Verbrennen von Grünschnitt verboten

Mit den steigenden Temperaturen beginnt für viele Bürgerinnen und Bürger die Gartensaison. Das Ordnungsamt der Stadt Heidelberg weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass das Verbrennen von Grünschnitt verboten ist. Gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Pflanzenabfallverordnung des Landes Baden-Württemberg müssen grundsätzlich sämtliche pflanzlichen Abfälle, die im Rahmen der Nutzung von landwirtschaftlichen oder gärtnerisch genutzten Flächen anfallen, ordnungsgemäß – also insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren beziehungsweise über die städtische Abfallwirtschaft – entsorgt werden. Ein Verbrennen von Grünschnitt und Gartenabfällen ist rechtlich nicht zulässig.

Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld sowie die Auferlegung von möglichen Feuerwehreinsatzkosten. Weitere Informationen und Antworten auf Fragen können Interessierte per E-Mail an gruenschnitt@heidelberg.de erhalten.

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