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Procedure descriptions

Apply for equivalence of a qualification in accordance with the Hazardous Substances Ordinance

If you wish to have your previously acquired qualification in the field of hazardous substances recognised as equivalent to a certificate of competence, you must provide proof of equivalence to the competent authority.

Have you obtained a qualification in the field of hazardous substances that is comparable to a qualification in accordance with the Hazardous Substances Ordinance, for example through vocational training or further training? Then you can have this comparable qualification recognised as equivalent by the competent authority. You also have this option if you have acquired a corresponding qualification abroad. You must submit proof of recognition so that the competent authority can check whether your qualification can be recognised as equivalent.

Responsible authority

The regional council responsible for the applicant's place of residence.

Details

Prerequisite

To recognise the equivalence of a qualification in accordance with the Hazardous Substances Ordinance, the following requirements must be met:

  • qualified training or further training that is comparable to the required expertise for the planned activities and uses
  • Proof of foreign qualifications in German

Procedure

After you have applied for the equivalence of a qualification in accordance with the Hazardous Substances Ordinance, the competent authority will review your application and, if necessary, request additional documents. The equivalence is confirmed by a certificate.

Deadlines

none

Required documents

The following information and documents are required to determine the equivalence of a qualification in accordance with the Hazardous Substances Ordinance:

  • Details of the applicant
  • proof of qualification to be recognised

Costs

100 to 500 €

Miscellaneous

none

Legal basis

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV):

  • § 2 Absatz 17 Begriffsbestimmungen
  • § 19a Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Release note

machine generated, based on the German release by: Umweltministerium Baden-Württemberg, 16.05.2025

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

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