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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Beschreibung
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zuständig für die Entscheidungen über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten z.B. in Angelegenheiten des:
- Bauplanungs- und Bauordnungsrechts
- Abgabenrechts
- Immissionsschutzrechts
- Polizeirechts
- Kommunalrechts
- Hochschulrechts
- Asyl- und Ausländerrechts
Als Prozessbeteiligte stehen sich überwiegend Bürger und das Land, der Bund, Gemeinden oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts gegenüber.
Die Verwaltungsgerichte überprüfen in erster Instanz die Rechtmäßigkeit des Handelns oder des Unterlassens der Behörden, nicht dessen Zweckmäßigkeit.
Die oberste Instanz in Fragen des baden-württembergischen Landesrechts ist der Verwaltungsgerichtshof.
Die letzte und somit oberste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht, das in Fragen des Bundesrechts entscheidet.
Während vor den Verwaltungsgerichten jeder Bürger selbst auftreten kann, muss er sich beim Verwaltungsgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule vertreten lassen.
Parkplatz
Parkplätze stehen vor dem Haupteingang zur Verfügung.
Anfahrtsbeschreibung
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg liegt unmittelbar am östlichen Ortseingang von Mannheim in der Nähe des Landesmuseums für Arbeit und Technik, des Planetariums und des Luisenparks. Er ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Mit der Straßenbahn vom Hauptbahnhof kommend mit der Linie 1 Richtung Rheinau bis Haltestelle "Tattersall", weiter mit Linie 6 Richtung Neuostheim bis zur Haltestelle "Luisenpark/Landesmuseum". Den Verwaltungsgerichtshof erreichen Sie ebenfalls vom Hauptbahnhof aus mit der Buslinie L bis zur Haltestelle "Am Oberen Luisenpark". Mit dem Auto von außerhalb: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg befindet sich am Ende der von Heidelberg kommenden Autobahn (A 656) und der sich anschließenden Wilhelm-Varnholt-Straße / Kreuzung Schubertstraße in einer Entfernung von etwa von 500 m (rechts abbiegen).