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Procedure descriptions

Lodge an objection against an enforcement order

You can lodge an objection against an enforcement order.

Responsible authority

The objection must be addressed to the court that issued the enforcement order.

Details

Prerequisite

An enforcement order has been issued against you and you do not agree with it because, for example, you believe that

  • The applicant is entitled to the claim
    • at all,
    • not in the amount claimed or
    • not at the present time.
  • The claimant is claiming from the wrong person.

Procedure

You must lodge an objection to the enforcement order with the court that issued the enforcement order:

  • in writing
  • electronically by a secure means of transmission (Section 130a ZPO) or
  • at the court registry for recording

Use the form attached to the enforcement order. The objection does not have to contain any reasons.

After you have lodged an objection, the court that issued the enforcement order will hand over the legal dispute to

  • the court designated as the competent court in the previous order for payment, or
  • another court if the parties agree that the case should be transferred to another court.

In the subsequent court proceedings, the court examines whether the claim is justified.

Deadlines

You must lodge the objection within two weeks from the date of service of the enforcement order. Notwithstanding this, a period of one week applies for filing an objection in labour court dunning proceedings.

Note: If you have lodged an objection to the order for payment late, the court will treat this as an objection to the enforcement order.

Required documents

none

Costs

As part of the decision on the objection, the court also determines who is to bear the costs of the dunning procedure.

Miscellaneous

None

Legal basis

Zivilprozessordnung (ZPO):

  • § 694 Widerspruch gegen den Mahnbescheid
  • § 699 Vollstreckungsbescheid
  • § 700 Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid
  • § 719 Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch

Release note

Machine generated, based on the German release by: Justizministerium Baden-Württemberg, 16.01.2025

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

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