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Stichprobenartige Kartierung von Fauna-Flora-Habitat-Gebieten in Heidelberg

In Heidelberg werden ab April bis Ende November 2023 im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie und weiteren Tieren und Pflanzen durchgeführt. Die Untersuchungen erfolgen nicht flächendeckend, sondern strichprobenartig und überwiegend im Außenbereich der Heidelberger Gemarkung. Ziel der Kartierung ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen und das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.

Die Kartierenden sind von der LUBW beauftragt und führen eine entsprechende Bescheinigung mit sich. Ihnen ist es erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Allerdings nutzen sie das vorhandene Wegenetz und betreten nur offene Landschaft und Wald und keine eingezäunten Privatgärten.

FFH-Richtlinie

Der Schutz von Natur und Landschaft ist ein wichtiges Anliegen des Landes Baden-Württemberg und der Europäischen Union (EU). Eine wichtige Grundlage des Naturschutzes bildet die europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). Sie dient der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt. Im Rahmen der Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen erheben und alle sechs Jahre an die EU melden.

(Erstellt am 19. April 2023)

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