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Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister: Briefwahl ab 17. Oktober 2022 möglich

Am Sonntag, 6. November 2022, wird in Heidelberg eine neue Oberbürgermeisterin/ein neuer Oberbürgermeister gewählt. Rund 110.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger sind dann aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.

Wahlberechtigte, die wegen Verhinderung oder aus sonstigen Gründen nicht an der Urnenwahl in ihrem Wahllokal teilnehmen können, haben auch die Möglichkeit, einen Wahlschein (inklusive Briefwahlunterlagen) zu beantragen. Ein Wahlschein berechtigt zur Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahllokal der Stadt Heidelberg oder eben zur Briefwahl.

Wer Briefwahlunterlagen zugeschickt bekommen möchte – ob nach Hause oder beispielsweise zum Urlaubsort – kann dies bereits jetzt beantragen. Antrags­möglichkeiten finden sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten bis zum 16. Oktober 2022 zugestellt wird:

  • Am einfachsten geht die Beantragung mit dem QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung: QR-Code mit dem internetfähigen Handy, Smartphone oder Tablet einscannen – es erfolgt eine Weiterleitung direkt zu dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlscheinantrag. Der Vorteil: Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum (und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift) eingetragen werden.
  • Ausfüllen und Rückgabe des sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindenden Antrages
  • Online über die Homepage der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/wahlen
  • Der Antrag kann auch per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de schriftlich, ansonsten jedoch formlos gestellt werden. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen werden von der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg ab dem 17. Oktober 2022 verschickt. Ab diesem Tag können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich in allen Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den üblichen Öffnungszeiten, und abweichend am Freitag, 04. November 2022, bis 18 Uhr, bei der Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, abholen und bei Bedarf ihre Stimme direkt vor Ort abgeben. Wer für eine andere Person einen Antrag stellt oder die Unterlagen in Empfang nehmen will, muss jeweils schriftlich dazu bevollmächtigt sein.

Wer am Wahlwochenende nachweislich plötzlich erkrankt und sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, erhält am Wahlsonntag noch bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen. Wahlbriefe, die mit der Post befördert werden, müssen bis spätestens Donnerstag vor der Wahl in einen Postbriefkasten eingeworfen werden, der noch am selben Tag geleert wird. Nur dann ist gewährleistet, dass die Wahlbriefe rechtzeitig ankommen.

Letzte Chance, den Wahlbrief abzugeben, ist am Wahlsonntag. Bis 18 Uhr muss er im städtischen Briefkasten am Rathaus, Marktplatz 10, oder beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, eingeworfen werden.

Fragen zur Wahl beantwortet die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, Telefon 06221/58-42220, E-Mail: wahldienststelle@heidelberg.de. Informationen im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen.

(Erstellt am 10. Oktober 2022)

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