Stadt Heidelberg führt Mindestentgelt für Mietwagenverkehr ein

Die Stadt Heidelberg hat eine Allgemeinverfügung über die Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen erlassen, die am 1. August 2025 in Kraft tritt. Durch die Allgemeinverfügung werden Dumpingpreise im Mietwagenverkehr unterbunden und das Taxigewerbe als Teil des ÖPNV geschützt. Hintergrund ist eine seit 2023 sprunghaft angestiegene Zahl von Anträgen und Genehmigungen für den Mietwagenverkehr, die zumeist in Zusammenhang mit der Plattform Uber stehen. Die Preise dieser Fahrten liegen um circa 35 Prozent unter den Taxifahrpreisen. Um zu prüfen, ob hierdurch ein ruinöser Verdrängungswettbewerb für das Taxigewerbe vorliegt, hatte die Stadt ein Gutachten beauftragt. Das unabhängige Gutachten zeigt, dass der sehr niedrige Preis nur durch Zuschüsse von Uber an seine Subunternehmen möglich ist. Dadurch wird auf den Verbraucher eine erhebliche Anziehungskraft ausgeübt, die subventionierten Mietwagen zu nutzen – zu Lasten des Taxenverkehrs, der wegen der Tarifbindung nicht reagieren kann.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ein Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen rechtssicher festgesetzt werden kann. Die Gutachter sprachen sich zudem dafür aus, ein Entgelt festzusetzen, das maximal 7,5 Prozent unter den für den Taxenverkehr geltenden Entgelten liegen darf. Diese Empfehlungen wurden in der Allgemeinverfügung umgesetzt. In Heidelberg sind aktuell 162 Taxikonzessionen ausgestellt. Daneben sind aktuell 196 Fahrzeuge zugelassen, von denen 95 Fahrzeuge über UBER organisiert sind. Bei den übrigen Mietwagen handelt es sich eher um klassische Angebote wie Krankentransporte, VIP-Fahrten oder Flughafenservice.

Mehr Flexibilität durch Festpreise im Taxigewerbe

Als Bestandteil des öffentlichen Nahverkehrs steht das Taxigewerbe unter besonderem Schutz. Auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes werden die Taxitarife durch die Stadt festgesetzt. Ebenfalls zum 1. August führt die Stadt Heidelberg durch eine Änderung der Taxientgeltverordnung einen so genannten Tarifkorridor für das Taxigewerbe ein und passt die Tarife an. Der Tarifkorridor stellt ein wichtiges Instrument der Chancengleichheit mit dem App-basierten Mietwagenverkehr dar. Er ermöglicht Taxiunternehmen, Festpreise bei per App vermittelten Fahren zu vereinbaren, und so die Chance einer Vermittlung zu erhöhen. Ein von der Stadt beauftragtes Gutachten kommt außerdem zu dem Schluss, dass die bisher geltenden Taxitarife wegen gestiegener Kosten seit der letzten Tarifanpassung im Jahr 2022 nicht mehr zeitgemäß sind. Die im Gutachten vorgeschlagene Erhöhung der Tarife um 7 Prozent tritt zum 1. August 2025 in Kraft.

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