Neuenheim: Gemeinderat beschließt Änderung des Bebauungsplans für Heidelberg College
Schule soll weiteres Gebäude erhalten
Aufgrund der Umstellung auf das neunjährige Gymnasium soll das Heidelberg College erweitert werden, um den Anforderungen an einen modernen Schulbetrieb gerecht zu werden. Geplant ist, das sogenannte Kutscherhaus zurückzubauen und durch einen Neubau zu ersetzen. Mit der Bebauungsplanänderung soll dementsprechend auf dem Grundstück Baurecht für das zusätzliche Schulgebäude geschaffen werden. Nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Juni 2026 einstimmig den Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den erforderlichen Bebauungsplan gefasst.
Der geplante Neubau – ein freistehendes Gebäude mit Satteldach – orientiert sich in Lage, Grundfläche und Höhenentwicklung an der benachbarten „Villa Rothenbühl“. An der Westseite soll ein terrassierter Anbau das Ensemble ergänzen und einen Übergang zur denkmalgeschützten Villa schaffen. Ein besonderes gestalterisches Element bilden künftig die wiederverwendeten Sandsteine aus dem rückzubauenden Kutscherhaus. Diese finden als Fassadenmaterial für das Erdgeschoss und den Anbau eine neue Verwendung und schlagen eine Brücke zur historischen Bausubstanz. Die Hanglage des Grundstücks ermöglicht es, einen Großteil des Bauvolumens in das Gelände zu integrieren. Dadurch wird sein wahrnehmbares Volumen deutlich reduziert.
