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Wohngeldbeziehende erhalten zum 1. September 2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss

Rund 1.340 Haushalte in Heidelberg profitieren

Der einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende, den der Bundestag im März 2022 beschlossen hat, wird in Baden-Württemberg zum 1. September 2022 ausgezahlt – so auch in Heidelberg. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich, die Auszahlung erfolgt automatisch an alle Haushalte, die in der Heizperiode zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben. Die 1.340 betroffenen Haushalte in Heidelberg haben hierüber bereits eine Information per Brief erhalten. Mit dem einmaligen Heizkostenzuschuss sollen angesichts der stark steigenden Energiepreise einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger entlastet werden, die Wohngeld erhalten.

Der Heizkostenzuschuss staffelt sich nach der Größe des Wohngeld-Haushaltes: 270 Euro erhalten Alleinstehende, 350 Euro Zwei-Personen-Haushalte; für jedes weitere Haushaltsmitglied gibt es weitere 70 Euro.

Rückfragen beantwortet die Wohngeldbehörde Heidelberg beim Amt für Soziales und Senioren unter Telefon 06221 58-38722, E-Mail Wohngeldstelle@Heidelberg.de. Die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter stehen den Wohngeldbeziehenden aber auch gerne direkt zur Verfügung.

(Erstellt am 18. August 2022)

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