Bürgerentscheid Windenergie: Versand der Wahlbenachrichtigungen ab 8. Juni
Infoflyer zum Bürgerentscheid liegt bei / Abstimmung am 12. Juli 2026
Für den Bürgerentscheid zur Windenergie am Lammerskopf am Sonntag, 12. Juli 2026, beginnt die Stadt Heidelberg am Montag, 8. Juni 2026, mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen an die abstimmungsberechtigten Heidelbergerinnen und Heidelberger. Die Schreiben sollen zwischen dem 8. und 21. Juni 2026 versandt werden. Hinweise zur Briefwahl finden sich in der Wahlbenachrichtigung und unter www.heidelberg.de/wahlen.
Darüber wird abgestimmt
Die Heidelberger Bürgerinnen und Bürger entscheiden am 12. Juli über die Grundsatzfrage, ob die Stadt Heidelberg das Gebiet Lammerskopf auf ihrer Gemarkung als Standort für Windenergieanlagen entwickeln soll. Die Abstimmungsfrage lautet: „Soll die Stadt Heidelberg grundsätzlich das Gebiet Lammerskopf auf ihrer Gemarkung als Standort für Windkraftanlagen entwickeln?“.
Beim Bürgerentscheid geht es nicht um die konkrete Planung, Ausgestaltung oder Genehmigung einzelner Windenergieanlagen. Entschieden wird, ob die Stadt Heidelberg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Entwicklung des Standorts Lammerskopf weiterverfolgen soll. Ein „Ja“ bedeutet, dass die Stadt Heidelberg die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorbereiten wird, um am Lammerskopf Windenergieanlagen grundsätzlich zu ermöglichen. Ein „Nein“ bedeutet, dass die Stadt nicht tätig wird, um planungsrechtliche Voraussetzungen für Windenergieanlagen am Lammerskopf zu schaffen.
Infoflyer liegt der Wahlbenachrichtigung bei
Der Wahlbenachrichtigung liegt auch ein städtischer Infoflyer zum Bürgerentscheid bei. Er wurde gemeinsam mit dem Forum Energiedialog Baden-Württemberg erstellt und gibt grundlegende Informationen zum Bürgerentscheid, zur Abstimmungsfrage, zum aktuellen Sachstand sowie zu den Informationsangeboten im Vorfeld der Abstimmung.
Wer ist stimmberechtigt?
Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidelberg ab 16 Jahren, die am Abstimmungstag mindestens seit drei Monaten in Heidelberg wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Staates haben. Wer das Bürgerrecht durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in Heidelberg zuzieht oder seine Hauptwohnung begründet, ist mit der Rückkehr Bürgerin oder Bürger. Nach aktuellem Stand sind beim Bürgerentscheid etwa 110.000 Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt, darunter rund 8.000 Unions-Bürger. Damit das Quorum erfüllt ist, müssten nach dem aktuellen Stand ca. 22.000 Bürgerinnen und Bürger für „Ja“ oder „Nein“ stimmen.
Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Personen im selben Haushalt zu unterschiedlichen Zeiten ihre Abstimmungsbenachrichtigungen zugestellt bekommen. Die Stadt Heidelberg bittet daher darum, bis zum 21. Juni 2026 von Anfragen abzusehen, die sich auf nicht zugestellte Wahlbenachrichtigungen beziehen. Wer nach diesem Stichtag keine Benachrichtigung erhalten hat, aber abstimmungsberechtigt ist, sollte sich umgehend bei der Wahldienststelle im Amt für Bürgerdienste und Zuwanderung unter der Telefonnummer 06221 58-42220 melden.
Weitere Informationen zum Bürgerentscheid bündelt die Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/lammerskopf.
