Logo www.service-bw.de - Ihre Verwaltung im Netz

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.

Symbolfoto Einfache Sprache
Barrierefrei ins Amt: Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.

Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.

Leistungen

Kommunale Tourismusinfrastruktur - Förderung beantragen

Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm fördert die Landesregierung bauliche Investitionen und investive Vorhaben der baden-württembergischen Tourismuskommunen, um den Ausbau einer modernen und zukunftsorientierten Tourismusinfrastruktur voran zu bringen.

Folgende Ziele sollen mit der Förderung von kommunalen Tourismusprojekten für das Reiseland Baden-Württemberg erreicht werden:

  • Die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit von öffentlichen Tourismusinfrastruktureinrichtungen soll gestärkt werden. Hier sind unter anderem Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zum Ausbau der Barrierefreiheit im Sinne eines „Tourismus für Alle“ gemeint.
  • Ebenso können kommunale Vorhaben aus dem Bereich des sanften Tourismus wie Rad- und Wanderprojekte gefördert werden. Durch die Maßnahmen soll sich die Qualität, insbesondere auch die Erlebnisqualität öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen verbessern.

Insgesamt sollen sich die Projekte im Rahmen der Schwerpunktthemen Natur, Genuss, Kultur und Gesundheit und der entsprechenden Produktmarken nach der aktuellen Tourismuskonzeption des Landes orientieren.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Zuständige Stelle

Das für Ihre Kommune zuständige Regierungspräsidium.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie können die Förderung beantragen als:

  • Gemeinden
  • gemeindliche Zusammenschlüsse
  • Landkreise im Rahmen von Kooperationsvorhaben, sofern sich Gemeinden oder gemeindliche Zusammenschlüsse mit mindestens 50 Prozent beteiligen.

Gefördert werden:

  • nur Vorhaben, die überwiegend touristisch genutzt werden oder genutzt werden sollen und die den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Nachhaltigkeit entsprechen.
  • bauliche Investitionen für die Errichtung, Sanierung und die Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die für die Gestaltung eines marktorientierten, zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind. Auf eine flächensparende Realisierung ist grundsätzlich zu achten.

Bei den Vorhaben sind die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie mit Mobilitätsbeeinträchtigungen nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Landes zu berücksichtigen.

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie frühzeitig mit dem zuständigen Regierungspräsidium Kontakt auf. Eine Antragsberatung ist obligatorisch.
  • Reichen Sie den Antrag per E-Mail ein. Nutzen Sie dafür das zur Verfügung gestellte Formular.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Unterschreiben Sie den Antrag.
  • Schicken Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen an die Rechtsaufsichtsbehörde und an das zuständige Regierungspräsidium.

Die Rechtsaufsichtsbehörde beurteilt den Antrag aus gemeindewirtschaftlicher Sicht und leitet ihre Stellungnahme an das zuständige Regierungspräsidium weiter.

Es werden alle Anträge gesammelt und in Absprache mit dem zuständigen Ministerium abschließend beurteilt. Nach Entscheidung über die Anträge erhalten Sie in der Regel eine schriftliche vorab Information. Zeitgleich wird auch in der Presse über die Entscheidung informiert.

Den entgültigen Förderbescheid erhalten Sie zeitnah nach der Veröffentlichung. Darin finden Sie Informationen über die Förderhöhe, die Auszahlung und das weitere Verfahren.

Fristen

Bis zum 1. Oktober für das nächste Kalenderjahr.

Erforderliche Unterlagen

Alle erforderlichen Antragsunterlagen werden im Frühjahr hier auf service-bw und auf den Homepages des für den Tourismus zuständigen Ministeriums sowie der Regierungspräsidien bereitgestellt.

Darüber hinaus sind folgende Anlagen dem Antrag beizufügen:

  • Beurteilung der Rechtsaufsichtsbehörde aus gemeindewirtschaftlicher Sicht und zu der Wirtschaftlichkeit des beantragten Vorhabens
  • Beschluss des zuständigen Organs des Vorhabenträgers über deren Durchführung
  • Planungsunterlagen (Zeichnerische Darstellungen und Skizzen),
  • zweistufige Kostenschätzung nach DIN 276,
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung/Kosten-Nutzennachweis entsprechend Nummer 4.1 VwV TIP mit einer hinreichend belastbaren Wirtschaftlichkeitsprognose für das Vorhaben,
  • Angaben zur Höhe und zur Finanzierung der durch das Vorhaben ausgelösten Folgekosten,
  • Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage der Kommune,
  • Stellungnahmen der zuständigen Fachstellen (zum Beispiel Straßenbau-, Wasserwirtschafts- oder Naturschutzbehörde),
  • Kommunales Gesamtkonzept zur touristischen Entwicklung
  • Darstellung des Engagements in einer touristischen teilregionalen oder regionalen Destinationsmanagementorganisation
  • gegebenenfalls Angaben zum Innovationsgehalt des beantragten Vorhabens,
  • Stellungnahme der teilregionalen oder regionalen Destinationsmanagementorganisation.
  • Erklärung zu den subventionserheblichen Tatsachen
  • Beihilferechtliche Erklärungen soweit notwendig

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

Eine Entscheidung über alle Projektanträge wird regelmäßig im 2. Quartal des Kalenderjahres gefällt, für das die Förderung beantragt wurde (Bearbeitungsdauer ab Oktober ca. 7 Monate).

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

20.11.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

Die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten sind für uns ausgesprochen wichtig. Für die Beantwortung werden keine personenbezogenen Daten benötigt. Bitte gebe deswegen auch keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in den Chat ein.

Solltest du uns diese dennoch im Chatverlauf mitgeben, werden wir sämtliche Informationen vertraulich behandeln. Bitte beachte deshalb die Datenschutzhinweise und beachte bitte zudem die allgemeinen Datenschutzhinweise für die Nutzung der Webseiten der Stadt Heidelberg unter folgendem Link: Datenschutz.

Lumi wird kontinuierlich weiterentwickelt

×