Führerschein-Umtausch nicht vergessen
Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2001 betroffen / Stichtag: 19. Januar 2026
Alle Führerscheine, die noch nicht den aktuellen Sicherheitsbestimmungen der Europäischen Union (EU) entsprechen, müssen bis 2033 umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt in Kohorten. Nachdem diese bisher nach Geburtsjahrgänge eingeteilt waren, ist nun das Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis ausschlaggebend. Aktuell betroffen sind die Jahre 1999 bis 2001 – Stichtag und damit letzte Chance zum fristgerechten Umtausch ist am Montag, 19. Januar 2026. Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf dieses Tages ihre Gültigkeit. Wer den alten Führerschein dennoch weiter nutzt, riskiert bei Kontrollen ein Verwarngeld.
Wie tausche ich meinen Führerschein um?
Unter termin.heidelberg.de (oder telefonisch unter 06221 58-13333) kann ein Termin für den Umtausch in der Führerscheinstelle oder den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg gebucht werden.
Benötigt werden:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto in Papierform
- bisheriger Führerschein im Original
- Die Gebühr beträgt 26,50 Euro bei Abholung und 32,50 Euro bei Direktversand.
Bei der Option des Direktversands entfällt die zweite Vorsprache zur Abholung. Der Führerschein wird per Einwurf-Einschreiben direkt von der Bundesdruckerei an die Meldeanschrift des Antragsstellenden gesandt. Daraus ergibt sich die höhere Gebühr.
Hintergrund
Im Jahr 2006 hat die EU einen einheitlichen Führschein für ihre Mitgliedsstaaten beschlossen, der die Fälschungssicherheit erhöht und Missbrauch erschwert. Der EU-einheitliche Kartenführerschein ist auf 15 Jahre befristet und muss nach Ablauf (ohne erneute Prüfung) wieder beantragt werden. Um den Fahrerlaubnisbehörden die Bearbeitung der Anträge zu erleichtern, erfolgt der Umtausch alter Fahrerlaubnisdokumente gestaffelt. Der nächste Stichtag am 19. Januar 2026 gilt für alle, deren Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde.
