingriff zum Schutz des Tieres oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist und dies vom Antragsteller konkret begründet wird,
  • die Rinder zum Zeitpunkt des Eingriffs unter 6 Wochen alt sind,
  • der Eingriff durch einen Tierarzt / eine Tierärztin erfolgt und
  • angemessene Schmerz- und Betäubungsmittel verabreicht werden.

 

Verfahrensablauf

  • Sie können den Antrag online stellen.
  • Starten Sie den Online-Antrag.
  • Füllen Sie die notwendigen Felder aus und schicken Sie den Antrag ab.
  • Der Antrag wird automatisch an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Sendebestätigung sowie eine Kopie des Antrags wird an Ihr Servicekonto versendet. Zusätzlich erhalten Sie eine Benachrichtigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
  • Eventuelle Rückfragen der Behörde erhalten Sie über Ihr Servicekonto oder ggf. telefonisch.
  • Nach abschließender Bearbeitung des Antrags erhalten Sie den Bescheid per Post und zusätzlich elektronisch über Ihr Servicekonto.

Fristen

Die Genehmigung muss vor Durchführung des Eingriffs vorliegen. Achten Sie daher bitte auf die rechtzeitige Beantragung.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Begründung für die Erforderlichkeit des Eingriffs sind ggf. Nachweise erforderlich.

Kosten

Gebühr je nach Verwaltungsaufwand (mindestens 55 Euro pro Antrag)

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Anhang II Teil II Nr. 1.7.8 der VO (EU) 2018/848 (EU-Öko-Verordnung) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz

Freigabevermerk

29.08.2022 Regierungspräsidum Karlsruhe

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

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