Regierungspräsidium Karlsruhe hebt Umweltzone ab 1. März auf

Heidelberger Luftqualität seit 2017 erfolgreich verbessert

Mit der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für den Regierungsbezirk Karlsruhe, Teilplan Heidelberg, wird die Heidelberger Umweltzone zum 1. März 2023 vom Regierungspräsidium Karlsruhe aufgehoben. Grund für die Fahrverbote in der Umweltzone waren die Überschreitungen des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³). Mittlerweile hat sich die Luftqualität in Heidelberg stark verbessert. Seit 2017 wird der Grenzwert eingehalten, 2021 betrug der Wert am Spotmesspunkt Mittermaierstraße 27 µg/m³ und 2022 an der automatischen Messstation Berliner Straße 14 µg/m³. Eine rechtliche Regelung ist damit nicht mehr erforderlich. Das Land Baden-Württemberg hat zudem gutachterlich festgestellt, dass nach der Aufhebung keine erneuten Grenzwertüberschreitungen zu erwarten sind.

Die Stadtverwaltung teilt die Bewertung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg und des Regierungspräsidiums Karlsruhe und begrüßt die Aufhebung der Umweltzone. Auch weiterhin sollen in Heidelberg emissionsfreie Mobilitätskonzepte vorangetrieben werden, zum Beispiel das Förderprogramm „Umweltfreundlich mobil“ oder verschiedene Maßnahmen zum Ausbau des Radverkehrs.

Hintergrund:

Die wichtigsten Maßnahmen des Luftreinhalteplans waren die Verkehrsbeschränkungen in der Umweltzone, die sich über die Stadtteile Altstadt, Bergheim, Handschuhsheim, Neuenheim, Rohrbach, Südstadt und Weststadt erstreckte. Seit 2013 durften nur noch Autos mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) in der Umweltzone fahren. Ausnahmen galten für die Hauptverkehrsadern. Autos mit einer schlechteren Schadstoffgruppe machen mittlerweile nur noch einen geringen Anteil in der Stadt aus.