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Fauler Pelz: Land muss Maßnahmenplan vorlegen

Stadt fordert Sozialministerium auf, Arbeiten bis dahin einzustellen

Die Stellungnahme des baden-württembergischen Sozialministeriums auf die Anhörung vor Baueinstellung in Sachen „Fauler Pelz“ ist nach Prüfung durch die zuständigen Stellen bei der Stadt Heidelberg nicht ausreichend. Es fehlt weiterhin ein Bauantrag oder zumindest eine Planung inklusive detaillierter Maßnahmenbeschreibung. Ohne diese Unterlagen ist eine fundierte Einschätzung aus baurechtlicher und denkmalfachlicher Sicht nicht möglich. Die Stadt Heidelberg hat daher das Ministerium aufgefordert, bis zum 3. März 2022 – beziehungsweise bis zu einem gemeinsamen Ortstermin – einen konkreten Maßnahmenplan vorzulegen und die Arbeiten im „Faulen Pelz“ bis dahin einzustellen.

In dem Maßnahmenplan sind alle geplanten Maßnahmen und Eingriffe je nach Gewerk zu beschreiben, in Planunterlagen darzustellen und die Bereiche geplanter Eingriffe vorab fotografisch zu dokumentieren. Dies gilt für den Innen- und Außenbereich. Dem Schutzbereich des Denkmalschutzgesetzes unterliegen nämlich das äußere und das innere historische Erscheinungsbild sowie die historische Bausubstanz eines Kulturdenkmals. Die Arbeiten selbst müssen dann in Abstimmung mit den Denkmalbehörden durch wissenschaftliche Restauratoren begleitet werden.

Die Stadt Heidelberg hat das Ministerium auch nochmals darauf hingewiesen, dass – unabhängig von denkmalrechtlichen Aspekten – auch die avisierte Nutzung als Maßregelvollzug beantragt werden muss. Eine Nutzungsaufnahme ohne Baugenehmigung würde eine Nutzungsuntersagung zur Folge haben. Eine Nutzung für den Maßregelvollzug stünde zudem im klaren Widerspruch zu dem Beschluss des Gemeinderats und damit auch im Widerspruch zur Planungshoheit der Kommune. Der Heidelberger Gemeinderat hat im Dezember 2021 für das Areal die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen, wonach der „Faule Pelz“ künftig für die Erweiterung des Altstadt-Campus der Universität Heidelberg genutzt werden soll. Entsprechende Bauvorbescheide gibt es auch bereits seit 2017.

(Erstellt am 21. Februar 2022)

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