Förderprogramm
Energieeffizienz in Unternehmen und Vereinen
Ziel: Unterstützung von Unternehmen und Vereinen bei Investitionen in energieeffiziente Anlagen
Die Stadt Heidelberg hat sich mit dem Masterplan 100% Klimaschutz dazu verpflichtet, die Gesamt-CO2-Emissionen und den Energiebedarf zu reduzieren. Ein nicht unerheblicher Anteil der CO2-Emissionen fällt in Produktionshallen, Büroräumen und ähnlichem von Unternehmen und Vereinen mit Liegenschaften in Heidelberg an.
Ein häufiges Hemmnis bei Investitionen in die Energieeffizienz ist ihre relativ lange Amortisationszeit im Verhältnis zu den kurzen Produktzyklen und Amortisationserwartungen in vielen, insbesondere gewerblichen Bereichen. Die Stadt Heidelberg bezuschusst Investitionen, die ein erhebliches Einsparpotenzial an Energie oder CO2-Emissionen mit sich bringen, wodurch deren Amortisationszeiten verkürzt werden können.
Zuwendungsempfänger und Fördergrundsätze
- Antragsberechtigt sind Unternehmen und Vereine.
- Gefördert werden Maßnahmen,
- die in einer Liegenschaft im Stadtgebiet Heidelberg durchgeführt werden und
- die sich durch ein erhebliches Energie- oder CO2-Einsparpotential auszeichnen. Ein erhebliches Einsparpotenzial liegt vor, wenn durch die Investition der Energieverbrauch oder die CO2-Emissionen im Bereich der Optimierungsmaßnahmeum mindestens 25% reduziert werden.
- In begründeten Ausnahmefällen können Maßnahmen mit geringerem Reduktionspotenzial gefördert werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn:
- absolut hohe Energieverbräuche vorliegen,
- trotz des Einsatzes von Bester Verfügbarer Technik (BVT) nur eine Reduktion < 25% erzielt werden kann oder
- physikalisch-technische Einschränkungen bestehen.
- Vorrangig sollen Maßnahmen gefördert werden, die ohne Förderung wirtschaftlich nicht oder nur schwer umsetzbar wären, beispielsweise aufgrund langer Amortisationszeiten.
- Die Förderung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Anlage, auf die sich die Maßnahme bezieht, für mindestens fünf Jahre am Standort Heidelberg im Einsatz bleibt und bei Bedarf durch Reparaturmaßnahmen erhalten wird.
- Die Förderung von Unternehmen oder wirtschaftlichen Vereinen erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben für De-minimis-Beihilfen und setzt daher voraus, dass mit dem Antrag eine De-minimis-Erklärung abgegeben wird. Die Gewährung eines Zuschusses ist nur möglich, soweit die jeweilsgeltenden Schwellenwerte nicht überschritten werden (Stand 05/2018: 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren).
- Die Mehrfachförderung einer Maßnahme sowohl aus dem vorliegenden Förderprogramm als auch aus anderen Fördermitteln der Stadt Heidelberg ist nicht möglich.
Finanzierungsart und Höchstbetrag
- Zuwendungen werden als Investitionsförderung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
- Die Förderhöhe beträgt in der Regel 10% des für die Energieeffizienz relevanten Netto-Investitionsvolumens und maximal 10.000,00 Euro je geförderter Investition.
- Sonstige Fördermittel von dritter Seite werden vom Investitionsvolumen abgezogen.
Verfahren
- Über die Gewährung und die Höhe des Zuschusses entscheidet die Stadt Heidelberg im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach pflichtgemäßem Ermessen.
- Voraussetzung dafür ist, dass ein vollständiger, schriftlicher Förderantrag eingereicht wird, aus dem hervorgeht, dass die Fördergrundsätze erfüllt sind. Fördermittel von dritter Seite, die sich auf dieselbe Maßnahme beziehen, sind anzugeben.
- Zur Antragstellung ist der von der Stadt Heidelberg zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden. Nachzuweisen sind dabei
- die Höhe der für die Steigerung der Energieeffizienz geplanten Investition durch aussagekräftige Angebote oder einen Finanzierungsplan sowie
- die erwarteten Beiträge zur Energieeffizienz oder zur CO2-Reduktion durch geeignete Planungsunterlagen, Berechnungen, Energieverbrauchsdaten oder ähnliches,
- über die Form der Nachweisdokumente entscheidet die Stadt Heidelberg.
- Über den Förderantrag wird mit schriftlichem Bescheid entschieden. Die Stadt Heidelberg stellt außerdem eine De-minimis-Bescheinigung aus.
- Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage und (positiver) Prüfung des Verwendungsnachweises, sie setzt die Bestandskraft des Zuschussbescheids voraus.
- Die Verwendung der Mittel ist spätestens drei Monate nach Abschluss der Maßnahme nachzuweisen. Hierzu ist der von der Stadt Heidelberg zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden. Dabei sind die erzielten Beiträge zur Energieeffizienz oder zur CO2-Reduktion durch geeignete Planungsunterlagen, Berechnungen, Energieverbrauchsdaten oder ähnliches nachzuweisen. Über die Form der Nachweisdokumente entscheidet die Stadt Heidelberg.
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