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Wasserentnahmen aus kleinen Oberflächengewässern derzeit verboten

Die bereits seit Wochen herrschende Wetterlage setzt den Bächen im Stadtgebiet zu. Mit dem Niedrigwasser und dem temperaturbedingten Sauerstoffmangel stellt sich für die Flora und Fauna der Gewässer eine zunehmende Stresssituation ein. Hier sind besonders die kleinen Nebengewässer des Neckars, beispielsweise der Stein- und Peterstaler Bach in Ziegelhausen oder der Mühlbach in Handschuhsheim betroffen. Dies bedeutet, dass der Gemeingebrauch an den Gewässern, also die erlaubnisfreie Wasserentnahme, derzeit verboten ist, denn grundsätzlich darf Wasser in geringen Mengen aus Flüssen und Bächen nur entnommen werden, so lange die Entnahme dem Gewässer nicht schadet. Die unberechtigte Wasserentnahme stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. 

Als Untere Wasserbehörde macht das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg noch einmal deutlich, wie die geltende Rechtslage zum Gemeingebrauch in diesen Niedrigwasserzeiten aussieht:

  • Das Schöpfen mit Handgefäßen bleibt weiter möglich, solange die Entnahme dem Gewässer nicht schadet.
  • Ein Anstauen von kleinen Wasserläufen ist untersagt.
  • Die Wasserentnahme aus den Oberflächengewässern mit Pumpen ist untersagt. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für die Land- und Forstwirtschaft.
  • Für Inhaber einer wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnis gelten zunächst die Bestimmungen der jeweiligen Erlaubnis. Wenn die Erlaubnis Regelungen zur Einstellung der Entnahme auf Grund von Niedrigwasser enthält, sind diese zu beachten.
  • Sollten bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse keine Regelungen zum Thema Niedrigwasser enthalten, ruft das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie dazu auf, von der Erlaubnis nicht Gebrauch zu machen. In Einzelfällen kann das Amt für Umweltschutz auch Erlaubnisse mit einer entsprechenden Auflage ergänzen.

Diese einschränkenden Regelungen gelten solange, bis sich nach Ende der anhaltenden Trockenperiode die Situation in den Gewässern mit steigenden Wasserständen deutlich entspannt. Sie gelten jedoch nicht für den Neckar, so dass hier der Gemeingebrauch derzeit noch möglich ist. Sollte sich jedoch die Situation verschärften, könnten auch hier Einschränkungen möglich sein.

Zuwenig Niederschlag im Stadtgebiet

Auch für die kommenden Wochen zeichnet sich bisher keine Änderung der insgesamt niederschlagsarmen und sehr warmen Wetterlage ab. Die erwarteten Schauer und Gewitter können die Niedrigwasserlage allenfalls kurzfristig und lokal abmildern.

Im aktuellen Jahr sind bisher in der Summe nur 230 bis 280 Liter pro Quadratmeter Niederschlag an unterschiedlichen Messstationen im Stadtgebiet erfasst worden. Insbesondere der Mai, Juni und Juli waren im Vergleich zu den klimatischen Referenzzeiträumen zu trocken. Der März und April waren zwar insgesamt mit jeweils rund 20 Liter pro Quadratmeter niederschlagsreicher als im Vergleich zum Referenzzeitraum 1991 – 2020, jedoch fehlen allein im Juni rund 60 Liter pro Quadratmeter im Vergleich zum selben Referenzzeitraum. Auch der Juli ist bislang mit rund 55 Liter pro Quadratmeter niederschlagsärmer als im Referenzzeitraum. Der durchschnittliche Jahresniederschlag von 1961 bis 1990 betrug in Heidelberg in etwa 750 Liter pro Quadratmeter.

Amt für Umweltschutz ist Ansprechpartner rund um die Gewässerbenutzung

Das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg ist als Untere Wasserbehörde für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidelberg Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Gewässerbenutzung im Stadtgebiet. Kontakt: umweltamt@heidelberg.de, Telefon 06221 58-18000.

(Erstellt am 20. Juli 2023)

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