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Procedure descriptions

Apply for recognition of an expert training course for biocidal products

If you wish to offer a training course for one or more uses of biocidal products that require expert knowledge, you must first have the course recognised by the competent authority.

These are training courses for carrying out fumigation with plant protection products or biocidal products or for certain uses of biocidal products, for example

  • in the hygiene sector,
  • as pesticides or
  • as protective agents to prevent the development of microbes and algae

are used.

In order to have the course recognised, you must prove that the course meets the legal requirements and that you have qualified teaching staff.

Responsible department

The regional council responsible for the location of the course provider.

Details

Prerequisite

The following requirements must be met in order for a training course for biocidal products to be recognised:

  • The course concept fulfils the requirements for expertise in accordance with the Hazardous Substances Ordinance or the corresponding Technical Rules for Hazardous Substances (currently in progress)
  • The course provider has professionally qualified course personnel

Procedure

After you have applied for recognition of a training course for biocidal products, the competent authority will check the application and request additional documents if necessary. You will receive a notice of recognition.

Deadlines

none

Required documents

The following information is required to apply for recognition of a training course:

  • Details of the course leader
  • Course concept
  • Training documents
  • Schedule with number of hours
  • Sample certificate
  • Sample attendance/participant list
  • Examination concept/examination regulations

Costs

500 to 2000 €

Miscellaneous

The Technical Rules for Hazardous Substances on the subject of biocides, which also contain requirements for the training course concept and professional qualifications, are currently being finalised.

Legal basis

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)

  • 15c Absatz 3 Besondere Anforderungen an die Verwendung bestimmter Biozid-Produkte
  • Anhang I, Nummer 4.4 Absatz 1 Satz 2

Release note

machine generated, based on the German release by: Umweltministerium Baden-Württemberg, 27.06.2024

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

Die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten sind für uns ausgesprochen wichtig. Für die Beantwortung werden keine personenbezogenen Daten benötigt. Bitte gebe deswegen auch keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in den Chat ein.

Solltest du uns diese dennoch im Chatverlauf mitgeben, werden wir sämtliche Informationen vertraulich behandeln. Bitte beachte deshalb die Datenschutzhinweise und beachte bitte zudem die allgemeinen Datenschutzhinweise für die Nutzung der Webseiten der Stadt Heidelberg unter folgendem Link: Datenschutz.

Lumi wird kontinuierlich weiterentwickelt

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