Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Öffentlichkeitsarbeit
Marktplatz 10
69117 Heidelberg

Zur Ämterseite

Land Baden-Württemberg kündigt neue Corona-Verordnung an

Rückkehr zum Stufenplan / FFP2-Masken-Pflicht in Bus und Bahn

Das Land Baden-Württemberg hat angekündigt, am heutigen Donnerstag eine neue Corona-Verordnung zu beschließen. Mit dieser will das Land auch zum Stufenplan zurückkehren. Die Verordnung soll am morgigen Freitag, 28. Januar 2022, in Kraft treten. Nach den aktuellen Grenzwerten würde damit ab morgen die Alarmstufe I gelten. In Reaktion auf die Omikron-Welle hat das Land Baden-Württemberg ebenfalls angekündigt, die Regeln in der Alarmstufe I anzupassen. Clubs und Diskotheken sollen geschlossen bleiben. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen soll eine Obergrenze von 1.500 Teilnehmern und die 2G-Regel gelten. Im Außenbereich soll eine Beschränkung auf 3.000 Personen und die 2G-Regel gelten. Die FFP2-Maskenpflicht soll stufenunabhängig auf den öffentlichen Personenverkehr ausgeweitet werden

Die neue Corona-Verordnung soll nach Angaben des Landes im Laufe des heutigen Donnerstags, 27. Januar, unter www.baden-wuerttemberg.de veröffentlicht werden.

Die wichtigsten Regeln in Heidelberg ab 28. Januar (gemäß Ankündigung des Landes):

  • 2G-Regelung (geimpft oder genesen) in der Gastronomie in Innenräumen, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Sportveranstaltungen und dem Freizeitsport im Innenraum.
  • 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) am Arbeitsplatz, in Bussen und Bahnen, beim Einkaufen außerhalb der Grundversorgung sowie beim Besuch von Ämtern und Bürgerämtern der Stadt Heidelberg.
  • Für private Zusammenkünfte gilt eine Begrenzung auf einen Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt. Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 13 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen nicht dazu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
  • Innerhalb geschlossener Räume mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske oder ein vergleichbares Modell tragen. Ab dem 28. Januar gilt dies auch im öffentlichen Verkehr. In Arbeits- und Betriebsstätten ist weiterhin auch eine medizinische Maske möglich.
  • Kontaktpersonen von Infizierten sind von der Quarantäne befreit, wenn sie die Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) bekommen haben oder die zweite Impfung oder vor bzw. nach einer Infektion mindestens einmal geimpft wurden.
  • Für nicht geimpfte und nicht genesene Kontaktpersonen gelten zehn Tage Quarantäne. Diese kann nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Antigentest verkürzt werden. Für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen ist eine Freitestung ab dem fünften Tag möglich. Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen dürfen die Arbeitsstätte ab dem siebten Tag mit negativem PCR-Test und nach 48 Stunden Symptomfreiheit wieder betreten. Positiv getestete Personen können sich ab dem siebten Tag freitesten, wenn sie zum Zeitpunkt der Probenentnahme seit mindestens 48 Stunden frei von Symptomen sind.

Hinweis: Weitere Informationen bietet die Stadt Heidelberg auf ihrer Webseite  www.heidelberg.de/coronavirus. Die neuen Regeln auf einen Blick stellt das Land Baden-Württemberg auf seiner Internetseite unter www.baden-wuerttemberg.de zur Verfügung. Dort finden sich auch Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Corona-Verordnung.

(Erstellt am 27. Januar 2022)

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

Die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten sind für uns ausgesprochen wichtig. Für die Beantwortung werden keine personenbezogenen Daten benötigt. Bitte gebe deswegen auch keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in den Chat ein.

Solltest du uns diese dennoch im Chatverlauf mitgeben, werden wir sämtliche Informationen vertraulich behandeln. Bitte beachte deshalb die Datenschutzhinweise und beachte bitte zudem die allgemeinen Datenschutzhinweise für die Nutzung der Webseiten der Stadt Heidelberg unter folgendem Link: Datenschutz.

Lumi wird kontinuierlich weiterentwickelt

×