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Kurfürsten-Anlage: Stadt Heidelberg erweitert Maßnahmenpaket für mehr Sicherheit

Waffen- und Messerverbotszone tritt am Donnerstag, 25. Juli, in Kraft

Die Stadt Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim erweitern ihr Maßnahmenpaket im Bereich Kurfürsten-Anlage/Belfortstraße. Die Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone in Teilbereichen der Kurfürsten-Anlage und Belfortstraße soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen friedlichen, straftatfreien und sicheren Ort schaffen. Das Verbot tritt am Donnerstag, 25. Juli 2024, in Kraft und gilt jeweils freitags von 20 Uhr bis samstags 6 Uhr, samstags von 20 Uhr bis sonntags 6 Uhr sowie an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen von 20 bis 6 Uhr des folgenden Tages.

„Mit der Waffen- und Messerverbotszone ergänzen wir weiter unseren Maßnahmen- und Aktionsplan für die Kurfürsten-Anlage. Die Verbotszone kann und soll nicht allein eine Lösung herbeiführen, aber: jedes eingezogene Messer verbessert die Sicherheit und hilft dabei, Leben zu schützen. Als Stadt setzen wir gemeinsam mit der Polizei und weiteren Partnern bereits seit geraumer Zeit einen breiten Mix aus Prävention sowie polizeilichen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen um“, sagt Ordnungsbürgermeisterin Martina Pfister.

„Die Erkenntnisse der Polizei zeigen deutlich, dass es im Bereich der Kurfürsten-Anlage besonders häufig zu Straftaten im Zusammenhang mit Messern kommt. Die Einführung einer Verbotszone gibt der Polizei und dem Kommunalen Ordnungsdienst die Möglichkeit, Messer früher aus dem Verkehr zu ziehen. Das ist unmittelbarer Opferschutz“, ergänzt Bernd Köster, Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Heidelberg.v

Verbotene Gegenstände und Bußgelder bei Verstoß

Innerhalb der Zone ist das Führen von Messern mit einer Klingenlänge ab vier Zentimetern verboten. Für die Messung ist die sogenannte „wirksame Klingenlänge“ ausschlaggebend: von der Spitze der Klinge bis zur Griffkante. Zum Vergleich: Das entspricht in etwa der Länge eines Streichholzes. Das Verbot gilt auch für alle Waffen, die bereits durch das Waffengesetz verboten sind.

Wer trotz Verbots eine Waffe oder ein Messer führt, muss mit der Einziehung des Gegenstands sowie mit einem Bußgeld rechnen. Dieses beläuft sich – je nach Art der Waffe –  auf 150 bis 350 Euro. Abweichungen nach oben sind in Einzelfällen möglich. Daneben kann eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro erhoben werden. Die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) kontrollieren das Verbot im Rahmen ihrer bestehenden polizeirechtlichen Befugnisse. Sollten seitens der Einsatzkräfte des KOD bei den üblichen Bestreifungen Auffälligkeiten auftreten, wird die Polizei hinzugezogen.

Die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) kontrollieren das Verbot im Rahmen ihrer bestehenden polizeirechtlichen Befugnisse. Sollten seitens der Einsatzkräfte des KOD bei den üblichen Bestreifungen Auffälligkeiten auftreten, wird die Polizei hinzugezogen.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich im Internet unter www.heidelberg.de/sicherheit (linke Spalte).

Die Waffen- und Messerverbotszone umfasst insbesondere die Grünanlagen zwischen Hauptbahnhof und Römerkreis sowie die südlich gelegenen Grünflächen an der Belfortstraße:

 
Weitere Bausteine im Maßnahmenpaket:

  • Starke Polizeipräsenz: Die Polizei wird auch zukünftig präsent sein und die Entwicklungen im Auge behalten. Eine Anpassung oder Intensivierung der polizeilichen Maßnahmen erfolgt situationsbedingt.
  • Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes: Der KOD hat 2024 bereits mehr als 280 Kontrollen im Bereich der Kurfürsten-Anlage durchgeführt. Festgestellte Ordnungsstörungen werden frühzeitig unterbunden und geahndet. 2023 waren insgesamt 159 Kontrollen erfolgt.
  • Zweite Haltestelle für PHV-Shuttlebus: Die Stadt hat erreicht, dass neben der Belfortstraße ein weiterer Haltepunkt am Seegarten und damit näher an der Innenstadt eingerichtet wird. Die Einrichtung soll voraussichtlich ab Ende Juli 2024 in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe erfolgen. Dadurch wird eine Entzerrung und Reduzierung der Personenzahl erwartet, die in der Belfortstraße auf den Bus zur Landeserstaufnahmeeinrichtung im Patrick-Henry-Village wartet. Die Mehrzahl der Fahrgäste verhält sich störungsfrei, aber es werden auch immer wieder Anwohnerbeschwerden registriert. Im Bus fährt ein Sicherheitsdienst mit. Zudem sind Verfahrensbetreuer wie Streetworker vor Ort.
  • Vertiefung des Austausches und Einbindung weiterer Akteure: Die bereits bestehende Kooperation zwischen Polizei, Stadt und vor Ort tätigen Akteuren wird nochmals intensiviert und um weitere Beteiligte ergänzt. Neben dem „Verein gegen Müdigkeit“, der über das städtische Programm „Mittendrinnenstadt“ gefördert wird, sind bereits jetzt der SKM Heidelberg, die Fachstelle Sucht, Streetworker des RP Karlsruhe und des Ankunftszentrums, Obdach e. V. und der Bezirksverein für soziale Rechtspflege involviert. Auch die Expertise des Interkulturellen Zentrums soll eingebunden werden.

Bereits umgesetzte Maßnahmen

  • Vorgehen nach Beschwerden über Personenansammlungen vor Wettbüro in Belfortstraße: Die Stadt hat gegenüber dem Betreiber angeregt, einen Sicherheitsdienst zu engagieren. Der Betreiber hat außerdem eine Videoüberwachung installiert.
  • Errichtung mobiler Toiletten in der Kurfürsten-Anlage
  • Rückschnitt von Bäumen und Hecken, damit das Areal besser eingesehen werden kann.
  • Regelmäßige Reinigung der Grünfläche bei der Brunnenanlage – fast täglich unter der Woche. Am Wochenende wird die Belfortanlage zusätzlich durch die Heidelberger Dienste gereinigt.
  • Aufräum-Aktionen durch die „AG Park“ zusammen mit Personen vor Ort.
  • Verbesserung der Beleuchtung innerhalb der Grünanlage: Durch die Stadtwerke wurden mehrere Lichtpunkte gesetzt, die das Areal rund um die Brunnen besser ausleuchten.

Geltungsbereich Waffenverbotszone zum Download (953 KB)

(Erstellt am 22. Juli 2024)

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