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Land verlängert fiktiven Unternehmerlohn bis Ende September

„Vielen Unternehmen in Baden-Württemberg ist eine Umsatzerzielung aus eigener Kraft nun wieder möglich“, betonte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Doch gerade für Inhaberinnen und Inhaber von Personengesellschaften und Einzelunternehmen, die keine eigenen Gehälter bezögen, stelle der fiktive Unternehmerlohn eine notwendige Unterstützung dar, so Hoffmeister-Kraut. Dieser wurde nun bis Ende September verlängert.

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III für Unternehmen und Selbständige und auch die Neustarthilfe für Soloselbständige und Kleinstunternehmen bis September verlängert.
Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Juli bis September 2021, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt.

Nach derzeitiger Auskunft des Bundes sollen Anträge in der Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus noch Ende Juli 2021 gestellt werden können. Die Antragstellung erfolgt wie bisher über die Plattform des Bundes. Die Ergänzung des fiktiven Unternehmerlohns im Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III Plus wird voraussichtlich im September 2021 zur Verfügung stehen. Wurde die Überbrückungshilfe III Plus bis dahin bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden.

Bei Fragen hilft das Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft gerne: Telefon 06221 5830000 oder E-Mail wifoe@heidelberg.de.

(Erstellt am 28. Juli 2021)

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