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Bewohnerparken: Gerichtsurteil macht neue Rechtsverordnung notwendig

Gebühr für Anwohnerausweise soll übergangsweise von 120 auf 36 Euro pro Jahr sinken

Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 13. Juni 2023 müssen viele Städte in Baden-Württemberg neue Gebührenregelungen für Bewohnerparkausweise finden. In dem Verfahren ging es zwar um die Gebührensatzung der Stadt Freiburg – das Urteil hat aber eine grundsätzliche Bedeutung, so dass es auch in Heidelberg Konsequenzen nach sich ziehen muss. Der Heidelberger Gemeinderat soll darüber noch vor der Sommerpause in seiner Sitzung am 20. Juli 2023 entscheiden. Die Verwaltung schlägt die Aufhebung der bisherigen Heidelberger Satzung vor. Zudem solle die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis interimsweise auf 36 Euro gesenkt werden – und zwar so lange, bis die Stadt über eine neue Regelung entscheiden könne. Wann dieser Zeitpunkt gekommen ist, steht aber noch nicht fest – denn die Städte in Baden-Württemberg sind zunächst auf Verfahrensschritte von Bund und Land angewiesen.

Urteil: Keine Satzungen, keine sozialen Gesichtspunkte

Das BVerwG hatte unter anderem geurteilt, dass Städte ihre Gebührenregelungen nicht in Form einer Satzung, sondern nur als Rechtsverordnung aufsetzen können. Das Problem: Das Land Baden-Württemberg hatte seinerseits den Städten und Kommunen gar keine andere Möglichkeit als eine Satzung gelassen. Bevor die Städte in Baden-Württemberg also gemäß des Gerichtsurteils Rechtsverordnungen erlassen können, muss zuerst das Land die entsprechende Rechtsgrundlage ändern. Bei einem anderen Punkt, den das BVerwG beanstandet hat, sind die Städte wiederum auf den Bund angewiesen. Das Gericht bemängelte nämlich, dass nach aktuellem Recht in den Gebührenregelungen keine sozialen Gesichtspunkte berücksichtigt werden dürften – das müsse der Bundesgesetzgeber zunächst ausdrücklich zulassen. Wenn Städte also beispielsweise Bewohnerparkausweise an einkommensschwache Haushalte günstiger abgeben wollen, muss der Bund dafür zuerst die rechtliche Möglichkeit schaffen.

Aktuelle Regelungen in Heidelberg

In Heidelberg sind die aktuellen Gebührenregelungen zu Bewohnerparkausweisen in einer Satzung geregelt, die seit dem 1. Januar 2022 gültig ist. Demnach wird für einen Parkausweis eine Jahresgebühr von 120 Euro fällig. Ausgenommen sind Inhabende von Heidelberg-Pass und Heidelberg-Pass+, die nur 36 Euro pro Jahr bezahlen müssen. Infolge des BVerwG-Urteils schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat nun vor, die aktuelle Satzung aufzuheben. Bis die Möglichkeit besteht, eine Rechtsverordnung zu erlassen, solle die Jahresgebühr für alle Antragstellenden einheitlich auf 36 Euro festgesetzt werden. Die Verwaltung weist aber darauf hin, dass diese Gebührensenkung nur interimsweise gilt. Die Höhe der in Freiburg verlangten Jahresgebühr hat das BverwG nämlich nicht beanstandet – und mit 360 Euro war der Regelsatz dort drei Mal höher als in Heidelberg.  

(Erstellt am 10. Juli 2023)

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