Offenland-Biotopkartierung in Heidelberg

Wichtige Maßnahme zum Schutz von Natur und Landschaft

In Heidelberg führt die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ab sofort bis Ende November 2021 und im gleichen Zeitraum im darauffolgenden Jahr 2022 Offenland-Biotopkartierungen durch. Die Kartierungen finden im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und von Verkehrsflächen statt. Damit soll ein Überblick über Lage, Verbreitung und Zustand von naturschutzfachlich wertvollen Flächen gewonnen werden. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Bürgerinnen und Bürger werden hierzu um Verständnis gebeten.

Bei der Offenland-Biotopkartierung werden alle gesetzlich geschützten Biotope wie beispielsweise Wacholderheiden, Nasswiesen und Feldhecken im Offenland erfasst. Die Informationen, die sich aus der Kartierung ergeben, werden für viele Bereiche genutzt, wie zum Beispiel:

  • Umsetzung des Biotop- und Artenschutzes
  • Landschafts- und Flächennutzungsplanung
  • Langfristige Beobachtung der Entwicklung von Natur und Landschaft
  • Wissenschaftliche Arbeiten und Untersuchungen

Die Kartierung wird von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt. Die Kartierenden sind in der Regel allein im Gelände unterwegs, sodass die derzeit geltenden Vorgaben zur Kontaktbeschränkung aufgrund der Corona-Pandemie eingehalten werden.

Hintergrund: FFH-Richtlinie zum Schutz von Natur und Landschaft

Der Schutz von Natur und Landschaft ist ein wichtiges Anliegen des Landes Baden-Württemberg und der Europäischen Union. Das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) sieht eine
regelmäßige Aktualisierung der gesetzlich geschützten Biotope vor. Eine wichtige Grundlage des Naturschutzes bildet außerdem die europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie; kurz FFH-Richtlinie). Im Rahmen der Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen erheben und alle sechs Jahre an die EU melden. Da es sich bei einem Großteil der FFH-Lebensraumtypen zugleich um gesetzlich geschützte Biotope handelt, wird die Erhebung der geschützten Biotope und der FFH-Lebensraumtypen miteinander verknüpft.

Digitale Informationsveranstaltungen zur Offenland-Biotopkartierung

Zu Beginn der Kartierungen können interessierte Bürgerinnen und Bürger üblicherweise bei Informationsveranstaltungen im Gelände einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Derzeit können diese Veranstaltungen leider nur im virtuellen Format in der Zeit zwischen den Kalenderwochen 20 und 24 stattfinden. Eine Registrierung oder ein Herunterladen von Software ist dafür nicht erforderlich. Interessierte können sich an die folgende E-Mail-Adresse wenden: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de. Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung sind im Internet zu finden unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung.