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Heizungs-Check 2026: Stadt erinnert Eigentümer größerer Wohngebäude an gesetzliche Prüfpflicht

Für zahlreiche Mehrfamilienhäuser in Heidelberg steht in diesem Jahr eine wichtige Frist an: Heizungsanlagen, die im Jahr 2010 installiert wurden, müssen 2026 gesetzlich überprüft werden. Darauf weist die Stadt Heidelberg hin. Grundlage ist Paragraf 60b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Prüfpflicht gilt für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten. Betroffen sind Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger – etwa Gas-, Öl- oder Biomasseheizungen. Die Überprüfung muss 16 Jahre nach Einbau erfolgen.

Für Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 installiert wurden, gilt eine Übergangsfrist bis spätestens 30. September 2027. Heizungen mit standardisierter Gebäudeautomation sowie Anlagen, die im Rahmen eines vertraglich geregelten Energiespar-Contractings betreut werden, sind von der Regelung ausgenommen. Für Wärmepumpen besteht eine gesonderte Effizienzprüfung.

Beitrag zum Klimaschutz im Gebäudebestand

Mehrfamilienhäuser spielen in Heidelberg eine zentrale Rolle bei der Wärmewende. Rund 30 Prozent der Heidelberger Gebäude – Wohn- und Nichtwohngebäude – sind Mehrfamilienhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Sie verursachen laut kommunalem Wärmeplan rund 38 Prozent des gesamten Wärmebedarfs.

Gerade in diesem Gebäudesegment liegt damit ein besonders großes Einsparpotenzial für Energie und CO₂-Emissionen. Optimierte Heizungsanlagen wirken sich unmittelbar auf den Energieverbrauch vieler Haushalte aus und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Heidelberger Klimaziele.

Eine exakte Zahl der vom Heizungs-Check betroffenen Gebäude lässt sich nicht benennen, da der Wärmeplan zwischen Mehrfamilienhäusern ab drei und ab elf Wohneinheiten unterscheidet – nicht jedoch ab sechs Wohneinheiten, wie es das Gebäudeenergiegesetz vorsieht.

Was wird geprüft?

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung kontrollieren qualifizierte Fachleute unter anderem

  • die Einstellungen der Heizungsregelung
  • die Angemessenheit der Vorlauftemperatur
  • die Effizienz der Heizungspumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen
  • das Vorliegen eines hydraulischen Abgleichs

Wird Optimierungsbedarf festgestellt, sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, die empfohlenen Maßnahmen innerhalb eines Jahres umzusetzen.

Für Gebäude mit sechs oder mehr Wohneinheiten ist beim hydraulischen Abgleich das detaillierte Berechnungsverfahren B vorgeschrieben. Die Fachunternehmen müssen die Berechnung dokumentieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern aushändigen.

Effizienz steigern – Kosten senken

Bereits kleinere Anpassungen können den Energieverbrauch deutlich senken. So kann etwa die nächtliche Absenkung der Vorlauftemperatur Heizkosten reduzieren – insbesondere in älteren, weniger gut gedämmten Gebäuden. Auch moderne Hocheffizienzpumpen leisten einen wichtigen Beitrag: Sie verbrauchen bis zu 90 Prozent weniger Strom als ältere Modelle. Im Sommer empfiehlt es sich, die Heizfunktion vollständig zu deaktivieren und lediglich die Warmwasserbereitung zu betreiben.

Frühzeitig Termin vereinbaren

Die Stadt Heidelberg empfiehlt, die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung frühzeitig zu organisieren. Häufig lässt sich der Heizungs-Check mit ohnehin anstehenden Terminen wie der Wartung, der Feuerstättenschau oder einem hydraulischen Abgleich verbinden.

Beratung und Information

Fragen zum Heizungs-Check, zu möglichen Optimierungen oder zu Förderprogrammen beantwortet das landesgeförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau kostenfrei:

Auch die städtische Energieberatung informiert zu energetischer Sanierung und Effizienzmaßnahmen im Gebäudebestand. Mehr Informationen gibt es online unter www.heidelberg.de/energieberatung > Energieberatung.

(Erstellt am 19. Februar 2026)

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