Waldbrandgefahr: Grillen im öffentlichen Raum verboten

Die Stadt Heidelberg weist auf das Grillverbot im öffentlichen Raum hin. Das Verbot gilt auch auf zugelassenen Grillplätzen und Feuerstellen. Laut Polizeiverordnung ist das Grillen ab einer im Stadtgebiet Heidelberg geltenden Waldbrandgefahrenstufe 4 und höher untersagt. Der Deutsche Wetterdienst prognostiziert derzeit eine Waldbrand-Gefahrenstufe 4 von 5. Der Kommunale Ordnungsdienst wird die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Der Waldbrandgefahrenindex kann je nach Wetterlage von Tag zu Tag variieren. Eine Übersicht ist beim Deutschen Wetterdienst unter www.dwd.de einsehbar.

Auch die Grillhütten der Stadt Heidelberg sind nur eingeschränkt nutzbar. Darauf wurde bei der Vermietung hingewiesen.

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