Landtagswahl am 8. März 2026
Am 8. März 2026 findet die Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg statt. Alle Informationen rund um die Wahl erhalten Sie nachfolgend.
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Am 8. März 2026 findet die Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg statt. Alle Informationen rund um die Wahl erhalten Sie nachfolgend.
Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags gewählt. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre. Der Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Informationen zur derzeitigen Sitzverteilung finden Sie im Onlineauftritt des Landtages
Gewählt wird in insgesamt 70 Wahlkreisen. Der Landtagswahlkreis 34 umfasst den gesamten Stadtkreis Heidelberg.
Gewählt wird in 70 Wahlkreisen nach Wahlvorschlägen von Parteien oder von Wahlberechtigten für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme (Kreiswahlvorschlag) wird eine Abgeordnete/ein Abgeordneter direkt gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Erststimmen erhält. Mit der Zweitstimme wählt man, ähnlich wie bei den Wahlen zum Bundestag, die Landesliste einer Partei.
Bei der Sitzverteilung im neuen Parlament bekommt zunächst jede gewählte Direktkandidatin und jeder gewählte Direktkandidat ihren oder seinen Platz. Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr aufgrund ihres Anteils an Zweitstimmen zustehen, behält sie diese zusätzlichen Sitze, die man Überhangmandate nennt. Die restlichen Sitze werden dann entsprechend der Verteilung der Zweitstimmen vergeben.
Die Überhangmandate der einen Partei werden wiederum mit zusätzlichen Mandaten für die anderen Parteien ausgeglichen. Diese zusätzlichen Mandate nennt man daher Ausgleichsmandate. Das heißt: Parteien, die durch die Überhangmandate weniger Sitze haben, als ihnen nach dem Ergebnis prozentual zustehen würden, erhalten Ausgleichsmandate, um die Verteilung fair zu gestalten. Das gilt natürlich auch für Parteien, die überhaupt keinen Wahlkreis gewinnen konnten, aber mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen erzielt haben.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
Nicht wahlberechtigt sind folglich Deutsche, die in einem anderen Bundesland mit der einzigen oder der Hauptwohnung oder im Ausland leben. Ausländer sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen auch die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen. Daher sind auch die in Baden-Württemberg lebenden Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) - anders als bei Europa- und Kommunalwahlen - bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Von der Wählbarkeit ist ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Die Heidelberger Kandidatin der GRÜNEN, Theresia Bauer, hat mit 41,66 Prozent der Stimmen das Direktmandat im Wahlkreis 34 Heidelberg gewonnen. Weitere detaillierte Ergebnisse erhalten Sie hier
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