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Feuerwehr Heidelberg: Mit Übung auf mögliche Waldbrände vorbereitet

Weiter hohe Waldbrandgefahr: Vorsicht geboten

In Heidelberg besteht weiterhin erhöhte Waldbrandgefahr. Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes zeigt für den Raum Heidelberg die zweithöchste Stufe an (Stufe 4). Offenes Feuer und Rauchen sind im Wald ebenso verboten wie das Grillen. Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Fahrzeuge in Wald- und Wiesenbereichen sollten nur in dafür ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden.

Menschen löschen ein Feuer auf einem Feld
Bei der Übung auf einem Feld trainierte die Feuerwehr den Einsatz spezieller Waldbrandwerkzeuge wie Löschrucksäcke, Feuerpatschen und dem „Gorgui Tool“. (Foto: Feuerwehr Heidelberg)

Die Feuerwehr Heidelberg hat sich kürzlich mit einer Übung auf den Ernstfall Waldbrand und weitere Herausforderungen vorbereitet, die durch Folgen des Klimawandels wie Hitzewellen im Sommer, wenig Regen und heiße, teils starke Winde verstärkt auftreten. Mit unter kontrollierten Bedingungen gelegten Feuern wurde die Brandbekämpfung und der Einsatz neuer Fahrzeuge und Ausrüstung geübt. Auf einem abgeernteten Feld trainierten die Abteilungen Altstadt, Handschuhsheim, Neuenheim und Ziegelhausen Löschtechniken unter realen Bedingungen und setzten drei neue, geländegängige und kompakte Fahrzeuge – sogenannte Mittlere Löschfahrzeuge (MLF) – ein. Die Spezialanfertigungen sind besonders für Einsätze in schwierigem Gelände, im Wald, in Überschwemmungsgebieten und in engen Gassen geeignet.

Ein Stoppelfeld wurde in Bereiche unterteilt und gezielt Schneisen ohne Brandgut gepflügt, so dass sich das Übungsfeuer kontrolliert und nur bedingt ausbreitete. Die Wasserabgabe während der Fahrt wurde ebenso geübt wie der Einsatz spezieller Waldbrandwerkzeuge wie „Feuerpatschen“ und dem „Gorgui Tool“: Mit dieser Harke können händisch Brandschneisen angelegt oder Brandgut vom Feuer weggezogen werden. Als besonders effektiv erwiesen sich Löschrucksäcke. Die Erkenntnisse fließen in die Erstellung eines Einsatzplanes, die Ausbildung und die Beschaffung weiterer Ausstattung ein.

Ein Feuer auf einem Feld
Ein Stoppelfeld wurde in Bereiche unterteilt und gezielt Schneisen ohne Brandgut gepflügt, so dass sich das Übungsfeuer kontrolliert und nur bedingt ausbreitete. (Foto: Feuerwehr Heidelberg)

Die MLF verfügen über andere Fahreigenschaften als normale Löschfahrzeuge. Ein erfahrener Fahrlehrer der Bundeswehr schulte die Einsatzkräfte daher auf dem Geländeübungsplatz der Panzerkaserne in Hardheim, wie mit dem MLF in unwegsamem Gelände, an Steigungen und Neigungen richtig zu fahren ist. Auch das Durchfahren von tiefem Wasser gehörte zur Ausbildung. Zudem wurden die Einsatzkräfte in Taktik und Anwendung der neuen Ausstattung bei Vegetationsbränden in Theorie und Praxis geschult. Hierfür haben sich Kräfte der Berufsfeuerwehr bei der international anerkannten und auf EU-Ebene zertifizierten Vereinigung @fire im taktischen Vorgehen fortgebildet. Sie vermitteln nun ihr Wissen in der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr weiter.

Die Feuerwehr Heidelberg hat in den vergangenen Jahren ein mehrstufiges Konzept entwickelt, um auf Einsätze in Folge des Klimawandels bestmöglich vorbereitet zu sein. Die Nutzung der drei Spezialfahrzeuge bildet hier einen ersten großen Schritt.

Ein Auto schwimmt im Wasser
Drei neue geländegängige und kompakte Fahrzeuge („Mittlere Löschfahrzeuge“) sind besonders für Einsätze in schwierigem Gelände, im Wald und in Überschwemmungsgebieten geeignet. Auf dem Bundeswehr-Übungsplatz trainierten Fahrer auch das Durchfahren von tiefem Wasser. (Foto: Feuerwehr Heidelberg)

Waldbrandgefahr – diese Regelungen gelten:

- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Das Grillen im Wald ist prinzipiell verboten. In den Grillhütten der Stadt darf ab der                  Waldbrandstufe 4 (hohe Gefahr) nur noch innerhalb der Grillhütte Feuer gemacht werden.      Bei Waldbrandgefahr der Stufe 5 ist darüber hinaus Grillen mit Grillkohle nicht erlaubt; es        kann allerdings ein eigener Gasgrill innerhalb der Hütte genutzt werden.
- Offenes Feuer innerhalb des Waldes ist ganzjährig verboten. Offenes Feuer außerhalb des    Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Fahrzeuge in Wald- und Wiesenbereichen sollten nur in dafür ausgewiesenen Parkflächen      abgestellt werden. Heiße Teile des Motors und des Abgasstranges von Fahrzeugen führen      immer wieder zur Entzündung von trockener Bodenvegetation.

Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes kann je nach Wetterlage von Tag zu Tag variieren. Eine Übersicht ist beim Deutschen Wetterdienst unter www.dwd.de einsehbar.

Bei den städtischen Grillhütten in Handschuhsheim und Ziegelhausen darf ab Waldbrandstufe 4 nur noch im überdachten Bereich gegrillt werden und ab Waldbrandstufe 5 nur noch mit einem mitgebrachten Gasgrill. Darauf wurde bei der Vermietung hingewiesen.

Waldbrand schnell melden

Wenn es doch zu einem Brand kommt, ist es wichtig, diesen so schnell wie möglich und mit genauer Ortsangabe zu melden. Die Waldstruktur in Baden-Württemberg mit Mischwäldern, Laubwäldern und überwiegend Böden mit hoher Wasserspeicherfähigkeit verhindert in der Regel ein großflächiges Ausufern der Brände. Zudem gewährleistet die gute Erschließung der Waldflächen einen schnellen Zugang für die Feuerwehren.

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(Erstellt am 27. Juli 2022)

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