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Ganztagsbetreuung für Erstklässler: Eltern können noch bis 15. März Bedarf anmelden

Rechtsanspruch gilt ab Schuljahr 2026/27

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben neu eingeschulte Grundschulkinder und Kinder der ersten Jahrgangsstufe an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) in Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Rechtsanspruch gilt zunächst nur für Erstklässler und Kinder in den Juniorklassen. In den folgenden Jahren wird er schrittweise auf die weiteren Klassenstufen ausgeweitet.

Damit Heidelberger Erstklässler an öffentlichen Grundschulen sicher einen Betreuungsplatz erhalten, bittet das Amt für Schule und Bildung der Stadt Heidelberg die Eltern, den Betreuungsbedarf frühzeitig und verbindlich anzumelden. Fristende ist der 15. März 2026.

Die Anmeldung erfolgt über den Träger des Betreuungsangebots, päd-aktiv e. V., der seit 1991 die Betreuung an öffentlichen Heidelberger Grundschulen organisiert. Informationen zu Betreuungszeiten, Elternentgelten und pädagogischen Programmen finden Eltern auf der Internetseite von päd-aktiv e. V. unter www.paed-aktiv.de. Wer Änderungen der Betreuung für sein Kind in den Klassenstufen 2 bis 4 einer öffentlichen Grundschule wünscht, kann sich ebenfalls bis 15. März bei päd-aktiv e. V. melden. Bei unverändertem Betreuungsbedarf müssen Eltern nichts veranlassen.

Die privaten Grundschulen in Heidelberg bieten ein eigenes Betreuungsangebot an. Informationen dazu gibt es auf den Internetseiten der jeweiligen Schulen.

Kontakt für Fragen

Fragen zur Ganztagsbetreuung beantworten die zuständigen Grundschulen oder das Amt für Schule und Bildung der Stadt Heidelberg per E-Mail an bildungsbuero@heidelberg.de. Antworten auf häufige Fragen finden Interessierte außerdem auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/gsbetreuung.

(Erstellt am 03. März 2026)

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