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Leistungen

Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bei Nebenverdienst angeben

Beginnen Sie ein zweites Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches Sie als Ihr erstes Arbeitsverhältnis bezeichnen möchten. Das gleiche gilt, wenn Sie bereits in zwei oder mehr Arbeitsverhältnissen stehen und ein weiteres hinzukommt.

Der Arbeitslohn aus dem Arbeitsverhältnis, das Sie als Ihr erstes Arbeitsverhältnis benennen, wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert. Alle weiteren Arbeitslöhne werden nach Steuerklasse VI besteuert. Diese werden auch als weitere Arbeitsverhältnisse bezeichnet.

Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI sollte beim niedrigeren Arbeitslohn beziehungsweise den niedrigeren Arbeitslöhnen erfolgen.

Zuständige Stelle

Ihr neuer Arbeitgeber

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse.

Verfahrensablauf

Der neue Arbeitgeber wird Sie für den Lohnsteuerabzug zu Beginn der Beschäftigung nach folgenden Angaben fragen:

  • Ihr Geburtsdatum,
  • Ihre Identifikationsnummer,
  • ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt und
  • ob und in welcher Höhe ein Freibetrag bei den ELStAM abgerufen werden soll.

Teilen Sie dem neuen Arbeitgeber mit, dass es sich nicht um das erste, sondern um ein weiteres Arbeitsverhältnis handelt, wird Ihnen für dieses Arbeitsverhältnis automatisch die Steuerklasse VI zugeteilt.

Teilen Sie dem neuen Arbeitgeber dagegen mit, dass es sich um das erste und nicht um ein weiteres Arbeitsverhältnis handelt, wird Ihnen für dieses Arbeitsverhältnis die familiengerechte Steuerklasse zugeteilt (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge). Die Arbeitslöhne aus allen weiteren bisherigen Arbeitsverhältnissen werden dann automatisch nach Steuerklasse VI besteuert.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

Als beschäftigte Person, die Arbeitslohn aus mehreren Dienstverhältnissen nebeneinander bezieht, können Sie bei dem Dienstverhältnis mit der Steuerklasse VI einen Freibetrag ermitteln und als ELStAM bilden lassen, wenn für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis nach einer Hochrechnung noch keine Lohnsteuer anfällt.

In gleicher Höhe wird bei dem ersten Dienstverhältnis (Steuerklassen I bis V) ein Hinzurechnungsbetrag ermittelt und als ELStAM gebildet, der ggf. mit einem bereits ermittelten oder noch zu ermittelnden und als ELStAM gebildeten Freibetrag zu verrechnen ist.

Möchten Sie vermeiden, dass durch den korrespondierenden Hinzurechnungsbetrag vom Arbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis Lohnsteuer zu erheben ist, sollten Sie den Freibetrag begrenzen, und zwar auf die Differenz zwischen dem Arbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis und dem Betrag, bei dem unter Berücksichtigung der maßgebenden Steuerklasse für dieses Dienstverhältnis erstmals Lohnsteuer anfallen würde.

Verwenden Sie dafür das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“. Es steht Ihnen auch im Internet zum Download zur Verfügung. Siekönnen den Antrag im Onlineportal “Mein Elster“ an das Finanzamt übermitteln. Für die elektronische Übermittlung ist eine Registrierung notwendig. Hierfür müssen Sie sich bei Elster einmalig registrieren. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen dauern.

Rechtsgrundlage

  • Einkommensteuergesetz (ESTG)
  • § 39 und § 39e (EStG) Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Freigabevermerk

11.12.2023; Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

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