Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Abteilung Technischer Gewässerschutz und Wasserrecht
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 5 84 61 80 00

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Nutzung von Erdwärme

Oberflächennahe Geothermie

Die Oberflächennahe Geothermie nutzt den Untergrund bis zu einer Tiefe von ca. 400 m für das Beheizen und Kühlen von Gebäuden, technischen Anlagen oder Infrastruktureinrichtungen. Hierzu wird die Wärme- oder Kühlenergie aus den oberen Erd- und Gesteinsschichten oder aus dem Grundwasser gewonnen. Die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten und die Anzeige- oder Erlaubnispflicht der Anlagen werden nachfolgend erläutert.

Erdwärmekollektoren

Prinzipdarstellung einer Anlage mit Erdwärmekollektoren
Prinzipdarstellung einer Anlage mit Erdwärmekollektoren

Erdwärmekollektoren sind flache, oberflächennahe Systeme, die in Tiefen bis 5 m die Erdwärme nutzen. Die einzelnen Sondenkreise der Erdwärmekollektoren haben meist eine Rohrlänge zwischen 100 und 150 m. Der Wärmeentzug erfolgt generell unterhalb der Frostgrenze ab 1 m unter Geländeoberkante. Sie können zum Heizen und Kühlen verwendetet werden und sollten nicht überbaut werden.

Im Rohrsystem zirkuliert eine Wärmeträgerflüssigkeit, die die Wärme im Untergrund aufnimmt und an eine Wärmepumpe weiterleitet. In der Wärmepumpe wird mittels Wärmetauscher die Wärme in den Heizkreislauf des Wohngebäudes abgegeben. Erdwärmekollektoren können als Erdwärmekörbe (Spiralkollektoren), Erdwärmeflächenkollektoren oder auch als Grabenkollektoren ausgelegt werden.

Erdwärmekollektoren ohne Kontakt zum Grundwasser und außerhalb von Wasserschutzgebieten werden als flache Erdaufschlüsse anzeigenfrei errichtet. Bei geringen Grundwasserflurabständen kann dies zu einem Eingriff ins Grundwasser führen, der anzeigenpflichtig ist und eine wasserrechtliche Erlaubnis erfordert. Daher sollte das Vorhaben im Vorfeld mit dem Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie abgestimmt werden.

Kontakt:
Robert Mader, Telefon: 06221 58-45530, E-Mail: robert.mader@heidelberg.de
Michael Uhlig, Telefon: 06221 58-18050, E-Mail: michael.uhlig@heidelberg.de

Erdwärmesonden

Prinzipdarstellung einer Erdwärmesondenanlage

Zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden werden vertikale Bohrungen mit Tiefen zwischen 50 und 200 m erstellt. In diese Bohrungen werden Doppel-U-Rohre, zum Beispiel aus HDPE-Kunststoff, eingebaut, in denen eine Wärmeträgerflüssigkeit zirkuliert. Die Flüssigkeit nimmt die Wärme aus dem Untergrund auf und leitet sie an eine Wärmepumpe weiter. In der Wärmepumpe wird mittels Wärmetauscher die Wärme in den Heizkreislauf des Wohngebäudes abgegeben.

Grundsätzlich ist für die Erstellung Erdwärmesondenanlage eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie zu beantragen.

Antrag zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden

Je nach Lage des Vorhabens und der Untergrundverhältnisse wird im Einzelfall geprüft, ob der vorgesehene Standort geeignet ist, ob die Anlage am Standort abzulehnen ist (Wasserschutzgebiet, Altlasten) und ob zusätzliche Schutzmaßnahmen für das Grundwasser eingeplant werden müssen (Tiefenbegrenzung, Art der Wärmeträgerflüssigkeit). Wir empfehlen daher im Vorfeld eine Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie.

Kontakt:
Robert Mader, Telefon: 06221 58-45530, E-Mail: robert.mader@heidelberg.de
Michael Uhlig, Telefon: 06221 58-18050, E-Mail: michael.uhlig@heidelberg.de

weitere Infos
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Grundwasserwärmepumpen

Prinzipdarstellung einer Anlage mit Grundwasserwärmepumpe
Prinzipdarstellung einer Anlage mit Grundwasserwärmepumpe

Mit Grundwasserwärmepumpen wird der Wärmeinhalt des Grundwassers als regenartive Energiequelle für Heiz- und Kühlzwecke genutzt. Dazu wird über einen Entnahmebrunnen Grundwasser gefördert, dem mittels Wärmetauscher Energie entzogen (für Heizzwecke) bzw. zugeführt (für Kühlzwecke) wird. Anschließend wird das thermisch veränderte Grundwasser wieder in den selben Grundwasserleiter zurückgegeben.

Der Bau einer Grundwasserwärmepumpenanlage setzt voraus, dass am geplanten Standort geeignete hydrogeologische Verhältnisse vorliegen. Der Betrieb der Anlage muss so erfolgen, dass keine Schutzgüter, insbesondere das Grundwasser, gefährdet und die Interessen der Nachbarn nicht beeinträchtigt werden.

Das Entnehmen von Grundwasser und das Wiedereinleiten in das Grundwasser stellen nach Wasserhaushaltsgesetz eine Benutzung dar und bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis wird in der Regel befristet erteilt. Wir empfehlen im Vorfeld eine Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie.

Antrag zur Nutzung von Erdwärme mit einer Grundwasserwärmepumpenanlage
   

Kontakt:
Robert Mader, Telefon: 06221 58-45530, E-Mail: robert.mader@heidelberg.de
Michael Uhlig, Telefon: 06221 58-18050, E-Mail: michael.uhlig@heidelberg.de

weitere Infos
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft