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Heidelberg startet Umsetzung des Lärmaktionsplans

Erste Tempo-30-Regelungen ab Anfang März

Die Stadt Heidelberg beginnt ab Anfang März 2026 mit der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen aus der dritten Fortschreibung des Lärmaktionsplans im Bereich Straßenverkehr. Ziel ist es, die Belastung der Wohnbevölkerung durch Verkehrslärm weiter zu reduzieren und gleichzeitig ein leistungsfähiges Verkehrsnetz zu sichern.

Teilplan Straße: Umsetzung in zwei Umsetzungsphasen

Der Teilplan Straße umfasst nach seiner dritten Fortschreibung nun insgesamt über 50 sogenannte Maßnahmenbereiche im gesamten Stadtgebiet. Durch das neue europäische Berechnungsverfahren werden rechnerisch höhere Betroffenenzahlen ausgewiesen, als dies in der Vergangenheit der Fall war.

In einer ersten Tranche werden alle kurzfristig möglichen Abschnitte umgesetzt. Weitere Abschnitte, zu denen derzeit noch weitere Abstimmungen laufen – insbesondere im Hinblick auf Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr sowie auf das strategische Gesamtstraßennetz – folgen in einer zweiten Tranche nach Abschluss der laufenden Prüfungen.

Schon heute gilt in den Neben- und Wohnstraßen Tempo 30, Tempo 20 in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen oder Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen. Auf den Hauptverkehrsstraßen mit regionaler Verbindungsfunktion bleibt grundsätzlich Tempo 50 bestehen, um Pendlerverkehre, Wirtschaftsverkehr sowie einen leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehr sicherzustellen. Dieses System hat sich in Heidelberg bewährt.

Umsetzung von 15 Abschnitten ab Anfang März 2026

In den nun umgesetzten Abschnitten profitieren über 6.000 Anwohnerinnen und Anwohner von einer prognostizierten rechnerischen Lärmminderung von bis zu 2,5 dB(A).

Tempo 30 ganztags (0 bis 24 Uhr) neu ab März 2026:

  • Posseltstraße und Gabelbereich Jahnstraße
  • Bergheimer Straße (Abschnitt Kreuzung Mittermaierstraße bis Gneisenaustraße)
  • Gneisenaustraße
  • Czernyring
  • Kurfürsten-Anlage (Abschnitt zwischen Adenauerplatz und Römerkreis)
  • Bismarckstraße und anschließende Rohrbacher Straße bis Adenauerplatz
  • Ringstraße
  • Kleingemünder Straße (Hausnummern 72/10 bis 113)
  • Kleingemünder Straße (Hausnummern 51 bis 109)
  • L 534 (Höhe Brahmsstraße 8 bis Brahmsstraße 28)
  • L 534 (Abschnitt In der Neckarhelle 51/5 bis 21).

Tempo 30 nachts (22 bis 6 Uhr):

  • Handschuhsheimer Landstraße
  • Steubenstraße
  • Berliner Straße (Blumenthalstraße bis Mönchhofstraße)
  • Dossenheimer Landstraße – Umsetzung abhängig vom Baufortschritt der laufenden Baumaßnahme

Die Montage der rund 140 neuen Tempo-30-Schilder beginnt Anfang März 2026 und erfolgt abschnittsweise. Sobald die jeweilige Beschilderung steht, gilt die neue Höchstgeschwindigkeit.

Für die weiteren Straßenabschnitte laufen derzeit vertiefte Prüfungen. Ob und in welchem Umfang dort zusätzliche Tempo-30-Regelungen möglich sind, ist derzeit offen. Der Gemeinderat hatte die Untere Verwaltungsbehörde mit Beschluss 0089/2025/BV beauftragt, für einzelne Straßenabschnitte – darunter der Hans-Thoma-Platz, die Berliner Straße im Bereich Technologiepark bis Hans-Thoma-Platz, die Vangerowstraße sowie weitere Abschnitte – Tempo 30 tagsüber zu prüfen und im Lärmaktionsplan unter Ausübung ihres Ermessens gegebenenfalls zu ergänzen.

Hintergrund zum Heidelberger Lärmaktionsplan

Als Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Heidelberg verpflichtet, einen Lärmaktionsplan nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Der aktuelle Plan wurde vom Gemeinderat im Juni 2025 beschlossen. Der Lärmaktionsplan gliedert sich in verschiedene Teilpläne, unter anderem für den Straßenverkehr sowie für den Schienenverkehr und die Ausweisung ruhiger Gebiete. Während der Straßenverkehr durch verkehrsrechtliche Maßnahmen der Stadt umgesetzt wird, erfolgen Maßnahmen im Schienenbereich in Eigenverantwortung der Verkehrsunternehmen und ruhige Gebiete – in diesem Fall der Heidelberger Stadtwald - werden planerisch gesichert.

Im Straßenverkehr wurden 51 Maßnahmenbereiche untersucht, viele davon erstmals, da neue Berechnungsmethoden und abgesenkte Auslösewerte zugrunde gelegt wurden. Vor jeder Entscheidung erfolgte eine umfassende Abwägung: Berücksichtigt wurden unter anderem die Höhe der Lärmbelastung, die Zahl der Betroffenen, die Bedeutung der Straße für das Verkehrsnetz, mögliche Verlagerungseffekte, Auswirkungen auf Bus- und Bahnverkehr sowie Aspekte des passiven Schallschutzes.

Tempo 30 ist dabei kein Automatismus, sondern eine mögliche Maßnahme im Rahmen einer rechtlich vorgeschriebenen Gesamtabwägung. Ziel des Lärmaktionsplans ist es, den Schutz der Wohnbevölkerung vor Verkehrslärm mit den Anforderungen an ein leistungsfähiges und funktionierendes Verkehrsnetz in Einklang zu bringen.

(Erstellt am 25. Februar 2026)

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